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Neue Gesetze ab 01.01.2021: Mindestlohn, Briefporto, Bahntickets - das sind die Gesetzesänderungen im neuen Jahr

Der 1. Januar ist ein besonderes Datum. Nicht nur, weil es der erste Tag in jedem neuen Jahr ist, sondern auch, weil an diesem Tag etliche neue Regelungen in Kraft treten. Der 01.01.2022 macht da keine Ausnahme - das sind die neuen Gesetze ab Januar.

Zum 01.01.2022 tritt eine Reihe neuer Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft, darunter Neuregelungen zu Briefporto, Mindestlohn und Bahntickets. (Foto) Suche
Zum 01.01.2022 tritt eine Reihe neuer Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft, darunter Neuregelungen zu Briefporto, Mindestlohn und Bahntickets. Bild: Montage news.de / picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska / picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul / picture alliance | Armin Weigel

Pünktlich zum Beginn des neuen Kalenderjahres treten zum 01.01.2022 etliche neue Gesetze sowie Gesetzesänderungen in Deutschland in Kraft. Welche Neuerungen es künftig in der Bundesrepublik gibt und was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen müssen, erklärt der folgende Überblick.

Neue Gesetze ab Januar 2022: Was ändert sich zum neuen Jahr für Verbraucher in Deutschland?

Ab dem 01.01.2022 gibt es in Deutschland neue Regelungen, die unter anderem das Briefporto, Plastiktüten, den Besuch in der Arztpraxis oder Reisen mit der Deutschen Bahn betreffen. Auch bei Regelungen für Pfandflaschen und beim Bezug von Kinderzuschlägen wird es gesetzliche Änderungen geben.

Plastiktüten-Verbot tritt in Deutschland am 01.01.2022 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Im Detail geht es um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet.

Neue Gesetze beim Versand von Briefen und Händler-Paketen: Deutsche Post erhöht Porto ab Januar 2022

Wer Briefe oder Postkarten verschickt, muss ab Januar 2022 etwas tiefer in die Tasche greifen als bisher. Ein Standardbrief kostet nach dem Jahreswechsel 85 Cent und damit 5 Cent mehr als bisher. Das Porto für den Kompaktbrief beträgt dann 1 Euro (bisher 95 Cent) und das für die Postkarte 70 Cent (bisher: 60 Cent). Andere Sendungsarten im Inland werden ebenfalls teurer.

Die Deutsche Post DHL erhöht außerdem ihre Paketpreise für Geschäftskunden. Diese gelten ab dem 1. Januar 2022, wie der Bonner Konzern bereits im Herbst 2021 mitteilte. Wie stark die Firma an der Preisschraube dreht, wurde zunächst nicht mitgeteilt - nur dass Lieferungen ab 20 Kilo "im besonderen Maße" davon betroffen seien, schließlich sei deren Sortierung und Auslieferung deutlich aufwendiger.

Die Preisanhebung für Firmenkunden - also vor allem für Online-Händler - ist keine Überraschung, schon Anfang 2021 ging es nach oben. Auch die Konkurrenz verlangt in regelmäßigen Abständen mehr Geld, was zuletzt auch mit den in Coronazeiten verstärkten Paketfluten und der dafür nötigen modernen Technik samt Extra-Personal zusammenhängt.

Von e-Rezept bis elektronische Krankschreibung: Diese Neuregelungen gelten ab Januar 2022 beim Arztbesuch

Sie planen im neuen Jahr 2022 einen Besuch beim Arzt? Dann müssen Sie sich notgedrungen auf einige Änderungen einstellen. So wird beispielsweise zum 1. Januar das elektronische Rezept für Arztpraxen grundsätzlich zur Pflicht. Gesetzlich Versicherte erhalten dann einen QR-Code entweder im Smartphone oder ausgedruckt. Die Pflicht besteht allerdings nur für die Praxen, die technisch dazu in der Lage sind. Bei manchen könnte es also etwas länger dauern.

Zum 1. Januar 2022 werden zudem die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen zur Pflicht. Mit der eAU werden die Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt,der Arbeitnehmer muss das also nicht mehr selbst tun. In einer Übergangszeit von drei Monaten können die Praxen trotzdem noch auf Ausdrucke setzen, ab Januar 2022 ist die digitale Krankschreibung aber Pflicht - dann müssen sie die dafür notwendigen technischen Standards erfüllen und an das KIM-System angeschlossen sein. KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Einen Zettel bekommt der Patient trotzdem noch in die Hand: die Krankschreibung für den Arbeitgeber. Ab Juli 2022 sollen dann auch die Arbeitgeber einbezogen werden.

Deutsche Bahn schafft Ticketverkauf im Zug ab: Neue Gesetze für Bahnkunden ab 01.01.2022 

 

Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar 2022 keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative bleibt ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann.

Neue Gesetze zum Mindestlohn: Erste Erhöhung am 01.01.2022

Im Jahr 2021 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. 2022 steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden.

Neue Gesetze im Januar 2022: Kinderzuschlag wird erhöht

Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird Anfang 2022 leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird.

Gesetzesänderung beim Flaschenpfand: Pfandpflicht wird ab Januar 2022 ausgeweitet

Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig.

Ab 1. Januar 2022: Neue Gesetze beim Neubau von Schornsteinen

Schornsteine müssen künftig höher gebaut werden, um die Luft in der direkten Wohnumgebung weniger zu belasten. Ziel ist es, im Umfeld von Anlagen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen zu verringern. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft.

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/news.de/dpa

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