Blitzer in Wuppertal aktuell am Donnerstag: Wo am 05.02.2026 Radarkontrollen stattfinden
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann
Erstellt von Danny Büchel
05.02.2026 11.15
Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Wuppertal an insgesamt 3 Orten gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 05.02.2026, 11:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Wuppertal: Aktuelle Radarkontrollen am 05.02.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen
📍 Auf der Friedrich-Ebert-Straße, PLZ 42117 in Elberfeld-West, Nützenberg (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 05.02.2026 um 11:02 Uhr.
📍 Auf dem Eichenhofer Weg, PLZ 42279 in Oberbarmen, Schmiedestraße, Gemarkung Nächstebreck (Tempolimit 30 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 05.02.2026 um 08:54 Uhr gemeldet.
Daneben ist ein Blitzer am 📍 Standort L74, PLZ 42349 in Elberfeld-West, Sonnborn aufgebaut, Tempolimit hier: 90 km/h. Die Position ist seit 05.02.2026 um 07:43 Uhr bekannt.
(Stand: 05.02.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.02.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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