Mobile Blitzer in Augsburg aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 08.12.2025
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann
Erstellt von Danny Büchel
08.12.2025 06.45
In Augsburg sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radargeräte aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Augsburg gerechnet werden.
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Augsburg: Radarfallen am 08.12.2025 in der Region in Bayern
Seit 08.12.2025 um 06:37 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Argonstraße (PLZ 86153 in Innenstadt, Am Schäfflerbach). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Außerdem ist ein Blitzer am 📍 Standort Bobinger Straße, PLZ 86199 in Inningen auf Höhe Kindertageseinrichtung Zwergenhaus aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 08.12.2025 um 06:35 Uhr bekannt.
📍 Auf der Augsburger Straße, PLZ 86157 in Pfersee, Pfersee-Nord (Tempolimit 30 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 08.12.2025 um 06:20 Uhr gemeldet.
(Stand: 08.12.2025, 06:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.12.2025, 06:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++ bud/roj/news.de