Blitzer in Leipzig aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 08.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten
Erstellt von Danny Büchel
08.01.2026 15.45
Im Augenblick ist in Leipzig an insgesamt 7 Standorten die Gefahr besonders hoch, in einen Blitzer zu fahren. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 08.01.2026, 15:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Leipzig: Standorte für mobile Blitzer am 08.01.2026 in der Region in Sachsen
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| Coppistraße (04129 Nord, Eutritzsch) | 50 km/h | 08.01.2026, 15:38 Uhr | - |
| Schönauer Ring (04205 West, Schönau) | 40 km/h | 08.01.2026, 15:09 Uhr | - |
| Spinnereistraße (04179 Altwest, Neulindenau) | 30 km/h | 08.01.2026, 14:45 Uhr | - |
| Messe-Allee (04158 Nord, Wiederitzsch) | 50 km/h | 08.01.2026, 14:38 Uhr | - |
| Torgauer Straße (04347 Nordost, Schönefeld-Ost) | 30 km/h | 08.01.2026, 14:37 Uhr | - |
| Hermann-Liebmann-Straße (04315 Ost, Neustadt-Neuschönefeld) | 30 km/h | 08.01.2026, 12:40 Uhr | - |
| Karl-Liebknecht-Straße (04275 Süd, Südvorstadt) | 30 km/h | 08.01.2026, 11:44 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 08.01.2026, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.01.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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