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Coronavirus-News aktuell: Ärger wegen Corona-Extrawurst im Bundestag! Kippt Lauterbachs 90-Tage-Regel?

Die Corona-Sonderregelung für Bundestagsabgeordnete sorgte für mächtig Kritik. Während der Genesenenstatus für Bürger:innen nur drei Monate gültig ist, sind es im Bundestag weiterhin sechs Monate. Nun könnte die Regelung jedoch kippen. 

Sind die Genesenen-Nachweise bundesweit bald wieder sechs Monate gültig? (Foto) Suche
Sind die Genesenen-Nachweise bundesweit bald wieder sechs Monate gültig? Bild: AdobeStock / Janet Worg

Während Genesenen-Nachweise für alle Bürger:innen bundesweit nur noch drei Monate gültig sind, gönnen sich die Bundestagsabgeordneten ein Sonderrecht. In einigen Bereichen im Bundestag bleiben diese weiterhin sechs Monate gültig. Dies betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen, sagte ein Sprecher. Nachdem die Medien darüber berichteten, rollte eine Welle der Empörung über die Bundesrepublik.

Coronavirus-News aktuell: Genesenennachweis im Bundestag weiterhin 6 Monate gültig - Bundestagspräsidentin kann Regelung anpassen

Die Gültigkeit der Genesenen-Nachweise werde im Bundestag durch die Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) geregelt. Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung, gelte hingegen die auf 90 Tage verkürzte Frist nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Allgemeinverfügung verweist zum Genesenen-Status nach Angaben des Sprechers auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Diese habe, als die Verfügung erlassen worden sei, den Zeitraum von mindestens 28 Tagen und höchstens 6 Monaten vorgesehen. Das gelte weiterhin.

Die Regelung kann von Bundestagspräsidentin Bas über eine Änderung ihrer Allgemeinverfügung angepasst werden. "Angesichts der sehr dynamischen Lage, die mit einigen Unsicherheiten verbunden ist, des gestrigen Bund-Länder-Treffens, der Erfahrungen der aktuellen Sitzungswoche und des weiteren Pandemiegeschehens wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind", erklärte der Bundestagssprecher.

"Unverschämtheit!" Heftige Kritik an Corona-Sonderregelung im Bundestag

Aus der Politik kam bereits am Dienstag heftige Kritik an der Sonderregelung. "Ich fände es ehrlich gesagt seltsam, wenn im Bundestag etwas Anderes gelten würde als in Deutschland insgesamt", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU). Die Frage der Dauer der Geltung des Genesenenstatus sei in allererster Linie medizinisch zu beantworten. Deswegen betreffe es Bundestagsabgeordnete genauso wie andere. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt machte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verantwortlich. "Den Genesenenstatus fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit", erklärte der CSU-Politiker am Dienstag. "Damit hat Lauterbach der Demokratie einen echten Bärendienst erwiesen." "Sonderregelungen im Bundestag darf es nicht geben", sagte FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus gegenüber der "Bild". "Wir müssen zusehen, dass die Allgemeinverfügung geändert wird."

Auch in den sozialen Netzwerken stößt die Sonderregelung zum Genesenenstatus im Bundestag für Ärger. "Der Genesenenstatus für uns alle gilt jetzt 3 Monate.Der Genesenenstatus im Bundestag gilt 6 Monate. Wie offen will man noch zeigen, dass man auf das Volk herabschaut?", wettert ein Twitter-Nutzer. "Okay, die 100-Tage-Frist läuft noch. Aber so ein irres Geflacker kann sich die Ampel nicht leisten. Bürger und Politiker unterschiedlich zu behandeln, das ist für eine deutsche Regierung eine Todsünde", heißt es in einem weiteren Tweet. Für andere ist es nur eine Neiddebatte: "M.E. Neiddebatte, die Narrative staatszersetzender Kräfte füttert. Abgeordnete sind nicht als Privatpersonen privilegiert, es ist nur eine Sonderregel für ihren Arbeitsplatz. Sonst könnte man auch unfair finden, dass Gesundheitspersonal bei Impfungen & PCR-Tests priorosiert wird", heißt es in einem Tweet.

EU-Kommission einigt sich auf Gültigkeit des Genesenen-Nachweises von sechs Monaten

Doch schon bald könnte die Drei-Monats-Frist des Genesenen-Status wieder kippen. Die EU-Kommission einigte sich nämlich am Dienstag darauf, dass der Genesenen-Nachweis europaweit sechs Monate lang gültig sein soll. Nun müssen die Mitgliedsstaaten die Empfehlung nur noch umsetzen. Unklar jedoch, ob die Verkürzung des Status durch das Robert-Koch-Institut in Deutschland wieder rückgängig gemacht wird.

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/fka/news.de/dpa

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