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Corona-Notbremse News aktuell: Bis zu 25.000 Euro! Saftige Strafen bei Verstößen gegen die Ausgangssperre

Seit Mitternacht gilt sie, die Corona-Notbremse. Wer gegen die aktuellen Regeln und Maßnahmen verstößt, muss mit saftigen Strafen rechnen. Bis zu 25.000 Euro können fällig werden.

Ein Polizeiwagen steht kurz vor der Ausgangssperre auf dem Alexanderplatz. Die Corona-Notbremse des Bundes hat in der Nacht zum 24. April zum ersten Mal gegriffen. (Foto) Suche
Ein Polizeiwagen steht kurz vor der Ausgangssperre auf dem Alexanderplatz. Die Corona-Notbremse des Bundes hat in der Nacht zum 24. April zum ersten Mal gegriffen. Bild: dpa

In zahlreichen Städten und Landkreisen gilt seit Mitternacht die Corona-Notbremse des Bundes. In den betroffenen Gebieten, wo die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über dem Wert von 100 lag, gilt zwischen 0 und 5 Uhr eine Ausgangssperre, wobei gewichtige Gründe wie etwa die Pflege von Angehörigen, die Versorgung von Tieren, Notfälle oder berufliche Notwendigkeiten Ausnahmen bilden.

Corona-Notbremse seit Mitternacht in Kraft: DIESE Regeln gelten jetzt

In den von der Notbremse betroffenen Regionen darf sich zudem höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Der Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 in der Regel eingestellt werden. Das erweiterte Infektionsschutzgesetz - also die sogenannte Corona-Notbremse - war am Mittwoch im Bundestag beschlossen worden. Damit sollen die Regelungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bundesweit vereinheitlicht werden. Falls Länder strengere Regelungen getroffen haben, gelten diese weiter.

Bis zu 25.000 Euro Geldbuße bei Verstößen gegen die Ausgangssperre

Doch welche Strafen drohen, wenn man sich nicht an die neuen Corona-Regeln und das Infektionsschutzgesetz hält? Wie die "Bild"-Zeitung aktuell berichtet, drohe unter Umständen eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro. Das hatte der Sprecher von Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl gegenüber dem Boulevard-Blatt erklärt. "Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro bestraft werden."

Maßnahmen-Chaos für Reisende durch Corona-Notbremse und Ausgangsbeschränkungen

Vor allem Reisende stellt die Corona-Notbremse und die damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen vor ernsthafte Probleme. DennDeutschlands wichtigste Flughäfen wie Frankfurt, München und auch Düsseldorf liegen in Risikogebieten und dürfen aktuell nachts nicht mehr angefahren werden. Denn ohne triftigen Grund darf man nachts nicht mehr in ein Risikogebiet fahren, weder mit Auto noch mit der Bahn.

Fluglinien und Reisekonzerne wollen Ausnahmeregeln erwirken

Laut "Bild" bemühen sich Fluglinien und Reisekonzerne derzeit darum, Ausnahmeregeln mit dem Bundesverkehrsministerium zu finden. Auch die Bahn erklärte, Kunden, die wegen der Ausgangsbeschränkungen eine Fahrt nicht antreten können, können aktuell kostenlos umbuchen.

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/news.de/dpa

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