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Blitzer in Wuppertal aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 03.06.2026 geblitzt

Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

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Geblitzt wird in Wuppertal nach aktuellen Informationen im Augenblick an 7 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.06.2026, 20:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 03.06.2026 die Blitzer in Wuppertal, Nordrhein-Westfalen

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Hahnerberger Straße (42349 Hahnerberg)40 km/h03.06.2026, 19:18 Uhr-
Carnaper Straße (42283 Sedansberg)40 km/h03.06.2026, 19:01 Uhr-
Vor der Beule (42277 Oberbarmen, Schraberg)30 km/h03.06.2026, 18:30 Uhr-
Alarichstraße (42281 Sedansberg)30 km/h03.06.2026, 17:59 Uhr-
Höfen (42277 Oberbarmen, Wichlinghausen)50 km/h03.06.2026, 17:12 Uhr-
Liebigstraße (42283 Sedansberg)30 km/h03.06.2026, 16:29 Uhr-
Korzerter Straße (42349 Cronenberg, Gemarkung Cronenberg)-03.06.2026, 19:57 Uhr-

(Stand von: 03.06.2026, 20:15 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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