Erstellt von - Uhr

Änderung vom Infektionsschutzgesetz: Bundes-Notbremse beschlossen! Neue Regeln treten ab Freitag in Kraft

Der Bundes-Lockdown kommt! Der Bundesrat hat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Und auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Gesetzesänderung unterzeichnet. Schon ab Freitag tritt die Notbremse in Kraft.

"Notbremse" tritt bald in Kraft. (Foto) Suche
"Notbremse" tritt bald in Kraft. Bild: dpa

Die geplante Corona-Notbremse mit verbindlichen Regeln für den Kampf gegen die dritte Welle der Pandemie in ganz Deutschland hat im Bundestag zu einem heftigen Schlagabtausch geführt. Dennoch hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes nach hitziger Diskussion zugestimmt. Dies beinhaltet auch die sogenannte Bundes-"Notbremse". Nun hat die Gesetzänderung auch den Bundesrat und den Bundespräsidenten passiert.

Bundes-Notbremse beschlossen: DIESE neuen Corona-Regeln treten bald in Kraft

Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen - mit konkreten Vorgaben bei hohen Infektionszahlen. Dazu gehören weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr, Schulschließungen und strengere Bestimmungen für Geschäfte. Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Fürs Umschalten auf Fernunterricht in Schulen soll ein Wert von 165 gelten. Die Regelungen sollen bis Ende Juni gelten.

Lesen Sie dazu auch: Völlig bekloppt! Autofahren verboten ab Inzidenz von 100

Ab wann gilt die Corona-Notbremse?

Ab wann die neuen Regeln in Deutschland greifen sollen, war lange unklar. Nach dem der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschrieben hat, wurde das neue Infektionsschutzgesetzt nun auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bedeutet: Schon ab Freitag (23.04.2021) tritt die Bundes-Notbremse in Kraft.

Bundes-Lockdown droht in Deutschland: Alle aktuellen Entwicklungen im News-Ticker

Wie, ob und ab wann die Bundes-Notbremse nach Deutschland kommt, das erfahren Sie in unserem News-Ticker, der Sie über die aktuellen Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat auf dem Laufenden hält.

+++ 22.04.2021: Neues Infektionsschutzgesetz mit Bundes-Notbremse veröffentlicht +++

Das geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse tritt an diesem Freitag in Kraft. Nachdem es am Donnerstag den Bundesrat passiert hat und von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet worden ist, wurde es auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

+++ 22.04.2021: Steinmeier unterzeichnet Infektionsschutzgesetz mit Bundes-Notbremse +++

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstag mit. Das Gesetz muss zum Inkrafttreten jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

+++ 22.04.2021: Infektionsschutzgesetz mit Bundes-Notbremse geht durch den Bundesrat +++

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der Bundes-Notbremse hat den Bundesrat passiert. In der Länderkammer wurde am Donnerstag kein Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, das bei hohen Infektionszahlen Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Kontakten vorsieht.

+++ 22.04.2021: Erste Klage gegen Notbremse in Karlsruhe eingereicht +++

Noch bevor die Politik das neue Infektionsschutzgesetz überhaupt beschlossen hat, ist schon der erste Eilantrag dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Welche Erfolgsaussichten das haben kann, vermochte ein Sprecher in Karlsruhe am Donnerstag aber nicht zu sagen. Der Bundestag hat der Novellierung samt einer Bundes-Notbremse für Corona-Hotspots schon zugestimmt, der Bundesrat wollte am Donnerstag entscheiden. Er könnte Einspruch einlegen und damit Nachverhandlungen notwendig machen. Danach muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, zuletzt muss es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien. Pinkerneil sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er die Verfassungsbeschwerde absichtlich schon vor der Entscheidung des Bundesrats eingelegt habe. Das Verfassungsgericht könnte die Unterzeichnung durch Steinmeier stoppen wie etwa Ende März beim EU-Wiederaufbaufonds geschehen.

Er bereite aber schon weitere Verfassungsbeschwerden unter anderem für Gastronomen vor für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt. Ob es sich bei dem in Karlsruhe eingegangenen Antrag um jenen Pinkerneils handelt, konnte der Gerichtssprecher zunächst nicht sagen. Auch die Freien Wähler und FDP-Bundestagsabgeordnete hatten Klagen gegen das neue Infektionsschutzgesetz angekündigt.

+++ 22.04.2021:Ärztegewerkschaft: Corona-Notbremse richtig, aber zu spät +++

Die vom Bundestag beschlossene Corona-Notbremse greift aus Sicht der Ärztegewerkschaft Marburger Bund zu kurz im Kampf gegen die dritte Pandemiewelle. "Die Maßnahmen sind richtig, kommen aber deutlich zu spät und gehen in einzelnen Punkten nicht weit genug. Die Infektionsdynamik hätte schon früher gebrochen werden können", sagte die Vorsitzende Susanne Johna der "Rheinischen Post" (Donnerstag). Die Politik habe viel Zeit verstreichen lassen, obwohl es aus der Intensivmedizin deutliche Hilferufe gegeben habe. Jetzt sei das Personal in vielen Krankenhäusern wieder extrem belastet, und Kliniken kämen an Kapazitätsgrenzen - nicht nur bei Covid-19-Patienten.

Johna äußerte die Hoffnung, "dass die Menschen noch einmal diese Kraftanstrengung mitmachen und mithelfen, die dritte Welle zu brechen". Schon jetzt seien Verlegungen von Patienten in weit entfernte Krankenhäuser an der Tagesordnung. "Eine solche Krisenmedizin kann niemand wollen", sagte sie.

Weniger alarmiert äußerte sich der Chef von Deutschlands größter Krankenhauskette Helios. "Wirklich dramatisch ist die Lage derzeit nicht, auch wenn vor allem unsere großen Krankenhäuser jetzt wieder sehr viele Covid-Patienten behandeln", sagte Francesco De Meo der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Die Fallzahlen lägen derzeit insgesamt noch unter dem, was die Häuser während der zweiten Welle im Winter bewältigt hätten. Er glaube, es ergebe wenig Sinn, "den Leuten zusätzliche Angst zu machen, solange wir uns auf dem Niveau der zweiten Welle bewegen". Er fügte an: "Unsere professionelle Wahrnehmung ist: Es gab immer schon volle Intensivstationen, das ist nichts Neues." Es funktioniere aber gut, Patienten auf Krankenhäuser mit freien Kapazitäten zu verlegen. In Deutschland verlege man auch schnell Patienten auf die Intensivstation. Ob das auch zu einem besseren Versorgung führe, müsse man erst noch sehen.

+++ 22.04.2021:Handwerkspräsident fordert verpflichtende Corona-Tests für Beschäftigte +++

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer hat eine gesetzliche Verpflichtung für Beschäftigte gefordert, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Wollseifer sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei nicht einzusehen, dass Betriebsinhaber gesetzlich zu Testungsangeboten verpflichtet werden - während es Mitarbeitern überlassen bleibe zu entscheiden, ob sie sich testen lassen oder nicht. "Wenn es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, dann muss diese gleichermaßen für Beschäftigte wie Betriebsinhaber gelten. Beschäftigte, die sich nicht testen lassen, verhalten sich unsolidarisch und gefährden mit ihrem Verhalten ihre Kolleginnen und Kollegen wie auch ihre Kunden."

Eine Verpflichtung der Firmen zu Testangeboten mache nur dann Sinn, wenn es auch eine "Test-Wahrnehmungsverpflichtung" für die Beschäftigten gebe, sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Aus der eigenen Erfahrung in meinem Betrieb kann ich nur sagen: Es liegt doch im ureigenen Interesse eines jeden Betriebes, innerhalb der Belegschaften Ansteckungen zu vermeiden und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Kunden zu schützen - nicht zuletzt auch, um den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können."

Nach einer Branchenumfrage liegt im Durchschnitt aller Betriebe die Beteiligungsquote der Belegschaften an Testangeboten aktuell bei 66 Prozent. Ergebnisse der Befragung lagen der dpa vor. Demnach bieten 63 Prozent der Handwerksbetriebe ihren Beschäftigten Corona-Tests an. Im März seien es 27 Prozent gewesen. Von den 37 Prozent der Betriebe, die bisher noch kein freiwilliges Testangebot für die Mitarbeiter bereithalten, beabsichtige die Hälfte, dies zeitnah zu tun.

Wollseifer kritisierte: "Diese gesetzliche Testangebotsverpflichtung halte ich ganz persönlich für eine unnötige Aktion und den Versuch, die beim Staat liegende Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft zu verlagern." Die von Teilen der Politik vorgebrachte Aufforderung, Betriebe und Unternehmen müssten jetzt endlich einmal ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bei der Pandemieeindämmung nachkommen, trage Züge eines "pauschalen Bashings". Sie sei unangebracht und entspreche in keiner Weise dem tatsächlichen Engagement der Handwerksbetriebe.

Die Betriebe hätten vielmehr schnell Verantwortung übernommen: "Wenn Politik etwa bei der Bereitstellung von Tests oder beim Impfen nur annähernd so schnell gehandelt hätte, wie es unsere Betriebe in den vergangenen Wochen bei der Ein- und Durchführung von Testungen getan haben, dann wären wir schon ein erhebliches Stück näher am Ausgang aus dieser Pandemie", so Wollseifer.

Eine gesetzliche Testangebotspflicht sei nicht notwendig und werde kaum positive Effekte auf das Testgeschehen haben. Bei den Betrieben, die bislang nicht testen, handle es sich vielfach um Ein-Personen-Betriebe ohne Beschäftigte. Wollseifer verwies außerdem auf Lieferprobleme bei Test-Kits sowie eine hohe Kostenbelastung gerade für kleinere Betriebe.

+++ 21.04.2021: Bundes-Notbremse: Bremen und Niedersachsen blockieren nicht +++

Bremen und Niedersachsen werden im Bundesrat die geplante Bundes-Notbremse mit strengeren Corona-Beschränkungen nicht blockieren. "Wir werden nicht den Vermittlungsausschuss anrufen", sagte Senatssprecher Christian Dohle am Mittwochabend. Am Donnerstag werde es bei der Abstimmung im Bundesrat darum gehen, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll und ob es einen Einspruch gibt. In beiden Fällen werde sich Bremen enthalten, kündigte Dohle an. Allerdings hätte sich die Bundesregierung aus Bremer Sicht noch einen größeren Schritt bei den Corona-Tests zutrauen müssen. Das kleinste Bundesland plädiert dem Sprecher zufolge für "eine echte Testpflicht in Unternehmen."

Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte am Mittwoch im Landtag angekündigt, die Bundes-Notbremse nicht zu blockieren. Niedersachsen habe sich von Anfang an konsequent an die Anfang März zwischen Bund und Ländern vereinbarte Notbremse gehalten, sagte Weil in Hannover. In Niedersachsen bedürfe es keiner Bundesregelung zu deren Umsetzung, in anderen Ländern offenbar schon.

+++ 21.04.2021: Bundestag beschließt bundeseinheitliche Notbremse gegen Corona +++

Der Bundestag hat am Mittwoch eine Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher.

+++ 21.04.2021: Bundes-Notbremse in zweiter Lesung im Bundestag beschlossen +++

Das Gesetz für eine Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle hat im Bundestag eine wichtige Hürde genommen. Die Abgeordneten von Union und SPD stimmten am Mittwoch in zweiter Lesung dem Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu. Die Schlussabstimmung sollte am Nachmittag folgen.

Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. Bei hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen. Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch offiziell verkündet werden.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.

/hos/news.de/dpa

Themen: