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Blitzer in Leipzig aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 08.01.2026 in eine Radarfalle geraten können

Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

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Im Augenblick ist in Leipzig an insgesamt 7 Standorten die Gefahr besonders hoch, in einen Blitzer zu fahren. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 08.01.2026, 15:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Leipzig: Standorte für mobile Blitzer am 08.01.2026 in der Region in Sachsen

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Coppistraße (04129 Nord, Eutritzsch)50 km/h08.01.2026, 15:38 Uhr-
Schönauer Ring (04205 West, Schönau)40 km/h08.01.2026, 15:09 Uhr-
Spinnereistraße (04179 Altwest, Neulindenau)30 km/h08.01.2026, 14:45 Uhr-
Messe-Allee (04158 Nord, Wiederitzsch)50 km/h08.01.2026, 14:38 Uhr-
Torgauer Straße (04347 Nordost, Schönefeld-Ost)30 km/h08.01.2026, 14:37 Uhr-
Hermann-Liebmann-Straße (04315 Ost, Neustadt-Neuschönefeld)30 km/h08.01.2026, 12:40 Uhr-
Karl-Liebknecht-Straße (04275 Süd, Südvorstadt)30 km/h08.01.2026, 11:44 Uhr-

(Letzte Aktualisierung: 08.01.2026, 15:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.01.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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