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Noch vor ein paar Wochen konnte man innerhalb Deutschlands problemlos verreisen. Doch nun hat die Bundesrepublik die Regeln drastisch verschärft. Es gilt ein Beherbergungsverbot für Touristen aus inländischen Risikogebieten. Doch was passiert nun mit dem Geld, wenn man eine Reise deswegen absagen muss?
Für Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen haben die Bundesländer ein bundesweites Beherbergungsverbot beschlossen. Sie dürfen nur dann beherbergt werden, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. Doch was passiert mit dem Geld, wenn man eine Reise absagen muss?
Die gute Nachricht vorweg: Urlauber bekommen ihr Geld vom Hotel zurück, wenn sie aus einem Gebiet mit hohen Corona-Infektionszahlen kommen und wegen des bundesweiten Beherbergungsverbots jetzt Inlandsreisen absagen müssen. Eine Beherbergung sei aufgrund der Neuregelung nun nicht mehr möglich, sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Daher gebe es bereits angezahltes Geld in diesem Fall zurück, und es fielen auch keine Stornogebühren an.
Dies gelte übrigens nicht nur für gebuchte Hotelübernachtungen, sondern auch bei Urlauben in Ferienwohnungen und Ferienhäusern, sagte Degott. Es ist also egal, ob Urlauber im Haus einer großen Hotelkette oder bei einem kleinen, privaten Vermieter von Ferienwohnungen gebucht haben. Anders sähe es jedoch aus, wenn eine Anreise und Unterbringung weiterhin möglich wären, weil es nur eine Quarantänevorschrift am Reiseziel gibt, aber kein Beherbergungsverbot. In einem solchen Fall müsste der Gast zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte für sein Land mit, dass Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test ab Donnerstag (08.10.2020) an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten dürfen. Das Beherbergungsverbot soll demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Die genauen Gebiete müssen noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden.
Söder erklärte, dies bedeute "eine Testpflicht de facto für Urlauber, die aus Risikogebieten nach Bayern kommen". Denn wer einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels in Bayern übernachten. Tests müssen Reisende aber in der Regel aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Krankheitsanzeichen haben.
Schleswig-Holstein wird seine strengen Quarantäne-Auflagen für Einreisende aus inländischen Corona-Risikogebieten lockern. Das kündigte die Landesregierung nun nach der Schaltkonferenz an. Die Quarantänepflicht fällt weg. Ab Freitag reicht es, bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohnung einen maximal 48 Stunden alten negativen Coronatest vorzulegen - beispielsweise um den Herbsturlaub an Nord- oder Ostsee zu verbringen. Ausgenommen davon sind Familienbesuche oder Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken. Auch bei Reisen in innerdeutsche Corona-Risikogebiete ist nach der Rückkehr kein Corona-Test erforderlich.
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bua/sig/news.de/dpa