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Infektionsschutzgesetz-Änderung 2021: Corona-Notbremse erst am Donnerstag? Bundesrat vertagt Entscheidung

In einer ersten Lesung berät der Bundestag heute über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Mit bundeseinheitlichen Regeln will Bundeskanzlerin Angela Merkel die dritte Corona-Welle mit einer Notbremse brechen. Die geplanten Beschränkungen sorgen für heftige Kritik. Alle aktuellen Entwicklung gibt's hier im News-Ticker.

Angela Merkel will das Infektionsschutzgesetz ändern, um den Bundes-Lockdown durchzusetzen. (Foto) Suche
Angela Merkel will das Infektionsschutzgesetz ändern, um den Bundes-Lockdown durchzusetzen. Bild: dpa

Aus Sicht der Intensivmediziner ist es längst "fünf nach zwölf": Die Infektionszahlen steigen und steigen, die Situation in den Krankenhäusern spitzt sich immer weiter zu - doch die geplante bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der dritten Corona-Welle muss erst noch ihren parlamentarischen Weg gehen.

Bundes-Lockdown durch Änderung des Infektionsschutzgesetz geplant: Passiert die Corona-Notbremse den Bundestag?

Der Bundestag berät an diesem Freitag (16.04.2021) in erster Lesung (9 Uhr) über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes gegen die dritte Corona-Welle. Bundeseinheitlich sollen Regelungen für eine Verminderung der Kontakte getroffen werden, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen kommen. Am Donnerstag hatten 351 von 412 Kreise die Schwelle überschritten. Die geplanten Beschränkungen sorgen für teils hitzige Debatten. Vor allem an den geplanten Ausgangsbeschränkungen gibt es Kritik.

Das Robert Koch-Institut, Ärzte und auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten gewarnt, dass die seit Tagen steigenden Neuinfektionen ohne zügige Kontaktreduzierungen immer zahlreicher werden. Folge seien immer mehr auch schwere Covid-19-Fälle und eine Überlastung der Intensivstationen. Am Donnerstag waren laut Intensivmediziner-Vereinigung DIVI 4.679 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt.

Bundestagsdebatte zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes im News-Ticker

Alle aktuellen News rund um die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes lesen Sie hier in unserem News-Ticker.

+++ Bundesrat will sich Donnerstag mit Infektionsschutzgesetz befassen +++

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am Donnerstag (11.00 Uhr) mit den geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschäftigen. Wie die Länderkammer am Freitagabend mitteilte, hat Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) eine Sondersitzung dazu einberufen. Er sei einer Bitte der Bundesregierung nachgekommen, den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zu beschleunigen.

Der Bundestag hatte sich am Freitag in erster Lesung mit der bundesweiten Corona-Notbremse befasst. Eine Verabschiedung ist für kommenden Mittwoch vorgesehen. Kontaktbeschränkungen zum Brechen der dritten Corona-Welle sollen in Kreisen und Städten ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in einer Woche greifen. Zudem sind Ausgangsbeschränkungen ab 21.00 Uhr geplant, sie sind aber umstritten. Noch kann es im Bundestagsverfahren Änderungen geben.

Der Bundesrat wies darauf hin, dass das Gesetz als Einspruchsgesetz formuliert ist. Es bräuchte somit nicht die Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können. Sie könnte aber den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um das Gesetz nachverhandeln zu lassen. Hierfür wäre eine absolute Mehrheit von 35 der insgesamt 69 Stimmen nötig.

+++ Menschen demonstrieren vor dem Bundestag gegen die Corona-Politik +++

Etwa 220 Menschen haben am Freitagvormittag nach Polizeiangaben vor dem Reichstagsgebäude gegen die deutsche Corona-Politik demonstriert. Die Veranstaltung sei weitgehend ruhig verlaufen, teilte die Polizei mit. Es habe jedoch einige Fälle von fehlendem Mund-Nase-Schutz gegeben. Im Bundestag war am Freitag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Schritten wie etwa nächtlichen Ausgangsbeschränkungen erstmals beraten worden. Für den Samstag hat eine Privatperson eine Demonstration unter dem Motto «Es reicht! Schluss mit der Lockdown-Politik! Macht euch bereit!» mit 5000 Teilnehmern angemeldet, teilte die Berliner Polizei mit.

+++ Seehofer hält Ausgangsbeschränkungen für verfassungsgemäß +++

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hält die geplanten Ausgangsbeschränkungen im Infektionsschutzgesetz für rechtens. "Ohne jeden Zweifel ist die jetzt gefundene Regelung verfassungsgemäß", sagte Seehofer dem Magazin "Spiegel". Das Urteil seiner Juristen sei eindeutig ausgefallen. Es gehe nicht darum, Menschen zu gängeln.

Laut der am Freitag erstmals im Bundestag beratenen Corona-Notbremse soll in Regionen mit vielen Infektionen der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen Besitztum von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr untersagt sein. Nicht gelten soll das für die Versorgung von Tieren, in Notfällen, für die Berufsausübung, bei der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder aus ähnlich wichtigen Gründen.

+++ Schwesig fordert "bundesgesetzliche Regel" für Ausgangsbeschränkungen +++

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), pocht auf bundeseinheitliche Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen die dritte Corona-Welle. "Ich will ganz deutlich sagen, dass meine Erwartung ist, dass insbesondere die Ausgangsbeschränkungen im Bundesgesetz verankert sind - darauf weisen wir schon lange hin. Wir brauchen eine bundesgesetzliche Regel", sagte Schwesig am Freitagmorgen im ARD-"Morgenmagazin". Sie halte es zwar weiterhin für richtig, "regional-spezifisch» vorzugehen, doch wenn das Infektionsgeschehen im ganzen Bundesland zunehme, sei es wichtig, frühzeitig zu handeln. Demgegenüber käme die Bundes-Notbremse "viel zu spät, und es ist aus meiner Sicht auch nicht ausreichend", betonte die SPD-Politikerin.

Mecklenburg-Vorpommern zieht von Montag an die Corona-Notbremse. Landesweit dürfen private Treffen dann nur noch mit höchstens einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes stattfinden, wie Schwesig am Donnerstagabend in Schwerin ankündigte. Außerdem sollen demnach die Schulen und die meisten Geschäfte sowie Museen und Freizeiteinrichtungen schließen.

"Wir handeln viel früher, als es zum Beispiel das Infektionsschutzgesetz vorsehen würde", sagte Schwesig im ARD-Interview. "In drei Tagen haben wir jetzt diese Ergebnisse erzielt, und wir brauchen nicht zwei Wochen, um ein Gesetz zu diskutieren."

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl neuer Infektionen bezogen auf 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, lag in Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag bei 149. In der Landeshauptstadt Schwerin mit einer Inzidenz von zuletzt 176,7 dürfen die Geschäfte schon von diesem Freitag an nicht mehr öffnen. "Jetzt, wo das ganze Land betroffen ist, handeln wir für das ganze Land. Und das zeigt, dass das, was Frau Merkel immer behauptet, dass die Länder nicht handeln, jedenfalls nicht für alle Bundesländer stimmt", so die Ministerpräsidenten.

+++ Wissenschaftlicher Dienst hat Zweifel an Ausgangsbeschränkungen +++

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der im neuen Infektionsschutzgesetz geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkung. Diese sei "kritisch zu bewerten", heißt es in einem aktuellen Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. "Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein", heißt es darin weiter.

In dem Gutachten wird außerdem kritisiert, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die am Freitag in erster Lesung vom Bundestag beraten wurde, keine Ausnahmen für Geimpfte vorsieht. Diese müssten ergänzt werden. Verfassungsrechtler verträten "ganz überwiegend (falls nicht sogar einhellig) die Auffassung, dass Grundrechtseingriffe für Geimpfte grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen sind".

Der Wissenschaftliche Dienst vertritt in dem Gutachten zugleich die Auffassung, dass der Gesetzgeber in der aktuellen Krisensituation die Pflicht habe, zum Schutz der Bevölkerung tätig zu werden. "Dabei hat er einen großzügig zu bemessenden Gestaltungsspielraum."

+++ Göring-Eckardt fordert früheren Stopp von Präsenzunterricht +++

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt hat mehr Schutz vor Corona-Infektionen an Schulen gefordert als mit der geplanten "Bundes-Notbremse" vorgesehen. "Erst ab einer Inzidenz von 200 zu handeln, ist zu spät - das ist kein Schutz für Schüler*innen, und das ist kein Schutz für Eltern", sagte Göring-Eckardt am Freitag bei der Beratung der geplante "Bundes-Notbremse» im Bundestag.

Mit der geplanten Veränderung des Infektionsschutzgesetzes sollen Schulen in Kreisen und Städten mit über 200 Corona-Neuinfektionen pro Woche und 100 000 Einwohnern keinen Präsenzunterricht mehr anbieten. Ab einer Inzidenz vom 100 soll es bei Präsenzunterricht zwei Corona-Tests pro Woche geben. Göring-Eckardt forderte Tests schon bei niedrigeren Inzidenzen.

«Wir wissen, dass die Mutation jetzt sehr stark Kinder betrifft, dass die Kinder ihre Eltern anstecken, das wissen wir aus dem Ausland», sagte Göring-Eckardt. Sie machte deutlich, dass die Grünen entsprechende Nachbesserungen am Gesetz wollen. Zugleich forderte sie aber Tempo und kritisierte, dass es nicht schneller als geplant auf den Weg gebracht werden soll.

+++ Bartsch: "Bundes-Notbremse" wäre "Abrissbirne des Parlamentarismus" +++

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch hat die Bundesregierung für ihr Agieren in der Corona-Krise scharf angegriffen und die geplante "Bundes-Notbremse" harsch kritisiert. "Ihr Weg der Pandemiebekämpfung ist gescheitert", sagte Bartsch am Freitag im Bundestag mit Bezug auf die Treffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten. "Wir haben seit November einen permanenten Halb-Lockdown, und Sie sind immer nach der Welle."

Die Infektionszahlen stiegen, auch junge Menschen kämpften mit Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung, sagte Bartsch. "Das Versagen der Verantwortlichen im Umgang mit dieser Krise erscheint vielen Bürgern inzwischen als unverzeihlich." Die Kommunikation sei chaotisch. Die geplante "Bundes-Notbremse" bezeichnete er als "Abrissbirne des Parlamentarismus". Das Vorhaben mit seinen Eingriffen in Grundrechte und Ausgangsbeschränkungen sei nicht die Lösung.

Bartsch verlangte raschere Fortschritte beim Impfen und eine nationale Teststrategie. In Schulen fehlten Luftfilter, stattdessen würden Bildungseinrichtungen geschlossen. Bei Kindern sei die Regierung «hammerhart», bei der Wirtschaft hingegen "wachsweich".

Der Bundestag debattierte am Freitag erstmals über den Entwurf für eine bundesweite Corona-Notbremse. Sie sieht schärfere Regelungen vor, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen kommen. Ab 21 Uhr sollen etwa Ausgangsbeschränkungen greifen, um zu verhindern, dass sich Menschen privat in Innenräumen treffen und gegenseitig anstecken können.

Noch am Nachmittag sollten die geplanten Schritte in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss beraten werden. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für Mittwoch vorgesehen. Danach muss es noch den Bundesrat

+++ Merkel ruft zu Tempo bei Bundes-Notbremse auf +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat dazu aufgerufen, die geplante bundesweite Notbremse gegen die dritten Corona-Welle schnell auf den Weg zu bringen. "Jeder Tag früher, an dem die Notbremse bundesweit angewandt ist, ist ein gewonnener Tag", sagte Merkel am Freitag im Bundestag. Im Plenum wurde die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Schritten wie etwa nächtlichen Ausgangsbeschränkungen erstmals beraten. Am Mittwoch soll sie dort beschlossen werden, nachdem das Parlament auf eine mögliche Verkürzung der Beratungsfristen verzichtet hatte.

Merkel sagte: "Das Virus verzeiht keine Halbherzigkeiten, sie machen alles nur noch schwerer. Das Virus verzeiht kein Zögern, es dauert alles nur noch länger. Das Virus lässt nicht mit sich verhandeln, es versteht nur eine einzige Sprache, die Sprache der Entschlossenheit. Entschlossenheit jetzt hilft am Ende allen so viel mehr, davon bin ich überzeugt, als wenn wir jetzt wieder zögern und halbherzig vorgehen."

Das geplante Gesetz solle das Land aus der "furchtbaren Phase" der ständig steigenden Infektionszahlen herausführen und ein immer weiteres Ansteigen bei den Schwerkranken und Intensivpatientinnen und -patienten verhindern. Merkel betonte: "Die Notbremse ist also das Instrument, die drohende Überlastung unseres Gesundheitswesens zu verhindern. Systematisches Testen ist das Mittel bei niedrigeren Inzidenzen, konsequente, nachhaltige Öffnungen zu ermöglichen. Impfen ist der Schlüssel, die Pandemie zu überwinden."

Mit Blick auf den Frühjahrslockdown 2020 sagte sie: "Wir haben es doch schon einmal geschafft, wir können es jetzt wieder schaffen." Die Politik mache es den Bürgerinnen und Bürgern nicht leicht. Die übergroße Mehrheit der Menschen in Deutschland helfe aber unverändert mit, durch die Einhaltung der Schutzmaßnahmen dem Virus Einhalt zu gebieten.

 

+++ Weidel wirft Regierung Angriff auf Freiheitsrechte vor +++


Die AfD kritisiert die geplanten Regelungen für eine auf Bundesebene geregelte Corona-Notbremse als Angriff auf Grund- und Freiheitsrechte. AfD-Fraktionschefin Alice Weidel nannte den am Dienstag vom Kabinett verabschiedeten Entwurf am Freitag im Bundestag ein "alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens". Der Impuls dazu gehe vom Kanzleramt und insbesondere von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) aus.

"Sie misstrauen den Bürgern, deshalb wollen Sie sie tagsüber gängeln und nachts einsperren", sagte Weidel. Die Regierung lege zudem die Axt an den Föderalismus. "Ausgangssperren sind unverhältnismäßig und verfassungswidrig.» Für Menschen in beengten Wohnverhältnissen seien diese die "Hölle". Eine Überlastung des Gesundheitssystems müsse vielmehr unter anderem mit mehr Investitionen darin verhindert werden. Die Regierung nutze die Corona-Krise, um Eingriffe durchzusetzen, die sonst nicht möglich wären. Weidel sprach von "Notstandsgesetzgebung durch die Hintertüre". Ihre Fraktion werde den Plänen nicht zustimmen.

Der Bundestag debattierte am Freitag erstmals über den Entwurf für eine bundesweite Corona-Notbremse. Sie sieht schärfere Regelungen vor, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen kommen. Ab 21 Uhr sollen etwa Ausgangsbeschränkungen greifen, um zu verhindern, dass sich Menschen privat in Innenräumen treffen und gegenseitig anstecken können.

Noch am Nachmittag sollten die geplanten Schritte in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss beraten werden. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für Mittwoch vorgesehen. Danach muss es noch den Bundesrat passieren.

+++ Laumann gegen allgemeine Ausgangssperren: nicht rechtssicher +++

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat sich klar gegen landes- oder bundesweite pauschale Ausgangsbeschränkungen positioniert. Er setze stattdessen weiter darauf, möglichst viele Menschen zu motivieren, sich auf das Coronavirus testen zu lassen, sagte er am Freitag im "Morgenmagazin" von WDR 2. Nordrhein-Westfalen habe für Tests bereits «eine Riesenstruktur aufgebaut". Er sei sich sicher, dass die Menschen diese Angebote nicht mehr wahrnähmen, wenn sie sich damit nicht etwa für einen Einkauf in einem Geschäft freitesten lassen könnten.

Im Bundestag standen am Freitag Beratungen über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes an. Bundeseinheitlich sollen Regelungen für eine Verminderung der Kontakte getroffen werden, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen kommen. Ab 21.00 Uhr sollen etwa Ausgangsbeschränkungen greifen um zu verhindern, dass sich Menschen privat in Innenräumen treffen und gegenseitig anstecken können.

"Hier bin ich fundamental anderer Auffassung", sagte Laumann. Auch in NRW gebe es bereits regionale Ausgangsbeschränkungen, darunter in den Kreisen Minden-Lübbecke, Siegen-Wittgenstein, im Märkischen Kreis und in Remscheid - einige bereits gerichtlich beanstandet. "Die Hürden für Ausgangsbeschränkungen sind bei den Gerichten sehr hoch", stellte er fest. "Wenn der Bund hingeht und sagt, ab 100 gilt eine Ausgangssperre, bin ich gespannt, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt." Für die Justiz sei das nur Ultima Ratio. "Rechtssichere Ausgangssperren zu machen, ist ein Kunststück."

 

+++ Spahn: Hadern bei Corona-Verschärfungen "wird sich auch rächen" +++

Kurz vor der ersten Lesung über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes gegen die dritte Corona-Welle hat der Bundesgesundheitsminister eine schnelle Verschärfung der Regeln angemahnt. "Die Zahlen müssen runter und alles, was wir vor zwei, drei Wochen nicht entschieden haben, das rächt sich jetzt. Und das, was jetzt nicht früher entschieden wird, sondern ein, zwei, fünf Tage später, das wird sich auch rächen", sagte Jens Spahn (CDU) am Freitagmorgen im Deutschlandfunk. Dabei wiederholte er seinen Appell an die Länder, die Corona-Maßnahmen selbstständig schon vor bundeseinheitlichen Regelungen zu verschärfen. Nach Baden-Württemberg hatte auch Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, angesichts steigender Infektionszahlen reagieren zu wollen.

Die geplante "Bundes-Notbremse" sorgt für teils hitzige Debatten. Vor allem an den geplanten Ausgangsbeschränkungen gibt es Kritik. "In dieser Lage ist es verhältnismäßig und möglich, bei einer hohen Inzidenz dann auch zu solchen Maßnahmen zu greifen, um Kontakte zu reduzieren", erwiderte Spahn. "So sagen es jedenfalls das Innen- und das Justizministerium."

Experten hatten gewarnt, dass die seit Tagen steigenden Neuinfektionen ohne zügige Kontaktreduzierungen immer zahlreicher würden. Folge seien immer mehr - auch schwere - Covid-19-Fälle und eine Überlastung der Intensivstationen. "Ich weiß, nach 13 Monaten sind wir alle Pandemiemüde. Ich bin es ja auch leid. Aber wir müssen jetzt diesen letzten Teil - bis das Impfen im Sommer den entscheidenden Unterschied macht - den müssen wir jetzt noch mal schaffen", sagte Spahn.

+++ Merkel verteidigt geplante Ausgangsbeschränkungen +++

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die in der "Bundes-Notbremse" vorgesehen Ausgangsbeschränkungen verteidigt. Diese seien keine neue Erfindung, sondern im aktuell geltenden Infektionsschutzgesetz als Maßnahme bereits angelegt und würden in mehreren Bundesländern bereits seit Monaten angewandt, sagte sie am Freitag im Bundestag.

Die Bundeskanzlerin verwies auf andere Staaten wie Portugal oder Großbritannien, die solche Maßnahmen "zum Teil erheblich restriktiver" als in Deutschland geplant praktizierten. «Es geht darum, abendliche Besuchsbewegungen von einem Ort zum anderen - im Übrigen auch unter Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs - zu reduzieren", sagte Merkel. Ausgangsbeschränkungen seien kein Allheilmittel, könnten ihre Wirkung in der Kombination mit anderen Maßnahmen wie strengen Kontaktbeschränkungen entfalten. Die Vorteile dieser Maßnahme überwögen die Nachteile.

Der Bundestag debattierte am Freitag erstmals über den vom Kabinett am Dienstag verabschiedeten Entwurf für eine bundesweite "Corona-Notbremse", für die auch Merkel warb. Sie sieht schärfere Regelungen vor, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen kommen.

Ab 21 Uhr sollen etwa Ausgangsbeschränkungen greifen, um zu verhindern, dass sich Menschen privat in Innenräumen treffen und gegenseitig anstecken können.

+++ Merkel: Dürfen medizinisches Personal nicht alleine lassen +++

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) warnt eindringlich vor einer Überforderung des Gesundheitssystems in der Corona-Pandemie. "Die Lage ist ernst, und zwar sehr ernst", sagte sie am Freitag im Bundestag. "Es führt kein Weg daran vorbei: Wir müssen die dritte Welle der Pandemie bremsen und den rapiden Anstieg der Infektionen stoppen", sagte sie. "Um das endlich zu schaffen, müssen wir die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen besser bündeln als zuletzt."

"Die Intensivmediziner senden einen Hilferuf nach dem anderen - wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?», fragte Merkel. «Wir dürfen Ärzte und Pfleger nicht alleine lassen. Alleine können sie den Kampf gegen das Virus in dieser dritten Welle auch mit bester medizinischer Kunst und dem aufopferungsvollsten Einsatz nicht gewinnen."

Der Bundestag debattierte am Freitag erstmals über den vom Kabinett am Dienstag verabschiedeten Entwurf für eine bundesweite Corona-Notbremse, für die auch Merkel warb. Sie sieht schärfere Regelungen vor, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen kommen.

Ab 21 Uhr sollen etwa Ausgangsbeschränkungen greifen, um zu verhindern, dass sich Menschen privat in Innenräumen treffen und gegenseitig anstecken können.

Noch am Nachmittag sollten die geplanten Schritte in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss beraten werden. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für Mittwoch vorgesehen. Danach muss es noch den Bundesrat passieren.

+++ SPD-Fraktion wird Notbremse ohne Änderungen nicht zustimmen +++

Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner hat eine Zustimmung seiner Bundestagsfraktion zum Gesetzesentwurf für eine Corona-Notbremse in der aktuellen Form ausgeschlossen. "Wenn es keine Änderungen an dem Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form gibt, wird die SPD-Fraktion nicht zustimmen", sagte Fechner der "Rheinischen Post". "Die Ausgangssperren sind zu pauschal gefasst, da muss es weitere Ausnahmen geben. Es muss beispielsweise möglich bleiben, mit der Partnerin oder dem Partner abends noch spazieren zu gehen oder draußen Sport zu machen", sagte Fechner.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte der Funke Mediengruppe auf die Frage, ob ihr frühere Gerichtsentscheide gegen die Beschränkungen nicht zu denken geben würden: "Es geht nicht um eine bundes- oder landesweite Ausgangssperre, wie sie etwa vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim beanstandet wurde. Die Ausgangsbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes greifen nur in den Landkreisen, wo die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreitet. Es wird also regional unterschieden." Lambrecht warb für die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen: "In vielen Ländern mit hohen Inzidenzwerten - Portugal, Irland oder Frankreich - haben Ausgangsbeschränkungen ganz offensichtlich gewirkt."

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/loc/news.de/dpa

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