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Blitzer in Leipzig aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 16.12.2025

Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

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Momentan ist in Leipzig an insgesamt 3 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Leipzig: Aktuelle Radarkontrollen am 16.12.2025 in der Region in Sachsen

📍 Auf der Ferdinand-Lassalle-Straße, PLZ 04109 in Mitte, Zentrum-West, Bachviertel (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.12.2025 um 10:43 Uhr.

Im 📍 Bereich Rittergutsstraße, PLZ 04159 in Nordwest, Wahren (Tempolimit 30 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 16.12.2025 um 09:53 Uhr gemeldet.

Am 📍 Standort Gerhard-Ellrodt-Straße, PLZ 04207 in West, Lausen-Grünau (Tempolimit 30 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 16.12.2025 um 08:58 Uhr gemeldet.

(Stand von: 16.12.2025, 11:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.12.2025, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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