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Abzocke mit Verwahrungsgeld: Strafzins-Terror! Wer widerspricht, kassiert die Kündigung

Für etliche langjährige Bankkunden ist es ein Schock: Plötzlich fordert die Bank die Einwilligung, ein sogenanntes "Verwahrungsgeld" erheben zu dürfen. Wer sich weigert, riskiert die Kündigung, wie aktuelle Beispiel zeigen.

Wer zu viel Geld auf dem Konto bunkert, muss Strafzinsen zahlen - oder riskiert die Kündigung der Bank. (Foto) Suche
Wer zu viel Geld auf dem Konto bunkert, muss Strafzinsen zahlen - oder riskiert die Kündigung der Bank. Bild: picture alliance / dpa | Bundesbank

Die Zeiten, in denen man sein Erspartes zur Bank trug, dort auf einem krisenfesten Konto parkte und saftige Zinsen einstreichen konnte, sind längst passé. Heute werden Bankkundinnen und -kunden immer häufiger für einen üppigen Kontostand zur Kasse gebeten - Strafzinsen heißt das Zauberwort, das einige Kreditinstitute auch blumig als Verwahrungsgeld titulieren. Negativzinsen sind für Banken ein adäquates Mittel, Gebühren an Kundinnen und Kunden weiterzureichen, die sie ihrerseits bei der Europäischen Zentralbank berappen müssen.

Negativzinsen und Verwahrungsgeld: Wann dürfen Banken ihre Kunden zur Kasse bitten?

Immerhin sind den Banken aus rechtlicher Sicht die Hände in einer Hinsicht gebunden: Negativzinsen klammheimlich einzuführen, verbietet das Gesetz. Den Vorschriften zufolge ist es nötig, dass das Kreditinstitut sich für die Einführung von Verwahrgebühren die Einverständniserklärung des Kunden mittels Unterschrift einholt. Die Kundschaft lediglich mit einem Rundschreiben oder einem Aushang in der Bankfiliale auf die Erhebung von Strafzinsen aufmerksam zu machen, genügt Verbraucherschützern zufolge nicht. Ebenfalls unzulässig: Bankkunden, die bereits Kontoführungsgebühren bezahlen, mit Strafzinsen doppelt zur Kasse zu bitten.

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Einwilligung verweigert? Banken können Kontoinhabern kündigen

Doch was geschieht, wenn Kontoinhaber sich weigern, ihrer Bank per Unterschrift die Erhebung von Strafzinsen zu gestattet? Oder wenn gerade ältere Kontoinhaber mit den komplizierten, weil rechtssicher formulierten Klauseln in den Einverständniserklärungen überfordert sind? Das zeigen aktuelle Beispiele, die die "Bild" aus dem bundesdeutschen Alltag zitiert. Kreditinstitute können renitente Kunden, die keine Strafzinsen akzeptieren wollen, nämlich ohne Weiteres samt ihrer Ersparnisse vor die Tür setzen und ihnen das Konto kündigen.

So passierte es beispielsweise einem 72-jährigen Kunden der Raiffeisenbank in Neustadt-Vohenstrauß, wie die "Bild" schreibt. Strafzinsen in Höhe von 0,5 Prozent ab einem Kontostand von 10.000 Euro wollte der pensionierte Diplomingenieur nicht hinnehmen und erhielt nach seinem Widerspruch die Kontokündigung. Ähnliche Fälle wurden in der "Bild" auch von (Ex-) Kunden der Deutschen Bank und der Postbank geschildert.

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