Blitzer in Wuppertal aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 04.03.2026 in eine Radarfalle geraten können
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe
Erstellt von Danny Büchel
04.03.2026 15.15
Geblitzt wird in Wuppertal den Verkehrsinformationen zufolge gerade an 3 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Wuppertal gerechnet werden.
Wuppertal: Aktuelle Radarfallen am 04.03.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
Vorsicht im 📍 Bereich Röttgen (Postleitzahl 42109 in Uellendahl-Katernberg, Uellendahl, Uellendahl-West auf Höhe AWO Kindertagesstätte Röttgen in Wuppertal): Wie am 04.03.2026 um 15:00 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Achtung außerdem im 📍 Bereich Echoer Straße (Postleitzahl 42369 in Ronsdorf, Bökel): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 04.03.2026 um 14:44 Uhr und zusätzlich bestätigt am 04.03.2026, 14:53 Uhr.
Auch wird geblitzt im 📍 Bereich In den Birken, PLZ 42113 in Uellendahl-Katernberg, Katernberg. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.03.2026 um 14:32 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 04.03.2026, 15:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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