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Blitzer in Pforzheim aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 30.12.2025 geblitzt

Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

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In Pforzheim stehen derzeit 3 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.

Pforzheim: Aktuelle Radarfallen am 30.12.2025 in der Region in Baden-Württemberg

Aufgepasst am 📍 Standort Zeppelinstraße (Postleitzahl 75175 in Oststadt): Wie am 30.12.2025 um 13:22 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

Außerdem ist ein Blitzer im 📍 Bereich Gartenstadt, PLZ 75181 in Eutingen aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 30.12.2025 um 12:46 Uhr bekannt.

Aufgepasst außerdem im 📍 Bereich Blücherstraße (Postleitzahl 75177 in Oststadt, Nordstadt auf Höhe La Villa Ristorante): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 30.12.2025 um 10:47 Uhr und zusätzlich bestätigt am 30.12.2025, 13:51 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 30.12.2025, 14:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.12.2025, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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