Blitzer in Braunschweig aktuell am Dienstag: Wo am 14.04.2026 Radarfallen stehen
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper
Erstellt von Danny Büchel
14.04.2026 16.46
Momentan ist in Braunschweig an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu rasen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Braunschweig kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 14.04.2026 die Blitzer in Braunschweig, Niedersachsen
Seit 14.04.2026 um 15:09 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Münchenstraße (PLZ 38120 in Weststadt) auf Höhe Shell. Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
📍 Auf der Stettinstraße, PLZ 38124 in Braunschweig-Süd, Heidberg (Tempolimit 30 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 14.04.2026 um 13:02 Uhr gemeldet.
(Letzte Aktualisierung: 14.04.2026, 16:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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