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Die rosarote Brille ist schon lange gefallen, die Beziehung hat sich vermeintlich gefestigt und natürlich hat man sich die Treue versprochen. Doch plötzlich macht sich Unsicherheit breit. Bei vielen in einer festen Partnerschaft lebenden Menschen kommt dann und wann die Frage auf: Betrügt mich mein Partner? Und was mache ich jetzt
In der Regel kann der Gedanke schnell wieder verworfen werden, oftmals handelt es sich auch nur um die eigene Unsicherheit. Allerdings bleibt bei einigen die Frage: Was tun, wenn man denkt, dass der eigene Partner fremdgeht? Bevor überhaupt Maßnahmen getroffen werden, die vielleicht mehr schaden als helfen, sollte man sich zunächst einige Gedanken machen und hinterfragen, warum man überhaupt denkt, dass der Partner untreu ist.
Geht der Partner fremd, dann ändern sich oftmals dessen Gewohnheiten. Die folgenden Punkte können auf ein Fremdgehen hindeuten:
Natürlich ist diese Liste nicht abschließend. Es gibt viele weitere Punkte, die auf ein Fremdgehen hindeuten können. Liegen jedoch einer oder mehrere dieser Punkte vor, dann besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass der Partner fremdgeht. Ein sicherer Beweis ist das allerdings immer noch nicht. Dennoch ist es Zeit zu handeln.
Kommunikation ist in jeder Partnerschaft ein wichtiger Bestandteil. Das gilt auch bei kritischen Themen wie dem Fremdgehen. Deshalb sollte als Erstes das Gespräch gesucht werden. In diesem kann man klären, ob der Partner tatsächlich fremdgeht. Wird die Untreue bejaht, dann sollten beide Seiten nach einer Lösung suchen. Findet sich kein Ausweg oder sind beide Seiten nicht an einem Neuanfang interessiert, dann hilft manchmal nur die Trennung. Doch was ist, wenn der Partner alles abstreitet und der Verdacht dennoch bleibt?
Stehen die Ehe und das gemeinsam aufgebaute Leben auf dem Spiel, dann kann die Beauftragung einer Detektei sinnvoll sein. Dabei empfiehlt sich der Einsatz von einem seriösen und diskreten Anbieter, der über große Erfahrung im Bereich der Observation verfügt. Zwar handelt es sich um eine mitunter kostenintensive Dienstleistung, jedoch ist diese Investition bei berechtigtem Zweifel angemessen. Schließlich kann es im Falle einer Scheidung um viel Geld gehen, denn unter gewissen Umständen können durch dauerhaftes Fremdgehen Unterhaltsansprüche entfallen.
Ermittlungen bei Ehebruch folgen dem immer gleichen Schema: Zunächst wird der Auftraggeber über den Sachverhalt befragt. Bereits hier muss sich ein "berechtigtes Interesse" des Auftraggebers herauskristallisieren. Dadurch wird sichergestellt, dass der Eingriff in die Privatsphäre des vermutlichen Fremdgehers auch vor dem geltenden Recht gerechtfertigt ist. Konkret bedeutet dies, dass der Auftraggeber mehr braucht als nur ein Bauchgefühl für das vermeintliche Fremdgehen. Er muss Beweise vorlegen, dass dem tatsächlich so sein konnte. Liegt das berechtigte Interesse vor, dann kann mit der Observation begonnen werden. Beachten sollte man allerdings, dass der höchstpersönliche Lebensbereich nicht davon betroffen ist. Eine Kamera oder "Wanze" zum Beispiel im Schlafzimmer sind tabu.
Wer das Gefühl hat, dass der eigene Partner fremdgeht, der kann das Problem oftmals in einem klärenden Gespräch aus der Welt schaffen. Ist der Verdacht allerdings begründet und stehen vielleicht sogar wirtschaftliche Interessen, wie zum Beispiel Unterhaltsansprüche, im Hintergrund, dann kann die Beauftragung einer Detektei sinnvoll sein. Bestätigt sich der Verdacht, dann muss jeder für sich selbst entscheiden, ob eine Trennung in Betracht kommt, oder ob man es vielleicht noch einmal miteinander versucht.
lic/news.de