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Blitzer in Augsburg aktuell am Mittwoch: Wo am 14.01.2026 Radarkontrollen stattfinden

Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

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Raser können momentanen Meldungen zufolge in Augsburg im Augenblick auf insgesamt 9 Straßen in einen Blitzer tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Augsburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Augsburg: Radarkontrollen am 14.01.2026 in der Region in Bayern

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Familie-Einstein-Straße (86156 Kriegshaber)30 km/h14.01.2026, 08:12 Uhr-
Reichenberger Straße (86161 Innenstadt, Kammgarnquartier)30 km/h14.01.2026, 08:08 Uhr-
Hugo-Eckener-Straße (86159 Universitätsviertel)30 km/h14.01.2026, 07:31 Uhr-
Schillstraße (86167 Lechhausen, Lechhausen-West)50 km/h14.01.2026, 07:19 Uhr-
Friedrich-Ebert-Straße (86199 Göggingen, Göggingen-Ost im Bereich Friedrich-Ebert-Grundschule)30 km/h14.01.2026, 07:13 Uhr-
Friesenstraße (86165 Lechhausen, Lechhausen-Ost)30 km/h14.01.2026, 06:19 Uhr-
Roggenstraße (86179 Haunstetten-Siebenbrunn, Haunstetten-West)30 km/h14.01.2026, 06:31 Uhr-
A8 (86169 Hammerschmiede)-14.01.2026, 10:43 Uhr-
A8 (86169 Firnhaberau)-14.01.2026, 09:31 Uhr-

(Stand: 14.01.2026, 10:47 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

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Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.01.2026, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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