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3G-Regel am Arbeitsplatz: 25.000 Euro Bußgeld bei Verstößen! DAS gilt ab Mittwoch

Der Bundestag hat schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen. Ab Mittwoch gilt bundesweit die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Arbeiten dürfen dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete. Bei Verstößen drohen harte Strafen.

Schon bald gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. (Foto) Suche
Schon bald gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Bild: AdobeStock / Ralf Geithe

Arbeitnehmer:innen müssen sich auf härtere Corona-Regeln einstellen. Schon bald soll 3G am Arbeitsplatz gelten. Dann müssen Beschäftigte geimpft, genesen oder getestet sein. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine hohe Strafe.

Corona-Maßnahmen verschärft - 3G am Arbeitsplatz! DAS gilt schon bald für Beschäftigte

Laut Bundestagsbeschluss soll die 3G-Regelung ab nächsten Mittwoch gelten. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Freitag bei Twitter mit. "Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3GamArbeitsplatz", heißt es in dem Tweet des Ministeriums.

Bundestag und Bundesrat hatten die entsprechende Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, in der die 3G-Pflicht verankert wird, am Donnerstag und Freitag beschlossen. Wenn im Betrieb "physischer Kontakt" zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll demnach der Zutritt nur noch mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Testnachweis (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren. Wer keinen Nachweis vorlegen will, dem soll im schlimmsten Fall die Kündigung drohen.

"Man darf den Betrieb nicht betreten, und dann muss man auch damit rechnen, dass zum Beispiel Lohnfortzahlungen infrage stehen", sagte der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei "Bild Live". Im Extremfall seien sogar Abmahnungen und sogar Kündigungen möglich.

25.000 Euro Bußgeld bei Verstößen gegen 3G-Regel am Arbeitsplatz

Arbeitsgeber:innen sind dazu verpflichtet, die Tests ihrer Beschäftigten täglich zu überprüfen. Stichproben reichen demnach nicht aus. Geimpfte Arbeitnehmer:innen müssen jedoch nur einmal kontrolliert werden. Laut Paragraph 73 im Infektionsschutzgesetz drohen bei Verstößen sowohl den Arbeitgeber:innen als auch den Beschäftigten jeweils ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro.

Lesen Sie auch:Impfpflicht und 2G! DIESE Regeln wurden beim Corona-Gipfel am 18.11.2021 beschlossen.

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/sba/news.de

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