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Corona-Notbremse aktuell: Völlig bekloppt! Autofahren verboten ab Inzidenz von 100

Während man bei der geplanten Corona-Notbremse bis Mitternacht zum Zweck der körperlichen Bewegung allein auf die Straße darf, ist es verboten, alleine ein Auto zu benutzen. Und was gilt eigentlich für Rad, Roller, Taxi und Bahn?

Autofahren wird mit der Corona-Notbremse ab 22 Uhr verboten. (Foto) Suche
Autofahren wird mit der Corona-Notbremse ab 22 Uhr verboten. Bild: dpa

Die geplante Corona-Notbremse des Bundes soll an diesem Mittwoch den Bundestag passieren. Wenn es das Gesetzeswerk um bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Gegenmaßnahmen in der Corona-Pandemie durch den Bundesrat schafft, könnten den Menschen in Deutschland ab kommender Woche erhebliche Einschränkungen drohen. Besonders kritisch werden die geplanten Ausgangssperren gesehen.

Corona-Notbremse aktuell: Ausgangssperre rechtswidrig laut Juristen

Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr darf man laut Corona-Notbremse die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen - mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben - allerdings nur alleine. Warum man alleine außerhalb seiner Wohnung von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr dann allerdings als Infektionsrisiko gilt, versteht wohl nicht jeder.

Selbst bei Juristen aus dem Bundeskanzleramt regten sich Bedenken gegen die fragwürdigen Ausgangssperren. Von Rechtswidrigkeit war da die Sprache. Auch die Tatsache, dass sich das Gesetz alleine auf Inzidenzwerte stützt, wurde bereits kritisch beäugt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, das Gesetz könne vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, was verheerende Auswirkungen für den Rückhalt in der Bevölkerung hätte.

Autofahr-Verbot durch Corona-Notbremse

Der körperlichen Bewegung darf man laut Corona-Notbremse bis Mitternacht ohne seinen Partner nachgehen. Dass man mit dem Partner davor oder danach in einem geschlossenen Raum, wo die Ansteckungswahrscheinlichkeit deutlich höher liegt, zusammen ist, bleibt da unbeachtet. Doch es wird noch verrückter. Nein, man muss sagen: bekloppter!

Denn während man noch einen Fuß vor den anderen setzen darf, wird das Autofahren, von Ausnahmen abgesehen, ab 22 Uhr verboten. Gegenüber der "Bild" erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, dass nach 22 Uhr "allein die körperliche Bewegung, nicht aber das Autofahren" erlaubt sei. Verstehen Sie, wie Sie alleine in einem Auto einen anderen Menschen anstecken? Nein? Sogar Kontrollen von Autofahrern seien "grundsätzlich denkbar", zitiert das Blatt CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke.

Corona-Notbremse Regeln: Das gilt für Fahrrad, Roller, Bahn und Taxi ab 22 Uhr

Um noch einen draufzusetzen, soll es laut "Bild"-Informationen aber erlaubt sein, nach 22 Uhr alleine das Fahrrad oder einen Roller zu benutzen. Wer nach 22 Uhr in ein Taxi steigt, sei dem Taxifahrer gegenüber allerdings nicht dazu verpflichtet, eine Auskunft oder Rechtfertigung abzugeben. Grundsätzlich würde die Bundes-Notbremse auch Bahnreisende betreffen, die gemeinsam nach 22 Uhr in einem Landkreis mit Inzidenz über 100 ankommen. Sie müssten dann der Regel nach getrennt den Nachhauseweg antreten.

Für Rudolf Henke ist klar: Man solle, außer es gibt "gewichtige Gründe", "am besten früher dort ankommen". Immerhin erkennt Sabine Dittmar das als "sicher wenig lebensnah" an, wie sie der "Bild" sagt. Aber was ist bei dieser Corona-Notbremse schon lebensnah? Auf die Menschen, die sie beschließen, trifft das wohl kaum zu.

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/fka/news.de/dpa

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