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Coronavirus-Lockdown-Regeln aktuell: Kontakte, Masken, Schules, Kitas - Was in Ihrem Bundesland gilt

Bund und Länder haben die beschlossenen Corona-Regeln bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Wie die Bundesländer die Regeln zu Kontakten, Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und Co. aktuell umsetzen, erfahren Sie hier.

Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick. (Foto) Suche
Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick. Bild: dpa

Die Menschen in Deutschland werden sich wegen der Corona-Pandemie weiter stark einschränken müssen. Die Virusmutationen macht Bund und Ländern so viel Sorge, dass einzelne Regeln noch verschärft werden. Bis zunächst zum 14. Februar bleibt der harte Lockdown in Deutschland bestehen - und wird sogar noch verschärft. Doch in einigen Punkten weichen die Länder von den Bund-Länder-Beschlüssen ab. Wie die Bundesländer die aktuellen Corona-Regeln umsetzen, entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht.

Corona-Regeln in Baden-Württemberg

KONTAKTE: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis 14 Jahre sind in Baden-Württemberg ausgenommen.

MASKEN: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften müssen nun OP-Masken oder FFP2-Masken getragen werden. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.

KITAS & SCHULEN: Anders als in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, sollen Grundschulen und Kitas in Baden-Württemberg bereits ab 1. Februar wieder schrittweise öffnen. In der ersten Februarwoche könnten zunächst die Klassen 1 und 2 zurückkehren, während die Klassen 3 und 4 noch eine Woche länger zu Hause lernen, so Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) in einem Brief an der Staatsministerium. Die Kitas im Land sollen nach Eisenmanns Vorstellung ab 1. Februar mit Betrieb in festen Gruppen wieder komplett öffnen.

ALTEN- & PFLEGEHEIME: Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben. Besuchende aus Regionen mit erhöhter Inzidenz müssen vor Betreten der Einrichtung ebenfalls mittels Schnelltest getestet werden.

GOTTESDIENSTE: Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.

ARBEIT & HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zu Hause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.

GESCHÄFTE: Läden bleiben weiterhin geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Unabhängig von den heutigen Beschlüssen hat sich Baden-Württemberg entschieden, ab dem 11. Januar 2021 wieder Abholangebote im Handel zu erlauben. Die Corona-Verordnung wird so angepasst, dass der sogenannte "Click&Collect-Service" wieder möglich ist.

15-KILOMETER-REGEL: Baden-Württemberg wird die 15 Kilometer-Regelung nicht umsetzen. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Regelung nicht den gewünschten Effekt erreicht. Baden-Württemberg geht hier aber einen anderen Weg und sperrt dafür Parkplätze und Zufahrten zu beliebten Ausflugszielen, um dort Menschenmassen zu vermeiden.

EINREISEREGELN: Die Bundesregierung hat die Grenzkontrollen und Einreiseregeln verschärft, um die grenzüberschreitende Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test kann 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise stattfinden. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterbestehen und kann auch weiterhin erst nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

Corona-Maßnahmen aktuell in Bayern

KONTAKTE: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Ausgenommen sind Kinder bis drei Jahre.

VERSCHÄRFTE MASKENPFLICHT: In Bayern gilt bereits seit vergangenen Montag eine FFP2-Maskenpflicht im Handel und im Öffentlichen Nahverkehr, die Pflicht wird nun auf Gottesdienste und für Pflegekräfte in Altenheimen ausgeweitet.

KITAS UND SCHULEN: Schulen bleiben weiterhin geschlossen. Jedoch sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch, ab 1. Februar solle für Schüler aus den Abschlussklassen und im Abitur Wechselunterricht mit den entsprechenden Abständen stattfinden. Dies sei zu rechtfertigen, weil es nur einen kleinen Teil der Schüler betreffe. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird ebenfalls angeboten.

15-KILOMETER-REGEL: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus untersagt.

HOMEOFFICE-: Wie vom Bund beschlossen, gilt auch in Bayern, dass Unternehmen - wenn betriebstechnisch möglich - Homeoffice möglich machen müssen. Söder verspricht dafür finanzielle Unterstützung und steuerliche Vorteile.

ALTEN- & PFLEGEHEIME: Das Personal sowie auch Besucher müssen beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Zudem soll es eine 48-Stunden-Testpflicht geben – das bedeutet, dass bei einem Ausbruchsgeschehen innerhalb von 48 Stunden eine Reihentestung abgeschlossen werden muss, um alle Fälle zu identifizieren und die Infektionskette zu unterbrechen.

ZWEI-TEST-STRATEGIE FÜR EINREISEN AUS RISIKOGEBIETEN: Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland bekräftigt der Ministerrat die Zwei-Test-Strategie: Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich.

Corona-Regeln in Berlin

KONTAKTE: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt, wobei bei Alleinerziehenden deren Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs nicht mitgezählt werden.

MASKEN: Die Maskenpflicht in Geschäften und in Bus und Bahn wird auch in Berlin verschärft. Demzufolge gilt im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr künftig die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, genauso auch in Krankenhäusern und Arztpraxen, sowie bei Gottesdiensten

SCHULEN UND KITAS: Schulen bleiben weiterhin ganz zu. Über eine stufenweise Eröffnung werde der Senat nach dem Ende der Winterferien beraten, erklärte Bürgermeister Michael Müller (SPD) im Anschluss an die Sitzung. Eine Öffnung vor dem 14. Februar, der von der MPK gesetzten Frist, ist damit so gut wie ausgeschlossen. Nach Angaben der Bildungsverwaltung wird zunächst seit dem 11. Januar für die abschlussrelevanten Jahrgänge 10, 12 und 13 an Gymnasien und Sekundarschulen Wechselunterricht angeboten, also die Kombination aus Unterricht in der Schule und zu Hause. Auch Kitas sollen nun "grundsätzlich" schließen. Ausnahmen in Form einer Notbetreuung soll es nur noch für Kinder von Eltern geben, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten.

15-KILOMETER-REGEL: Auch in Berlin gilt die 15-Kilometer-Regel. Die Regelung gilt ab einer Zahl von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche.

HOMEOFFICE: Die Entscheidung darüber, wie Arbeitgeber zur Einrichtung von Homeoffice für ihre Angestellten verpflichtet werden können, wurde vorerst vertagt.

Corona-Lockdown-Regeln in Brandenburg

KONTAKTE: Private Treffen sind nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

MASKEN: In öffentlichen Bussen und Bahnen sowie in Geschäften werden besser schützende Masken Pflicht, also OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken.

SCHULEN UND KITAS: Die Kitas sollen grundsätzlich offen bleiben, Abschlussklassen sollen weiter in Schulen lernen. Bund und Länder hatten vereinbart, dass Schulen und Kitas grundsätzlich geschlossen sind und die Pflicht zur Präsenz ausgesetzt ist. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt "geistige Entwicklung" bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch. Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt.

NOTBETREUUNG: Seit 18. Januar gilt, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann

15-KILOMETER-REGEL: Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis/ die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, beispielsweise zur Arbeit oder zum Arzt sind weiterhin erlaubt.

HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen, wo möglich, das Arbeiten zu Hause gestatten.

Corona-Regeln in Bremen

KONTAKTE:Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt - zuzüglich Kindern unter 12 Jahren.

MASKENPFLICHT: In Bussen, Bahnen und in Geschäftensollen die Fahrgäste künftig statt einfacher Masken aus Stoff medizinische Masken tragen. Es gibt aber keine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder solchen mit den Standards KN95/N95. Die einfacheren sogenannten OP-Masken reichen auch. Sollten Kontakte zu anderen Personen generell enger oder länger sein, empfiehlt der Senat ebenfalls medizinische Masken. Dies gilt auch für geschlossene Räume (ab 1. Februar).

SCHULEN UND KITAS: Die Präsenzpflicht an Bremer Schulen bleibt bis 14. Februar ausgesetzt. Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken wollen. Bovenschulte machte in einer Pressekonferenz deutlich, dass Bremen in Sachen Schulpolitik keinen Sonderweg gehe. Die Hälfte aller Länder schließe die Schulen, die andere setze lediglich die Präsenzpflicht aus (1. bis 14. Februar).

HOMEOFFICE: Arbeitgeber sollen das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen – überall dort, wo es umsetzbar ist. Wo kein Homeoffice möglich ist, sollen Abstände weiter vergrößert oder notfalls medizinische Masken getragen werden.

Corona-Regeln in Hamburg

KONTAKTE: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person zu begrenzen.

VERSCHÄRFTE MASKENPFLICHT: In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, bei Gottesdiensten, Behördengängen und Gesundheitsbehandlungen müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden.

SCHULEN UND KITAS: An den Hamburger Schulen wird bis 14. Februar Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zuhause lernen. Weder Grundschulen noch Abschlussklassen würden in den kommenden Wochen in den Präsenzunterricht zurückgeholt. Eltern, deren Kinder zuhause nicht lernen oder deren Kinder nicht betreut werden können, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken, wo sie unter pädagogischer Anleitung angemessen betreut werden. Kitas sollen ab Montag wieder in die "erweiterte Notbetreuung wechseln, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).

HOMEOFFICE: Auch in Hamburg müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen.

TESTPFLICHT BEI EINREISE AUS RISIKOGEBIETEN: Alle aus einem Risikogebiet eingereisten Personen sind verpflichtet, sich unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus zu unterziehen. Alle weiteren, bereits bestehenden Vorschriften (zehn Tage Quarantäne mit der Möglichkeit, fünf Tage nach Einreise einen Coronatest durchzuführen) bleiben bestehen.

Corona-Regeln in Hessen

KONKTAKTE: Private Treffen dürfen nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen.

MASKEN: In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Gottesdiensten wird die Maskenpflicht verschärft. Hier müssen künftig medizinische Masken getragen werden. Neben FFP2-Masken zählen dazu auch OP-Masken.

15-KILOMETER-REGEL: Der 15-Kilometer-Radius ist gestrichen. Die nächtliche Ausgangssperre hingegen bleibe für Hotspots mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den zurückliegenden sieben Tagen bestehen.

SCHULEN UND KITAS: Hier bleibt es beim von Hessen eingeschlagenen Weg, die Maßnahmen werden verlängert: Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt. Die Quote der Kinder, die trotz der Aufhebung der Präsenzpflicht zur Schule gingen, liege unter 20 Prozent. Bouffier kündigte an, dass es von Mitte Februar an in hessischen Schulen Wechselunterricht geben könne, wenn die Infektionszahlen dies zuließen. Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

ALTEN - UND PFLEGEHEIME: Hier sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten. Strengere Regeln hat das hessische Corona-Kabinett am Mittwoch auch für Besucher von Alten- und Pflegeheimen beschlossen: Besucher müssen auf Nachfrage ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen.

HOMEOFFICE: Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten überall wo dies möglich ist, die Arbeit im Homeoffice ermöglichen.

EINREISEREGELN: Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet wird um die Pflicht zu Tests erweitert. Bei Einreise gilt die Testpflicht binnen 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise.

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

KONTAKTE: Private Treffen werden weiter eingeschränkt. Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen.

MASKEN: Diese soll im Nahverkehr und in Geschäften verschärft werden. Dort sollen Menschen künftig einfache OP-Masken oder etwa FFP2-Masken tragen.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Diese sollen in Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns bereits ab 150 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gelten.

SCHULEN UND KITAS: Die Abschlussklassen sollen landesweit weiterhin zur Schule gehen können, eine Pflicht gibt es dafür allerdings nicht. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Betreuung gewährleistet, falls Eltern ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können. In Regionen mit mehr als 150 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, ist die Betreuung bis zur Klasse 6 dann eingeschränkt. Die anderen Jahrgangsstufen sollen landesweit grundsätzlich von zu Hause aus lernen. Die Schulen in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim dürfen von kommenden Montag an nur noch für eine Notbetreuung öffnen, weil dort die Infektionszahlen besonders hoch sind. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es diese Einschränkung bereits.

Regelungen in Kitas sollen hier ähnlich wie bei den Schulen sein. In Regionen mit mehr als 150 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche wird auf eine Notbetreuung umgestellt. In anderen Gebieten gibt es keine Einschränkungen in der Betreuung. Allerdings sollen Eltern, wann immer möglich, ihre Kinder zu Hause lassen.

EINREISE AUS RISIKOGEBIETEN: Ab 11. Januar wird generell ein Pflichttest direkt bei der Einreise nach Deutschland verlangt. Der Test kann entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Anreise oder direkt bei der Einreise erfolgen. Unabhängig davon bleibt es bei der zehntägigen Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten.

15-KILOMETER-REGEL: In Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen ("Hotspots") wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt bleiben. Dies gilt für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

HOMEOFFICE: Laut Bund-Länder-Beschluss müssen Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern es der Job zulässt. Eine entsprechende Verordnung soll zunächst bis zum 15. März gelten.

TOURISMUS: Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich. Tagesausflüge in Gebiete mit einer Inzidenz höher als 150 sind laut Schwesig auch innerhalb des Landes nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten für Angehörige der Kernfamilie.

Corona-Regeln in Niedersachsen

KONTAKTE: Für junge Eltern und ihre Kinder gelten in Niedersachsen ab sofort gelockerte Corona-Kontaktregeln. Kinder bis drei Jahre zählen demnach in Begleitung eines Elternteils nun doch nicht als zusätzliche Kontaktperson. Ansonsten gilt: Private Treffen sind auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt.

MASKENPFLICHT: In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, bei Gottesdiensten, Behördengängen und Gesundheitsbehandlungen müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden.

SCHULEN UND KITAS: Auch für Schulen gibt es neue Corona-Regeln. Die Präsenzpflicht für die meisten Schüler wird bis zum 15.02.2021 ausgesetzt, stattdessen soll der Unterricht im Distanzunterricht stattfinden. Grundschüler und Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, sowie die Abitur- und Abschlussjahrgänge werden im Wechselmodell mit geteilten Klassen unterrichtet - unter erhöhten Hygienestandards. Kitas in Niedersachsen sollen in der Regel während des Corona-Lockdowns geschlossen bleiben. Dennoch bieten einige Einrichtungen Notbetreuungen mit der Hälfte der üblichen Gruppengröße an.

15-KILOMETER-REGEL: Auch in Niedersachsen kann in sogenannten Hotspots, das heißt Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, die Bewegungsfreiheit eingrenzt werden. Die Entscheidung darüber treffen die örtlichen Behörden. Niedersachsen weicht zudem in einem Aspekt von der Bund-Länder-Beratungen ab: Die Maßnahme soll auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnsitz, also die konkrete Adresse, gelten - und nicht um den Wohnort. Ausnahmen sind unter anderem Arztbesuche, der Weg zur Arbeit sowie Besuche von pflegebedürftigen Angehörigen.

REISERÜCKKEHRER AUS RISIKOGEBIETEN: Niedersachsen ist hier strenger, als es die nach Bund-Länder-Beschluss vorgelegte Musterregelung vorsieht. Auch Menschen, die eine zweifache Impfung gegen eine Corona-Infektion nachweisen können und solche, die nachweislich bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, werden nicht von der Quarantäne-Pflicht befreit.

HOMEOFFICE: Die Bund-Länder-Runde hat entschieden, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Homeoffice ermöglichen müssen. Eine entsprechende Regelung soll laut Bundesarbeitsministerium am Mittwoch kommender Woche in Kraft treten.

Corona-Maßnahmen Sachsen-Anhalt

KONTAKTE: Sachsen-Anhalter dürfen sich nur noch mit dem eigenen Hausstand sowie einer weiteren Person treffen.Ausnahmen gibt es lediglich für Kinder bis drei Jahre, die nicht mitgezählt werden.

MASKENPFLICHT: Die geltende Maskenpflicht im ÖPNV sowie beim Einkaufen wird verschärft. Dort ist künftig eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske, alternativ eine KN95-Maske, Pflicht. Die sogeannten Alltagsmasken aus Stoff sind in Bus und Bahn und beim Einkaufen nicht mehr gestattet.

SCHULEN UND KITAS: Der Präsenzunterricht in den Schulen ist weiter ausgesetzt. Nur die Abschlussjahrgänge 2021 dürfen in die Schule, alle anderen Schüler müssen in den Heimunterricht.
Die Kitas in Sachsen-Anhalt sind grundsätzlich geschlossen, es gibt lediglich eine Notbetreuung.

ALTEN- UND PFLEGEHEIME: Es gilt die Ein-Besucher-Regel. Jede Pflegekraft und Besucher muss einen negativen Corona-Test nachweisen.

15-KILOMETER-REGEL: Sobald die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tage lang über 200 liegt, wird der Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer um den Wohnort herum beschränkt. Als Bemessungsgrenze gilt die Grenze des Wohnortes.

AUSGANGSSPERREN: Sachsen-Anhalt plant weiter keine landesweiten Ausgangssperren. Allerdings haben die Landkreise die Möglichkeit, selbst Ausgangssperren verhängen.

ALKOHOLVERBOT: Alkoholausschank und Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bleiben verboten.

Corona-Regeln in Sachsen

KONTAKTE: Der Aufenthalt im eigenen Wohnumfeld ist mit maximal einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt erlaubt. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.

MASKEN: Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wurde noch einmal verschärft. Die selbst genähten Alltagsmasken haben weitgehend ausgedient: Als Mindeststandard werden in Sachsen OP-Masken im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, möglich sind aber auch wirksamere FFP2-Masken.

SCHULEN UND KITAS: Schulen, Kindertagesstätten und Internate sind bis zum 14. Februar geschlossen. Ausnahmen sollen in folgenden Fällen gelten: Einrichtungen die eine Notbetreuung anbieten dürfen öffnen, Schüler der Abschlussklassen sdürfen wieder zur Schule gehen. Zu den Abschlussklassen zählen die 10. Klasse für den Realschulabschluss, sowie die Klassenstuffen 11 und 12 am Gymnasium. Alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden geschlossen. Notbetreuung wird während der üblichen Öffnungszeiten angeboten.

AUSGANGSSPERRE: Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gilt die erweiterte Ausgangsbeschränkung.
Verlassen der eigenen Unterkunft ohne triftigen Grund ist verboten. Als triftige Gründe zählen hier der Weg zur Arbeit, Lieferverkehr, Pflege, Sterbebegleitung, Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest und die Versorgung von Tieren.

15-KILOMETER-REGEL: Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.

ALTEN - UND PFLEGEHEIM: Besucher brauchen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder einen negativen Schnelltest (Durchführung vor Ort). Besucher müssen in der Einrichtung eine Maske tragen, nach Möglichkeit FFP2 oder vergleichbarer Standard.

ALKOHOLVERBOT: Der Alkoholausschank und -konsum ist in der Öffentlichkeit verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt.

HOMEOFFICE: Es gilt eine dringende Empfehlung, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen.

Corona-Regeln in Thüringen

KONTAKTE: Privat dürfen sich bis zum Ende des Monats nur noch Personen eines Haushalts mit maximal einer Person eines weiteren Haushalts treffen. Kinder sind dabei eingeschlossen.

VERSCHÄRFUNG DER MASKENPFLICHT: In folgenden Situationen müssen medizinische, also FFP2- oder OP-Masken getragen werden, Alltagsmaske oder eine normale Mund-Nasen-Bedeckung reicht nicht: in Geschäften (nur von Kunden), bei Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen, in Bussen und Bahnen, in Arzt- und anderen medizinischen Praxen (gilt für Personal und Patienten), von Beschäftigten ambulanter Pflegedienste und von Besuchern und Beschäftigten in Pflege- und Behindertenheimen.

SCHULEN UND KITAS: In Thüringen bleiben die Schulen möglicherweise bis Ostern geschlossen. Wie Bildungsminister Helmut Holter (Linke) MDR THÜRINGEN sagte, kann er sich bei dem derzeitigen Pandemiegeschehen nicht vorstellen, dass Schulen nach dem verlängerten Lockdown am 15. Februar wieder in einen Regelbetrieb übergehen. Eine Notbetreuung wird für Kindergartenkinder und Schüler bis zur sechsten Klasse angeboten.

Allerdings: In den Schulen finden die für Januar geplanten Prüfungen statt. Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen aller Schularten absolvieren den zur Vorbereitung notwendigen Fachunterricht im Präsenzunterricht in ihren Schulen.

15-KILOMETER-REGEL: Die Thüringer sollen Einkäufe, Besorgungen, Sport und Freizeitaktivitäten wohnortnah erledigen - im Umkreis von 15 Kilometern. Dies ist jedoch keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung. Einzelne Landkreise habe allerdings aufgrund der Inzidenz-Werte entsprechende Verordnungen erlassen.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNG: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Thüringen bleibt in Kraft. Wohnungen und sonstige Unterkünfte dürfen zwischen 22 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen werden.

ALTERS- UND PFLEGEHEIME: In Alten- und Pflegeheimen wird die Testpflicht verschärft. Die Beschäftigten müssen nun drei Mal pro Woche zum Abstrich. Bei Behindertenheimen bleibt es bei zwei Pflichttests pro Woche. Zudem müssen Besucher und Beschäftigte in Pflege- und Behindertenheimen eine FFP2- oder OP-Masken tragen.

In den übrigen Bundesländern wurden die meisten der Corona-Regeln lediglich verlängert, da sie bereits zuvor in Kraft getreten waren beziehungsweise bereits umgesetzt wurden. Ausnahme bildet die Verschärfung der Maskenpflicht, die seit diesem Montag nahezu in jedem Bundesland Deutschlands verschärft wurde.

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/news.de/dpa

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