Mobile Blitzer in Augsburg aktuell am Dienstag: Wo Sie am 14.04.2026 in eine Radarfalle geraten können
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann
Erstellt von Danny Büchel
14.04.2026 15.47
In Augsburg stehen derzeit 3 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 14.04.2026, 15:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Augsburg: Aktuelle Radarfallen am 14.04.2026 in der Region in Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich Fichtelbachstraße, PLZ 86153 in Innenstadt, Textilviertel. Gemeldet wurde der Blitzer am 14.04.2026 um 12:37 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Seit 14.04.2026 um 11:50 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Friesenstraße (PLZ 86165 in Lechhausen, Lechhausen-Ost) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
Seit 14.04.2026 um 11:31 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Reinöhlstraße (PLZ 86156 in Kriegshaber) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 14.04.2026, 15:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 15:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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