Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Bayern und Hessen. Lesen Sie hier die Information an die betroffenen Reisenden.

Ob geschäftlich unterwegs oder privat: Fahrplanabweichungen sind für alle Reisenden eine zumeist unangenehme Herausforderung. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Beeinträchtigung zwischen Frankfurt(M) und Aschaffenburg |
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Ursache | Kurzfristige Erkrankung von Personal |
Beginn | 01.02.2025 |
Ende | 03.02.2025 |
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Beeinträchtigung zwischen Frankfurt(M) und Aschaffenburg
Für Verbindungen im Raum Bayern und Hessen hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalles im Stellwerk Großkrotzenburg kommt es in den Nächten 01./02.02.25 von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 02./03.02.25 von 20:00 Uhr bis 05:15 Uhr zu Beeinträchtigungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn."
"Kurzfristige Erkrankung von Personal" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern und Hessen wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Kurzfristige Erkrankung von Personal" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
ICE- und NJ-Züge werden zwischen Frankfurt(M) und Aschaffenburg umgeleitet. Der Halt Hanau Hbf entfällt. Verspätungen von etwa 25 Minuten entstehen.
Reiseempfehlung:
Hanau Hbf erreichen Sie weiterhin von Frankfurt(M) Hbf mit den Zügen des Nahverkehrs sowie der S-Bahn S8 und S9.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 31.01.2025 um 05.59 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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