Blitzer in Recklinghausen aktuell am Montag: Wo am 12.01.2026 Radarkontrollen stattfinden
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas
Erstellt von Danny Büchel
12.01.2026 15.15
Geblitzt wird in Recklinghausen den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 2 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Recklinghausen: Aktuelle Blitzer-Standorte am 12.01.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
Seit 12.01.2026 um 13:11 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Dortmunder Straße (PLZ 45665 in Ostviertel). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Daneben ist ein Blitzer 📍 auf dem Bruchweg, PLZ 45659 in Paulusviertel aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 12.01.2026 um 11:44 Uhr bekannt.
(Stand: 12.01.2026, 15:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.01.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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