Seit Sonntag gilt die neue Geimpften-Verordnung. Corona-Geimpfte und -Genesene erhalten damit seit 09. Mai neue Freiheiten. Was Sie tun dürfen und welche Regeln weiterhin gelten, erfahren Sie hier.
An diesem Sonntag trat die sogenannte Geimpften-Verordnung in Kraft. In ganz Deutschland können vollständig gegen Corona Geimpfte und Genesene nun wieder mehr Menschen treffen und sind von Ausgangsbeschränkungen befreit.
Geimpften-Verordnung tritt am Sonntag 09.05.2021 in Kraft
Die von Bundestag und Bundesrat zuletzt verabschiedete entsprechende Verordnung ist am Samstag wie angekündigt im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt damit ab Mitternacht in Kraft. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte dazu: "Das ist ein ganz wichtiger Schritt hin zu mehr Normalität". Was sich nun ändert, haben wir für Sie zusammengefasst.
Coronavirus-News aktuell: Neue Freiheiten für Geimpfte und Genesene ab Sonntag
Die Freiheiten gelten für Betroffene 14 Tage nach Erhalt der vollständigen Impfung. Geimpfte sowie Genesene dürfen sich dann im privaten Rahmen wieder ohne Einschränkungen mit anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen sie laut Verordnung künftig ebenso wie Kinder unter 14 nicht mehr mit.
Keine Ausgangssperren für Geimpfte und Genesene ab Sonntag
Auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für Geimpfte und Genesene nicht mehr. Unklar ist aktuell noch, ob der Impfausweis ab Sonntag immer mitgeführt werden muss und die die Polizei Personen bei Kontrollen überprüft.
Quarantäne nach Reisen nur in Ausnahmefällen, Einkaufen ohne Negativ-Test
Nach Reisen müssen sie nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne - etwa, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Fürs Einkaufen oder den Friseurtermin ist für die genannten kein negativer Test mehr nötig.
DIESE Corona-Regeln gelten auch für Geimpfte und Genesene weiterhin
Doch an einige der bestehenden Corona-Regeln müssen sich auch die Geimpften und Genesenen weiterhin halten. So gelten auch in Zukunft die Maskenpflicht und der Mindestabstand. "Bei dem Gebot, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen oder einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten, handelt es sich um vergleichsweise wenig eingriffsintensive Schutzmaßnahmen, die aber dazu beitragen können, ein auch bei geimpften, genesenen oder getesteten Personen noch bestehendes Risiko einer Übertragung zusätzlich zu reduzieren", zitiert "RTL.de" aus einem entsprechenden Papier des Justizministeriums.
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fka/news.de/dpa