Haben Sie schon an den Sommer gedacht? Alles für warme Jahreszeit können Sie am Sonntag in diesen Städten besorgen, wenn die Läden für Sie außerplanmäßig öffnen. Was über die Öffnungen am 02.04.2023 bekannt ist und in welchen Bundesländern Termine anstehen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Der Blick auf den Kalender verrät: Der Monat April ist so gut wie vorüber und der Mai steht schon in den Startlöchern. Sie stürmen gerne einmal die Shoppingmall oder erholen sich bei einem ausgiebigen Ladenbummel und beim Stöbern in den Regalen? Unterschiedliche Städten bieten in dieser Woche sogar am letzten Tag der Woche, nämlich am Sonntag, diese Möglichkeit. Im Frühjahr erfreuen sich verkaufsoffene Sonntage bundesweit großer Beliebtheit. Wo und wann die Läden am 02.04.2023 geöffnet haben, erfahren Sie hier!
Die maßgeblichen Informationen der Veranstaltungen stammen von den entsprechenden kommunalen Webseiten und können kurzfristigen Änderungen unterliegen.
Deutschlandweite Sonntagsöffnungen am 02.04.2023
Am 02. April dürfen in immerhin 3 Bundesländern die Einzelhändler öffnen. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen kann dann in insgesamt 4 Städten eingekauft werden.
Der verkaufsoffene Sonntag wird durch die Gesetze zur Ladenöffnungszeit geregelt. Dieser Regelung zufolge müssen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben, wobei jedoch Ausnahmen vereinbart wurden. Die Sonntagsöffnung wird durch die Länder näher bestimmt und ist deshalb unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern ist der Verkauf an vier Sonntagen im Jahr erlaubt, manche gehen jedoch weit darüber hinaus (etwa Berlin mit 8 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr). Der tägliche Öffnungszeitraum darf 5 Stunden jedoch nirgends überschreiten. Für die Sonntagsöffnung ist darüber hinaus ein Anlass erforderlich. Dies kann ein Markt oder eine Messe sowie eine andere Veranstaltung sein, die für die Bevölkerung der Stadt von großer Relevanz ist.
Verkaufsoffener Sonntag in Niedersachsen am 02.04.2023
In Niedersachsen dürfen dieses Mal die Geschäfte in diesen Städten öffnen:
- Celle (Autoshow)
Niedersachsen orientiert sich in Sachen Sonntagsöffnungen an den Vorgaben des Bundes (vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr) und nutzt zusätzlich auch die Ausnahmeregelungen für Kur- und Seebäder (sogar bis zu 40 verkaufsoffene Sonntage im Jahr für die Dauer bis acht Stunden).
Verkaufsoffener Sonntag in Nordrhein-Westfalen zum 02.04.2023
Nordrhein-Westfalen erlaubt vier Sonntage im Jahr, an denen Geschäfte öffnen dürfen. Nicht gestattet sind dabei aber der erste und zweite Weihnachtsfeiertag, der Ostersonntag und der Pfingstsonntag. Dafür sind aber Sonntage im Dezember vorgesehen. In Nordrhein-Westfalen dürfen diesmal die Geschäfte in diesen Städten öffnen:
- Düren (Frühlingsfest)
- Haltern am See
Verkaufsoffener Sonntag in Sachsen zum 02.04.2023
Gemütliches Shopping gibt es diesen Sonntag in den folgenden sächsischen Städten und Gemeinden:
- Meissen (Ostermarkt)
In Sachsen gibt es die Möglichkeit für bis zu vier Sonntagsöffnungen im Jahr. Welche Tage das genau sind, wird gemeinschaftlich zwischen Städten, Gemeinden und den Händlervereinigungen abgestimmt. Fix sind jedoch die erlaubten Öffnungszeiten von 12:00 bis 18:00 Uhr.
Andere Länder und der verkaufsoffene Sonntag
In Frankreich gibt es eine landesweite Regelung. Hier dürfen Geschäfte an insgesamt 5 Sonntagen öffnen. Die Händler dürfen die Zeitpunkte frei wählen und nutzen meist natürlich die Vorweihnachtszeit. Zusätzlich können für Großstädte die Bürgermeister selbst auch eigene Vorschriften erlassen. Im Osten Europas ist man in Sachen Ladenöffnungszeiten am Sonntag sehr viel liberaler. In vielen Ländern, wie Ungarn, Tschechien oder dem Baltikum darf uneingeschränkt am Sonntag geöffnet werden. Mit Sonderregelungen in Sachen verkaufsoffene Sonntage wartet Spanien auf. Denn hier können Läden immer am ersten Sonntag des Monats öffnen. Im Sommer sogar zusätzlich noch am letzten. Um das Weihnachtsgeschäft mitzunehmen, sind auch an allen Dezembersonntagen Ladenöffnungen erlaubt.
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Verkaufsoffener Sonntag: Ein Blick in die Geschichte
Es ist noch gar nicht allzu lange her, nämlich bis zum Ende des 19 Jahrhunderts, da hatten Läden und Geschäfte noch sieben Tage die Woche, 18 Stunden am Tag geöffnet. Das änderte sich mit dem Wandel des Gewerbes und der Entstehung der ersten großen Warenhäuser um 1900. Die ersten Sonntagsbeschränkungen traten in Kraft. 1919 wurde der Sonntag schließlich zum Ruhetag bestimmt. Das gilt bis heute mit folgenden Ausnahmen, die im Ladenschlussgesetz verankert sind: An vier Sonntagen im Jahr dürfen Läden bundesweit öffnen. Ein Bundesland darf die Anzahl jedoch anpassen oder erhöhen.
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roj/news.de