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Mehrwertsteuer: Irrsinn im Supermarkt! DARUM sind einige Lebensmittel höher besteuert

Allgemein dürfte bekannt sein, dass der Staat auf Lebensmittel einen Mehrwertsteuer von sieben Prozent erhebt. Doch das gilt längst nicht für alle Produkte. Der Gesetzgeber hat nämlich klare Vorstellungen, welches Produkt zu den Grundnahrungsmittel zählt. Zum Nachteil von Veganern.

Nicht für jedes Lebensmittelprodukt gilt der gleiche Steuersatz. (Foto) Suche
Nicht für jedes Lebensmittelprodukt gilt der gleiche Steuersatz. Bild: AdobeStock / Minerva Studio

Auf Lebensmittel wird in Deutschland ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent erhoben - zumindest auf sämtliche Grundnahrungsmittel. Für alle anderen werden 19 Prozent fällig. Bei welchen Produkten dies der Fall ist, erfahren Sie hier.

7 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer: Ermäßigter Steuersatz nur auf Grundnahrungsmittel

In § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) hat der Gesetzgeber festgelegt, auf welche Waren welcher Steuersatz fällig wird. So wird der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent auf beispielsweise für Kartoffeln, Mehl, Gewürze, Gemüse, Früchte, Tee, Kaffeebohnen und -pulver, Nüsse, Milch, Fleisch, Fisch, Zucker, Butter, Käse, Trüffel, Quark, rohe Eier und Honig fällig.

Abzocke bei veganen Ersatzprodukten? 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Hafermilch

Diese Regelung lässt jedoch den Grundbedarf von Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten oder veganer Ernährung außer Acht. So wird für Produkte wie Hafermilch, Fleischersatz oder auch pflanzlichen Joghurt der normale Steuersatz von 19 Prozent fällig. Der Grund: Sie fallen laut Gesetz unter verarbeitete Lebensmittel und werden deshalb nicht mit dem ermäßigten Satz besteuert.

Kritik an indirekter Subvention tierischer Lebensmittel

Verbraucherverbände kritisieren die ungerechtfertigte Begünstigung tierischer Produkte. Wie "proveg" schreibt, werden bestimmte Produkte durch eine Differenzierung zwischen dem ermäßigten und dem regulären Steuersatz begünstigt. Güter mit einem geringeren Steuersatz würden demnach eine indirekte Subvention erhalten ."Leider ist es immer noch so, dass vegane Produkte steuerlich nicht zum Grundbedarf gezählt werden. [...] Unsere Steuergesetzgebung bevorzugt damit leider Tierleid und stellt umweltfreundlichere Produkte weiter hinten an", prangert die Instagram-Seite "mehrvegan" in einem ihrer Beiträge an.

Vielen Verbrauchern scheint diese Unterscheidung gar nicht bewusst zu sein. "Was? Ist mir noch nie aufgefallen, wie uncool ist das denn", heißt es in einem Kommentar unter dem Beitrag. "Da werden aber Äpfel mit Birnen verglichen, Gemüse wird ja auch nur mit 7% versteuert. Für verarbeitete Lebensmittel zahlt man halt die Mwst. deshalb am besten selber machen und frisch kochen", hält ein Follower dagegen. "Jup, da hast du Recht, es geht darum, dass ein Lebensmittel verarbeitet wurde, daher der höhere Steuersatz. Äpfel haben z.B. 7%, der Apfelsaft der ja "verarbeiteter Apfel" ist 19%", fügt ein anderer an.

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