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Blitzer in Bielefeld aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 12.05.2026 geblitzt?

Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

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Momentan ist in Bielefeld an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu rasen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 12.05.2026 die mobilen Blitzer in Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

Seit 12.05.2026 um 19:33 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Am Wellbach (PLZ 33609 in Heepen, Baumheide). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Aufgepasst außerdem im 📍 Bereich Sprungbachstraße (Postleitzahl 33689 in Sennestadt): Hier wird in einer 30 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 12.05.2026 um 18:04 Uhr und zusätzlich bestätigt am 12.05.2026, 20:03 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 12.05.2026, 20:16 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

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Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.05.2026, 20:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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