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Kunden von Amazon, Baur oder QVC müssen ab heute, dem 13. Juni 2014, möglicherweise tiefer in die Tasche greifen. Dann tritt ein Gesetz in Kraft, das das Widerrufsrecht im Versandhandel neu regelt. Online-Händler, Katalogversender und Shopping-Kanäle können Kosten für eine Rücksendung auf die Verbraucher abwälzen.
Der Versandhandel könnte ab dem heutigen 13. Juni 2014 ordentlich durcheinander geraten. Dann tritt ein neues Gesetz für Widerrufe im Fernversand in Kraft. Für Kunden bedeutet das: Zu müssen mit höheren Kosten rechnen, wenn sie in Online-Shops wie Amazon und Ebay, bei Versandkatalogen wie Baur und Otto oder Verkaufskanälen wie QVC und HSE einkaufen. Diese könnten die Kosten für eine Rücksendung (Retoure) künftig auf die Besteller abwälzen.
Mit dem neuen Widerrufsrecht sollen die geltenden Regeln im Versandhandel europaweit vereinheitlicht werden. Und diese sind mitunter deutlich strenger als in Deutschland. So können Versandhändler ab dem 13. Juni 2014 die Kosten für die Rücksendung bestellter Ware nach einem erfolgten Widerruf den Käufern auferlegen. Bisher wurde die Retoure meist vom Händler getragen. Zusätzlich zu den Versandkosten, die Händler häufig berechnen, kämen also noch Retourkosten.
Außerdem können Kunden Ware künftig nicht mehr durch die kommentarlose Rücksendung der Ware oder Verweigerung der Annahme eine Paketes widerrufen. Stattdessen muss der Widerruf vom Käufer eindeutig erklärt werden. Dies kann schriftlich via Mail, Kontaktformular oder Fax und sogar telefonisch erfolgen. Ein Muster-Widerrufsformular müssen Händler bereitstellen; seine Nutzung ist aber keine Pflicht, genauso wenig wie die Nennung von Gründen für die Retoure.
Die Änderungen beim Widerrufsrecht betreffen sowohl Online-Kaufhäuser wie Amazon und Ebay als auch Bestellkataloge (Baur, Otto und andere) und Teleshopping (HSE, QVC und andere). In retourenintensiven Sparten wie Bekleidung und Schuhe haben sie hohe Rücklaufquoten. Dennoch haben viele Händler bereits Kulanz signalisiert. So hat Otto angekündigt, die Retourkosten weiter selbst tragen zu wollen. Amazon will seine Retourenbedingungen jedoch noch prüfen.
Der Online-Handel boomt seit Jahren, Tendenz steigend. Einer Bitkom-Umfrage zufolge kaufen 94 Prozent der Internetnutzer über 14 Jahre auch Waren im Netz. Dabei haben drei von vier Online-Käufern schon einmal bestellte Produkte zurückgeschickt. Dass der Rückversand kostenfrei ist, ist für die meisten eine Selbstverständlichkeit. Ihre Kaufentscheidung könnte künftig davon abhängig sein, ob ein Versandhändler die Retourkosten selbst trägt oder nicht.
«Reale» Läden könnten von den neuen Regeln im Versandhandel profitieren. Denn hier fallen Rücksendekosten gar nicht erst an, weil der Kunde vor Ort probiert oder bei Nichtgefallen selbst vorbeikommen muss, um die Ware zu retournieren. Verbraucher, die weiter online kaufen wollen, sollten die Widerrufsbelehrung des Händlers genau lesen. Fehlt eine Information über die Kosten der Rücksendung, muss der Unternehmer diese weiter selbst zahlen.
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loc/news.de