Von news.de-Redakteurin Sarah Baumann - Uhr

Gründonnerstag als Ruhetag?: Haben wir frei am 01.04.? DARUM gilt der 1. April doch NICHT als Feiertag

Wird Gründonnerstag in diesem Jahr ein Feiertag und haben am 01. April alle Deutschen frei? Diese Fragen stellen sich aktuell Millionen Deutsche. Was Angela Merkel mit Ruhetag am 01.04.21 meint und ob wir alle über Ostern arbeitsfrei haben, das erfahren Sie hier.

Verwirrung um Gründonnerstag 2021: Ist denn nun arbeitsfrei oder nicht? (Foto) Suche
Verwirrung um Gründonnerstag 2021: Ist denn nun arbeitsfrei oder nicht? Bild: Adobe Stock/bychykhin

Deutschland muss sich auf einen noch strengeren Lockdown einstellen. Das haben Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs am Montagabend beim jüngsten Corona-Gipfel beschlossen. Abgesehen von einer Lockdown-Verlängerung bis zum 18. April müssen sich Millionen Deutsche auf eine nahezu komplette Stilllegung des öffentlichen Lebens über die Ostertage einstellen. So zumindest der Stand am Dienstag. Seit Mittwoch ist nun klar: Merkel kippt die Oster-Beschlüsse.

Stattdessen heißt es nun: Die geplante "Ruhepause" über Ostern wird es nun doch nicht geben. Stellt sich nun die Frage: Müssen wir am 01.04.2021 nun doch auf Arbeit gehen? Wir klären auf!

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Corona-"Ruhetag" über Ostern gestrichen: Merkel erklärt Gründonnerstag fälschlicherweise als "Feiertag"

Eine "Ruhepause" über Ostern, das forderte Kanzlerin Merkel jüngst von den Deutschen. Der Gründonnerstag und Karsamstag sollten demnach einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden werden. "Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause", heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern vom Montag. Faktisch heißt das, dass der Gründonnerstag in diesem Jahr wie ein Feiertag behandelt wird - inklusive "arbeitsfrei" und geschlossenen Unternehmen. Doch daraus wird nun nichts.

Haben wir frei am Gründonnerstag, dem 01.04.2021?

Was genau das jetzt für Arbeitnehmer bedeutet? Sowohl Gründonnerstag als auch Karsamstag galten zunächst einmalig als Ruhetage - also quasi als arbeitsfreie Feiertage, an denen etwa auch Unternehmen geschlossen bleiben - und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen vom 1. bis zum 5. April verbunden werden. Arbeitnehmer sollten demnach über Ostern (also vom 01. bis 05.04.) zu Hause bleiben. Ausnahme bildeten lediglich Lebensmittelläden, die NUR am Karsamstag öffnen sollten und Betriebe, die auch sonst an Sonn- und Feiertagen mit Sondergenehmigung geöffnet haben. Jetzt ist allerdings klar: Der Gründonnerstag bleibt ein ganz normaler Arbeitstag, wie auch der Karsamstag. Also nichts mir arbeitsfrei! Auch die Geschäfte bleiben demnach geöffnet.

Muss ich am 1. April zur Arbeit oder nicht? Verwirrung um "Ruhepause" an Ostern bei vielen Deutschen

Die von Merkel angekündigte "Ruhepause" über Ostern vom 01. bis zum 05. April hinterließ bei vielen Deutschen Fragezeichen. Auf Twitter sorgte vor allem der angekündigte Ruhetag am Gründonnerstag (01.04.21) für Diskussionen. "Okay, ernstgemeinte Frage - hat irgendwer jetzt schon kapiert, was am Gründonnerstag passieren soll? Was zur Hölle ist ein "Ruhetag"?
Darf ich dann nicht in den Supermarkt, muss aber ins Büro, oder ist da frei?", will etwa diese Userin auf Twitter wissen.

Fragen wie "Die wichtige Frage, die heute jede/r gute deutsche Arbeitnehmer/in zu stellen hat:
HAM WA JETZ ALLE AN GRÜNDONNERSTAG FREI????" und "Wird #Gründonnerstag jetzt ein Feiertag und alle haben frei?", finden sich aktuell zu Tausenden im Netz. Da hatte Angela Merkel mit ihrer angekündigten "Oster-Pause" offenbar ganz schön für Verwirrung gesorgt.

Gründonnerstag wird KEIN Feiertag 2021 im Corona-Lockdown

Und daher hier noch einmal für ALLE Bundesbürger zusammengefasst: Der Gründonnerstag am 01.04. sowie auch der Karsamstag am 03.04. gelten auch im Jahr 2021 wie ganz normale Arbeitstage. Das erklärte Angela Merkel am Mittwoch beim Corona-Notfall-Gipfel, nachdem massive Kritik an den jüngsten Corona-Beschlüssen aufgekommen war. "Trage dafür die volle Verantwortung. Es war mein Fehler!", wird die Kanzlerin am Mittwoch zitiert. Heißt: Keine ausgeweitete Oster-Ruhe am Gründonnerstag und Ostersamstag.

Feiertagsgesetz muss von Bundesländern beschlossen werden

Das Hauptproblem an Merkels geforderter Ruhepause: Eine Regelung über das Feiertagsgesetz ist schwierig, weil die von allen Bundesländern beschlossen werden müsste.

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/news.de/dpa

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