Mobile Blitzer in Wuppertal aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 14.01.2026
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl
Erstellt von Danny Büchel
14.01.2026 19.16
Aktuellen Informationen zufolge wird in Wuppertal im Augenblick an 3 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Wuppertal, Nordrhein-Westfalen am 14.01.2026
Achtung 📍 auf der Kemmannstraße (Postleitzahl 42349 in Berghausen, Cronenberg, Gemarkung Cronenberg): Wie am 14.01.2026 um 17:45 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Daneben wird geblitzt am 📍 Standort Nächstebrecker Straße, PLZ 42279 in Oberbarmen, Gemarkung Langerfeld. Gemeldet wurde der Blitzer am 14.01.2026 um 15:23 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Seit 14.01.2026 um 15:25 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Schulweg (PLZ 42349 in Gemarkung Elberfeld, Gemarkung Cronenberg) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
(Stand: 14.01.2026, 19:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.01.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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