Mobile Blitzer in Mainz aktuell am Freitag: Hier stehen am 24.04.2026 mobile Blitzer
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten
Erstellt von Danny Büchel
24.04.2026 11.17
In Mainz stehen derzeit 3 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Blitzer am 24.04.2026 in Mainz, Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird im 📍 Bereich Alte Mainzer Straße, PLZ 55129 in Hechtsheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.04.2026 um 10:53 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Am 📍 Standort Flugplatzstraße, PLZ 55126 in Finthen (Tempolimit 50 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 24.04.2026 um 10:41 Uhr gemeldet.
Seit 24.04.2026 um 06:40 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Töngesstraße (PLZ 55129 in Ebersheim) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 24.04.2026, 11:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.04.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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