
- Neue Gesetze ab Juli 2025
- Gesetzesänderungen aktuell zu Rente ab 1. Juli 2025
- Mehr Geld in der Altenpflege und für pflegende Angehörige ab 1.7.2025
- Nicht verpassen: Abgabefrist für die Steuererklärung im Juli 2025
Der Monat Juli steht vor der Tür und damit nicht nur der Beginn der zweiten Jahreshälfte 2025, sondern auch eine Reihe neuer Gesetze, die pünktlich zum Monatsanfang in Kraft treten. Neuerungen stehen beispielsweise Deutschlands Rentnerinnen und Rentnern bevor, auch im Bereich Pflege greifen neue Gesetze. Und schließlich naht ein wichtiger Termin für die Steuererklärung. Alle Gesetzesänderungen und neuen Gesetze im Juli 2025 hier auf einen Blick.
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Neue Gesetze zur Rente im Juli 2025: Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner und Beziehende von Opferrente
Rentnerinnen und Rentner bekommen zum 1. Juli 3,74 Prozent höhere Bezüge. Beispielsweise bringt die Erhöhung bei einer Rente von 1.000 Euro monatlich 37,40 Euro mehr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.
Höher fallen auch die Entschädigungen für die Opfer des SED-Regimes aus. Die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge steigt um 70 Euro auf monatlich 400 Euro.
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Gesetzesänderungen im Juli 2025 bringen mehr Flexibilität und Geld in der Altenpflege
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.
Pflegende Angehörige bekommen ab Juli 2025 ebenfalls mehr Flexibilität. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.
Die sogenannte Verhinderungspflege kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein - ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.
Nicht verpassen: Steuererklärung für 2024 bis Ende Juli fällig
Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden, wie unter anderem das Bayerische Landesamt für Steuern informiert. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026. Ausnahmen gibt es unter anderem für Land- und Forstwirte.
Mehr Geld für Bundestagsabgeordnete ab 1.7.2025
Für die 630 Abgeordneten im Bundestag gibt es höhere Bezüge: Zum 1. Juli steigen ihre Diäten um 5,4 Prozent auf rund 11.834 Euro.
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loc/news.de/dpa
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