Der Schutz eines Strebergartens liegt den meisten Kleingartenbesitzern und -mietern besonders am Herzen. In den grünen Erholungsoasen steckt viel Arbeit, Zeit und Geld. Genau aus diesem Grund können sich Schutzmaßnahmen für die liebevoll gestaltete Gartenanlage auszahlen.

Sichtschutz im Kleingarten: Natürlicher Sichtschutz
Zu den bewährtesten Sicherheitsmaßnahmen eines Schrebergartens gehört ein guter Sichtschutz. Ein Sichtschutz kann die Sicht auf den Garten gezielt eindämmen. Durch die Eindämmung erkennen lediglich Gartenbesucher, welche den Garten betreten, den vollständigen Wert des Gartens. Bei der Wahl eines Sichtschutzes für den Garten ist es wichtig, die Verordnungen der jeweiligen Gartenanlage zu beachten. Liegt der Schrebergarten in einem Gartenverein, so kann der Fall eintreten, dass der Verein einen hohen Sichtschutz verbietet.
Die meisten Klein- und Schrebergärten sind auf das Miteinander der Gärtner ausgerichtet. Ein zu hoher Sichtschutz kann in den Augen der Vereinsverordnungen dieses Miteinander gefährden. Des Weiteren soll mithilfe der Verordnung ein unnötiger Schattenwurf auf den Schrebergarten des Nachbarn vermieden werden. Bei dem Kauf eines geeigneten Schutzes ist es deshalb wichtig zu beachten, dass der Schutz die Vorschriften der Kleingartenverordnung beachtet. Ist man sich nicht sicher, ob ein Sichtschutz erlaubt ist, empfiehlt es sich vor der Investition den Pachtvertrag durchzulesen und bei Bedarf den Vereinsvorstand um Erlaubnis zu fragen.
Verbietet der Vorstand jeglichen Sichtschutz, so ist dies kein Grund zur Sorge. Neben hohen Zäunen, Kunststoff-Sichtschutzwänden, Hecken und Sträuchern gibt es noch eine Alternative, welche den Sichtschutzverbot des Vorstands umgeht. Da Kleingärtner mindestens auf einem Drittel des Schrebergartens Obst und Gemüse anbauen sollen, gibt es selten Einwände gegen Kletterpflanzen als Sichtschutz. So hat man zum Beispiel die Möglichkeit, seine hochwertigen Gartenmöbel hinter einem natürlichen Sichtschutz aus kletternden Obst und Gemüse wie Gurken und Beeren zu verstecken.
Die Gartenmöbel schützen: Umgang und Diebstahlschutz
Der Schutz der Gartenmöbel betrifft den Umgang sowie den Diebstahlschutz der Möbel. Der Umgang sollte immer mit dem Material der Möbel übereinstimmen. Besonders bei hochwertigen Gartenmöbelsets sollten die Pflege- und Lagerungsschritte der Hersteller befolgt werden. Fachkompetente Hersteller wie garten-und-freizeit.de informieren auf ihrer Website über die einzelnen Pflegemaßnahmen. Des Weiteren verfügen viele Anbieter über ein breites Angebot an Schutzhüllen für Sitzgruppen. Diese können ebenso die Gartenmöbel von äußeren Einflüssen schützen.
Schutzhüllen und hochwertig verbaute Materialien von einem fachkompetenten Hersteller haben den Vorteil, dass sie die Langlebigkeit der Möbelstücke verbessern. Damit der Farbton und die Qualität der Stücke nicht verloren gehen, benötigen es nämlich mehr als nur ein gutes Material. Denn ein Material ist nur so gut wie die einzelnen Verarbeitungsschritte eines Möbelstücks. Die Verarbeitungsschritte wiederum sind nur so gut wie die Schutzmaßnahmen des Gärtners.
Befolgt man die einzelnen Pflege- und Lagerungsschritte, so muss man sich nur noch um den Diebstahlschutz der Möbel kümmern. Neben einer Schutzhülle als Sichtschutz ist es eine Option, die Möbel aneinanderzuketten. Eine Empfehlung der Polizei ist es, Dieben den Diebstahl so aufwendig und schwer wie möglich zu gestalten. Wenn ein Gartenmöbelset zusammengekettet wird, hat der Dieb einen höheren Aufwand und benötigt mehr Zeit für den Diebstahl. Durch dies überdenkt er möglicherweise seine Tat und gibt auf. Eine weitere Möglichkeit ist es zudem, dass der Dieb durch die Hindernisse wertvolle Zeit verschwendet. Hat man ein Einbruchsystem wie eine Kamera im Garten so hat die Polizei mehr Zeit, um den Diebstahl zu verhindern.
Weitere Schutzmaßnahmen: Den Garten gegen Einbrüche sichern
Wie bereits erwähnt, sollen die Schutzmaßnahmen eines Gartens darauf ausgerichtet sein, dem Dieb so viel Aufwand wie möglich zu bereiten. Die Polizei in Bielefeld lehrt Hausbesitzern beispielsweise den Leitsatz: „Sicher ist sicherer." Neben dem Zusammenketten der Möbel und dem Anbringen einer Schutzhülle gibt es laut der Polizei viele weitere Schutzmaßnahmen, welche den Schutzwert eines Zuhauses und Gartens erhöhen. Darunter Folgende:
- Beleuchtung mit Bewegungsmelder:
Eine aggressiv grelle Beleuchtung im Garten in Kombination mit einem Bewegungsmelder kann Diebe Erschrecken. Da nicht zwingend von einem Bewegungsmelden ausgegangen werden muss, kann es sein, dass der Dieb sich ertappt fühlt und verschwindet. Das Licht hat zudem den Vorteil, dass Gartennachbarn das Licht bemerken. Insofern ein Nachbar weiß, wann der Garten betreten und verlassen wurde, kann dieser einen Einbrecher ahnen.
- Das richtige Schloss:
Für die Gartenhütte sowie einzelne Räume und die angeketteten Möbel empfiehlt sich ein gutes und sicheres Schloss. Zwar kann grundsätzlich jedes Schloss geknackt werden, jedoch erhöhen hochwertige Schlösser erneut den Aufwand der Einbrecher. Einfache und handelsübliche Vorhängeschlösser können in weniger Sekunden mithilfe einer Zange oder einem Brecheisen geöffnet werden. Hochwertige Schlösser wie Zylinderschlösser oder robuste Fahrradschlösser sind im Vergleich zu den Vorhängeschlössern schwerer aufzubrechen.
- Einbruchschutz für Kleingartenvereine
Eine weitere Möglichkeit, den eigenen Garten und den Garten der Nachbarn zu schützen, ist ein gartenübergreifender Einbruchschutz. Gerade in belebten Wohngegenden kann sich ein Einbruchsystem in der Gemeinschaftsanlage lohnen. Des Weiteren kann auch eine funktionierende Nachbarschaftshilfe sowie das Anbringen von Warnschildern dafür sorgen, dass die Gärten sicherer sind.
Schäden im Garten versichern: Die Kleingartenversicherung
Klein- und Schrebergartenbesitzer sollten sich darüber im Klaren sein, dass der vom Wohnsitz entfernte Garten nicht automatisch von der Hausratsversicherung geschützt ist. Verfügt man über keine Sonderkonditionen, so ist der Garten nicht versichert. Für den Schutz des Gartens ist man somit, insofern der Gartenverein kein eigenes Angebot aufgestellt hat, selbst zuständig. Zwar ist eine Versicherung des Gartens nicht verpflichtend, jedoch kann sie von späteren Schäden schützen. Besonders für Gartenbesitzern in Großstädten kann sich eine sogenannte Kleingartenversicherung lohnen.
Eine Kleingartenversicherung kostet üblicherweise zwischen 40 und 90 Euro im Jahr. Die Versicherung übernimmt dabei je nach Konditionen Feuer-, Einbruch-, Vandalismus-, Glas- und Geräteschäden. Die optionalen Zusatzleistungen richten sich nach dem Angebot des Versicherungsanbieters. Viele Anbieter bieten zum Beispiel weitere Schutzleistungen wie die Versicherung von Gartenmöbeln im Freien, Schäden durch starke Witterungsverhältnisse und die Versicherung von Explosionsschäden.
lic/news.de