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Corona-Hammer in DIESEN Bundesländern: NRW macht Clubs und Diskos ab Samstag dicht - Tanzverbot in Berlin!

Allein am Freitagmorgen meldete das RKI mehr als 74.000 Neuinfektionen. Zu viel für die Länderchefs von NRW und Rheinland-Pfalz, die ihre Corona-Maßnahmen nun verschärfen. Schon ab Samstag müssen Clubs und Diskotheken schließen.

Gleich mehrere Bundesländer verschärfen ihre Corona-Maßnahmen. (Foto) Suche
Gleich mehrere Bundesländer verschärfen ihre Corona-Maßnahmen. Bild: Adobe Stock/ Bihlmayerfotografie

Corona-Hammer in NRW: Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen müssen Club und Diskotheken in Nordrhein-Westfalen schon ab diesem Samstag schließen. Das geht aus der am Freitag vom Landesgesundheitsministerium veröffentlichten aktualisierten Corona-Schutzverordnung hervor. Zudem haben ab Samstag nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel. Ausgenommen sind davon nur Geschäfte für den täglichen Bedarf.

Corona-Hammer in Nordrhein-Westfalen: NRW macht Clubs und Diskotheken ab Samstag dicht - 2G in Einzelhandel

Weihnachtsmärkte dürfen geöffnet bleiben, heißt es. Allerdings gilt auch dabei die 2G-Regel (nur Geimpfte und Genesene). Des Weiteren müssen die Zuschauerzahlen bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen von diesem Samstag an auf 30 Prozent der Kapazität reduziert werden. Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Zuschauer im Außenbereich auf maximal 15.000 gedeckelt, in geschlossenen Räumen auf 5000.

Baden-Württemberg verschärft abermals Corona-Regeln

Nicht nur NRW verschärft seine Corona-Maßnahmen. Baden-Württemberg plant weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln und wird wegen der besonders prekären Lage in einigen Bereichen über die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde hinausgehen. Das teilte das Staatsministerium am Donnerstagabend in Stuttgart mit.

Weihnachtsmärkte sollen geschlossen werden in Baden-Württemberg

So sollen unter anderem Weihnachtsmärkte geschlossen sowie Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen aufgrund der hohen Infektionslage im Land deutlich stärker eingeschränkt werden. Die im Land bereits gültigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte - ein Haushalt plus eine weitere Person - bleiben bestehen. Die neue Verordnung werde am Freitag im Umlaufverfahren beschlossen und trete in Kürze in Kraft.

Ausweitung von 2G und Schließung von Clubs und Diskotheken auch in Baden-Württemberg

Bereits jetzt sind laut der Pressemitteilung die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde zu großen Teilen in Baden-Württemberg in Kraft. Verschärfungen, die von Bund und Ländern am Donnerstag vereinbart wurden, sollen in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Dazu gehöre unter anderem eine Ausweitung von 2G - geimpft und genesen - im Einzelhandel auf das ganze Land und die Schließung von Clubs und Diskotheken. Am Silvestertag und am Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Die Details der Regelungen sollen am Freitag bekannt gegeben werden.

"Wir haben in Baden-Württemberg bereits weitgehende Maßnahmen getroffen. Dennoch macht die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante verschärfte Maßnahmen notwendig", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Die erste Grundregel laute für die nächsten Wochen: Kontakte sollen wieder radikal reduziert werden, um die Welle vor Weihnachten abzuflachen.

Senat: Tanzverbot in Berliner Clubs ab Mittwoch

Auch in Berlin müssen sich Bürger und Bürgerinnen in den nächsten Tagen auf verschärfte Maßnahmen einstellen. Das Tanzen in den Berliner Clubs ist wegen der heftig gestiegenen Zahl von Corona-Neuinfektionen ab Mitte nächster Woche verboten. Zwar werden die Clubs wegen rechtlicher Fragen noch nicht geschlossen, "aber es darf nicht mehr getanzt werden", sagte der Chef der Senatskanzlei, Christian Gaebler (SPD), nach einer Sondersitzung des Senats am Freitag. Vom Bund sei beschlossen worden, Clubs bei hohen Inzidenzwerten über 350 zu schließen, der rechtliche Prozess dazu laufe aber noch. Wenn der Bund nächste Woche die Gesetze anpasse, werde man auch in Berlin erneut beraten. Das Verbot des Tanzens sei aber auch schon ohne Beteiligung des Parlaments nach dem Infektionsschutzgesetz möglich.

Es gilt ab Mittwoch, weil dann die neuen Verordnungen in Kraft treten. Offenbleiben dürfen auch Restaurants und Kneipen, aber es soll neue Abstandsregeln geben und weniger Tische.

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/news.de/dpa

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