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Neue Gesetze ab dem 1. November 2020: Neue Gesetzesänderungen ab 1.11.: Quarantäne-Regeln, Nutri-Score und Co.

Nicht nur der neue Teil-Lockdown wird im November unser Leben maßgeblich mitbestimmen - ab 1. November 2020 gelten auch eine Reihe von neuen Gesetzen in Deutschland. Was sich ab dem 01.11.2020 für die Verbraucher ändert, erfahren Sie hier.

Diese neuen Gesetze gelten ab 1. November 2020. (Foto) Suche
Diese neuen Gesetze gelten ab 1. November 2020. Bild: Christophe Gateau/dpa

Der November bringt für Verbraucher einige Neuerungen mit sich. Unter anderem finden sich bald auf vielen Lebensmittelverpackungen Angaben, ob diese gesund sind oder nicht. Auch neue Quarantäneregeln gelten ab 1. November 2020. Folgende neuen Gesetze gelten ab dem 1.11.2020.

Neue Gesetze aktuell: Kontaktbeschränkungen ab dem 2. November 2020

Das Leben in Deutschland wird in den kommenden vier Wochen massiv von den neuen Anti-Corona-Maßnahmen bestimmt. Ab dem 2. November gelten strenge Kontaktbeschränkungen.Lokale, Kinos und Sportstudios bleiben geschlossen; Veranstaltungen und Hotelübernachtungen werden weitgehend verboten. Zumindest kurzfristig werden so die weiteren Änderungen in den Schatten gestellt, die im kommenden Monat ebenfalls in Kraft treten.

Neue Gesetze 2020: "Nutri-Score" zur Kennzeichnung von Dickmachern

Damit "Dickmacher" und gesunde Lebensmittel im Supermarkt leichter zu erkennen sind, startet im November das neue Logo "Nutri-Score" auf breiter Front. Neben Zucker, Fett und Salz fließen auch empfehlenswerte Bestandteile wie Ballaststoffe und Proteine in eine Gesamtbewertung ein, die dann auf der Vorderseite der Packung in einer fünfstufigen Ampel-Skala dargestellt wird: von "A" auf dunkelgrünem Feld für die günstigste Bilanz über ein gelbes "C" bis hin zum roten "E" für die ungünstigste. So informiert dasErnährungsministerium zum Nutri-Score.

Neue Quarantäne-Regeln für Reiserückkehrer ab 8. November 2020

Für Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten gelten ab dem 8. November neue Quarantäne-Regeln: Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land oder einer solchen Region aufgehalten hat, muss bei seiner Rückkehr unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne. Zudem muss er sich beim Gesundheitsamt melden. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen Corona-Test machen lassen. Wenn das Ergebnis negativ ist, endet die Quarantäne-Pflicht. Wenn der Test negativ ausfällt, aber innerhalb von zehn Tage Covid-19-Symptome auftreten, müssen Betroffene einen weiteren Test machen.

Sky-Kunden erhalten Sonder-Kündigungsrecht

Bis zum 30. November bekommen Kunden des Pay-TV-Senders "Sky" ein außerordentliches Kündigungsrecht. Da der Streaminganbieter sein Preisangebot nach einer Übernahme durch die US-Firma "Comcast" teurer macht, erhalten Kunden die Gelegenheit, zu kündigen.

Autofahrer-News: Kfz-Versicherung wechseln bis zum 30.11.2020

Außerdem steht wieder der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung an: der 30.11.2020. Bis dahin sollten sich PKW-Besitzer mit günstigeren Alternativen vertraut gemacht haben, um den Wechsel rechtzeitig über die Bühne zu bringen.

Neuer Personalausweis für alle EU-Bürger in Deutschland

Ab dem 2. November 2020 können EU-BürgereID-Karten auch in deutschen Pass- und Verwaltungsbehörden erhalten. EU-Bürger müssen dafür also nicht mehr extra das Konsulat aufsuchen. Zu beachten ist jedoch, dass die eID-Karte weder den Personalausweis noch den Reisepass ersetzen kann. Sie dient vielmehr dazu, sich im Netz zu identifizieren, um beispielsweise länderübergreifend Kredite abzuschließen (zuvor nur über Post-Ident-Verfahren möglich). Um die eID-Karte zu erhalten, braucht man eine Meldebescheinigung, ein Reisedokument (Ausweis oder Pass) und um die 30 Euro.

Dosierungsangaben auf ärztlichen Rezepten für Medikamente

Auf allen ärztlichen Rezepten müssen ab 1. November klare Dosierungsangaben zu jedem verordneten Medikament stehen. Die Dosierung wird zum Beispiel mit "1-1-1" angegeben, wenn der Patient morgens, mittags und abends jeweils eine Tablette einnehmen soll. Nur wenn dem Patienten ein alternativer Medikationsplan vorliegt, kann der Arzt auf eine Dosierungsanleitung auf dem Rezept verzichten.

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/news.de/dpa

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