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Hohe Zinsen, dazu ein attraktiver Bonus: Mit solchen Angeboten lockten Banken früher die Sparer in ganz Deutschland. Doch damit ist nun Schluss! Die Sparkasse kündigt zum Jahresende Zehntausende Prämiensparverträge.
Schock für die Kunden der Stadtsparkasse München. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, kündigt die Sparkasse 28.000 Kunden ihre Prämiensparverträge zum Jahresende. Entsprechende Briefe seien bereits verschickt worden. Für die Sparer ist diese Nachricht ein echter Schock, denn nun verlieren sie ordentlich Geld. Weiteren 15.000 Kunden soll in den kommenden Jahren ebenfalls gekündigt werden.
Ralf Fleischer, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München, erklärte gegenüber der "Süddeutschen Zeitung": "Die Verträge sind zum größten Teil in den 1990er-Jahren geschlossen. Die Renditen sind nicht mehr zeitgemäß." Durch den niedrigen Leitzins der europäischen Zentralbank lohne sich das Zinsgeschäft für die Banken kaum noch. "Am Ende treibt die EZB alle Institute in solche Maßnahmen", so Fleischer.
Prämiensparverträge wurden in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren von vielen Sparkassen angeboten. Kunden bekommen dabei zusätzlich zu einem Grund- oder Basiszins ab einem bestimmten Zeitraum eine Prämie, die häufig mit zunehmender Anspardauer jährlich steigt. Da solche Verträge in der derzeitigen Niedrigzinsphase aber teuer sind, wollen die Geldinstitute sie loswerden.
Denn ab dem 15. Vertragsjahr wird ein solcher Prämiensparvertrag für die Sparkassen extrem teuer, weshalb die Stadtsparkasse München das Ganze nun beendet. Denn hier erhalten die Bankkunden ab dem 15. Jahr eine Prämie von 50 Prozent. Wurden innerhalb eines Jahres 2.000 Euro gespart, bekommen die Kunden am Jahresende 1.000 Euro oben drauf.
Doch ist eine solche Vorgehensweise überhaupt rechtens? NachAnsicht der Verbraucherzentrale Thüringen sind langfristige Prämiensparverträge trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht generell kündbar. Sind noch nicht alle vereinbarten Prämien ausgezahlt worden, dürften die Banken den Vertrag nicht kündigen, sagte Geschäftsführer Ralph Walther Ende August. Hintergrund ist ein Urteil des BGH aus dem Mai, wonach langjährige Prämiensparer die Kündigung ihrer attraktiven Altverträge durch die Sparkassen unter Umständen hinnehmen müssen.
Die Verbraucherschützer raten den Sparern, in zwei Fällen bei solchen Kündigungen zu widersprechen: Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit, die noch nicht abgelaufen ist sowie bei Verträgen mit einer Prämienstaffel, deren letztes vereinbartes Jahr nicht erreicht ist - unabhängig, ob die Prämien noch steigen oder nicht.
Die Banken hätten das Urteil so gedeutet, dass die Verträge gekündigt werden können, sobald die vertraglich vereinbarte höchstmögliche Prämie einmal erreicht wurde, so Walther. Doch sei die Laufzeit der Verträge noch nicht erreicht, sei das nicht legitim.
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fka/loc/news.de/dpa