news.de
mehr als Nachrichten
Der Vater des Entertainers Daniel Kaiser-Küblböck will mit dem Vermisstenfall abschließen und seinen verschollenen Sohn für tot erklären lassen. Das ist nach dem Verschollenheitsgesetz ab heute möglich...
Sechs Monate ist es inzwischen her, dass der Sänger Daniel Küblböck von Bord des Kreufahrtschiffes AIDAluna stürzte. Noch immer ist nicht hunderprozentig geklärt, was am 9. September 2019 eigentlich an Bord des Ozeanriesen passiert ist. Hat der Sänger Suizid begangen? War der Sturz in den Atlantik ein Unfall? Zumindest eine Fremdeinwirkung wurde im Falle des Sturzes des Sängers schnell ausgeschlossen.
Eines gilt jedoch für viele als sicher: Der in den Atlantik gestürzte Daniel Küblböck ist tot. Nach dem Verschollenheitsgesetz wäre es infolgedessen ab dem heutigen Samstag (9. März 2019) möglich, den Sänger für tot erklären zu lassen. In dem Gesetz heißt es: "Wer bei einer Fahrt auf See, insbesondere infolge Untergangs des Schiffes, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Untergang des Schiffes oder dem sonstigen die Verschollenheit begründenden Ereignis sechs Monate verstrichen sind." (§ 5 Absatz 1 VerschG)
Gegenüber der "Bild" erklärte Oberstaatsanwalt Walter Feiler, dass die Staatsanwaltschaft Passau ein Todesermittlungsverfahren durchgeführt habe, das zu dem Schluss kam, dass es sich bei Daniel Küblböcks Tod um einen Selbstmord gehandelt habe. Und auch Daniels Vater Günther Küblböck, der schon immer von einem - allerdings nicht geplanten - Selbstmord seines Sohnes ausgegangen war, möchte diesen Weg gehen und seinen Sohn für tot erklären lassen: "Ich werde ihn für tot erklären lassen. Wir müssen irgendwann diesen Schritt gehen, weil es abgeschlossen werden muss."
Günther Küblböck plant nach eigenen Worten, eine Gedenktafel für seinen Sohn aufzustellen. "Das machen wir aber sehr privat", sagte er der "Bild". Eine Trauerfeier sei nicht geplant.
Folgen Sie News.de schon bei Facebookund Twitter? Hier finden Sie brandheiße News, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.
pap/news.de/dpa