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Mobile Blitzer in Bielefeld aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 22.04.2026 Raser ins Visier

Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

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Momentan ist in Bielefeld an insgesamt 3 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Nordrhein-Westfalen sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarfallen in Bielefeld, Nordrhein-Westfalen am 22.04.2026

Seit 22.04.2026 um 18:08 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Herforder Straße (PLZ 33729 in Heepen, Milse). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Auch steht ein Blitzer 📍 auf der Hillegosser Straße, PLZ 33719 in Heepen. Der Standort wurde am 22.04.2026 um 17:55 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.

Am 📍 Standort Potsdamer Straße, PLZ 33719 in Heepen, Oldentrup (Tempolimit 50 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 22.04.2026 um 19:19 Uhr gemeldet.

(Stand von: 22.04.2026, 20:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

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Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.04.2026, 20:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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