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Coronavirus-News aktuell: Maßnahmen-Chaos! Welche Corona-Regeln gelten in welchem Bundesland?

Vor knapp einer Woche schienen sich Bund und Länder einig, mit welchen neuen Maßnahmen sie Corona bekämpfen wollen. Doch jedes Bundesland scheint die Ergebnisse vom 5. Januar etwas anders zu interpretieren. Alle Maßnahmen im Überblick.

Angela Merkel hat dieser Tage einiges zu bewältigen. (Foto) Suche
Angela Merkel hat dieser Tage einiges zu bewältigen. Bild: dpa

Deutschland hat die Corona-Pandemie nicht im Griff. Die Zahl der Neuinfektionen ist hoch, die Dunkelziffer nach dem Jahreswechsel wohl auch. Der seit Mitte Dezember andauernde Lockdown wurde bis zum 31. Januar verlängert. Mit neuen Corona-Regeln wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten nachsteuern. Diese Maßnahmen gelten in Ihrem Bundesland.

Neue Corona-Regeln nach Lockdown-Verlängerung: Bundesländer in der Übersicht

Die neuen Verordnungen gelten in Hamburg seit Freitag, in Brandenburg seit Samstag, in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen sollen sie ab Sonntag gelten. In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein treten sie voraussichtlich am Montag in Kraft. In besonders stark von der Pandemie betroffenen Sachsen soll der Lockdown bis zum 14. Februar gelten, wie das Landeskabinett beschloss.

DAS sind die neuen Corona-Maßnahmen
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Kritik an Kontaktbeschränkungen: Bundesländer setzen neue Regel nur teilweise um

Die neuen Corona-Regeln sehen verschärfte Kontaktbeschränkungen vor. Der eigene Haushalt darf sich noch mit einer weiteren Person treffen. Auch Kinder gelten, anders als bisher, meist nicht als Ausnahme. Doch auch hier gelten in jedem Bundesland andere Regeln. Abweichend davon sollen in Brandenburg, Sachsen, Bremen und Baden-Württemberg Kinder von der maximalen Personenzahl ausgenommen werden, in Berlin Kinder von Alleinerziehenden und in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz kleinere Kinder - wovon einzelne NRW-Landkreise wiederum abweichen.

Bayern und Baden-Württemberg wollen Betreuungsgemeinschaften mit einer anderen Familie erlauben. In Mecklenburg-Vorpommern kann es bei den Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zwölf Jahre Ausnahmen geben. Dies gilt, wenn es für die Betreuung notwendig ist. Schleswig-Holstein macht für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine Ausnahme, Niedersachsen bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt lebenden Eltern.

Lockdown-Verlängerung im Januar: Schulen und Kitas bleiben dicht

Die neuen Corona-Regeln sehen vor, dass Schulen und Kitas geschlossen bleiben. Für die Kinderbetreuung wird den Eltern jedoch im genannten Zeitraum bezahlter Urlaub ermöglicht. In Schulen gelten eine Notfallbetreuung und Angebote zum Distanzlernen. Abweichungen gibt es in Rheinland-Pfalz und Hessen. Hier bleiben die Schulen offen, die Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6 entfällt.

Auch Hamburger Schüler, die zu Hause nicht lernen können, dürfen weiter zur Schule gehen. Baden-Württemberg will abhängig vom Infektionsgeschehen Grundschulen und Kitas ab 18. Januar wieder öffnen, sowie Präsenzunterricht für Abschlussklassen erlauben. In Berlin soll ab Montag Unterricht in Kleingruppen für die Abschlussklassen 10, 12 und 13 möglich sein.

Bremen setzt die Schulpflicht aus und lässt die Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Mecklenburg-Vorpommernließ das Vorhaben, von Mitte Januar an regional wieder Präsenzunterricht für Schüler bis Klasse sechs zu gewährleisten, wieder fallen. Die Abschlussklassen sollen von Montag an wieder zur Schule gehen können.

Coronavirus-News aktuell: 15-Kilometer-Regel in Deutschlands Hotspots

Weiterhin neu: In Corona-Hotspots, in denen sich binnen sieben Tagen mehr als 200 Menschen pro 100.000 Einwohner neu infiziert haben, wird der Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt. Wer in einem solchen Corona-Hotspot lebt und sich weiter von seinem Zuhause entfernen will, müsste dafür dann einen triftigen Grund vorbringen, etwa die Fahrt zum Arbeitsplatz.

Bayern will diese umstrittene Maßnahme umsetzen und konsequent überwachen. Auch Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen schränken den Bewegungsradius ein, sobald der Grenzwert überschritten wird. Sachsen hatte die 15-Kilometer-Regel als erstes Bundesland erlassen. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein lehnen einen solchen Automatismus jedoch ab; auch Niedersachsen überlässt die Entscheidung seinen Landkreisen. In Thüringen gilt die Regel als Empfehlung, im Landkreis Hildburghausen allerdings als verpflichtend. Baden-Württemberg will auf die 15-Kilometer-Regel ganz verzichten, weil sie nach Ansicht der Landesregierung nicht den gewünschten Effekt erzielt.

Die 15-Kilometer-Regel für extreme Corona-Hotspots gilt jetzt auch in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung erließ am Montagabend eine separate Regionalverordnung mit Vorgaben, wann der Bewegungsradius von Menschen eingeschränkt werden soll. Die Verordnung gilt ab Dienstag und betrifft die Kreise Höxter, Minden-Lübbecke, Recklinghausen und den Oberbergischen Kreis.

Eine genauer Übersicht zur 15-Kilometer-Regeln finden Sie hier!

Reisen während der Corona-Pandemie

Die vereinbarte Testpflicht für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten gilt noch nicht flächendeckend. Eigentlich soll maximal 48 Stunden vorher oder unmittelbar nach der Einreise getestet werden. Allerdings läuft zwischen den Bundesministerien noch die Abstimmung bei den Details: Offen ist beispielsweise die Frage, was mit Reisenden ist, die bereits gegen Covid-19 geimpft wurden. Darüber hinaus soll es voraussichtlich Ausnahmen für Lieferverkehr und Berufspendler geben. Trotzdem wird die neue Testpflicht in einigen Bundesländern schon umgesetzt, etwa in Hamburg.

Wer wird wann geimpft? Welche Corona-Regeln gelten beim Thema Impfungen?

In der Bund-Länder-Vereinbarung ist auch zu lesen, dass zur Impfung gegen Corona bis 1. Februar vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen sollen und dass bis Mitte Februar alle Bewohner von Pflege- und Altenheimen ein Impfangebot erhalten. Trotz anfänglicher Lieferschwierigkeiten gibt es aus Sicht des Gesundheitsministeriums keinen Anlass, die angepeilte Zahl der Impfdosen nach unten zu korrigieren. Zudem waren bis zum Wochenende schon mehr als 206.000 Heimbewohner geimpft. Dem stehen zwar insgesamt 970.000 Heimplätze gegenüber, aber bis Mitte Februar sind auch noch fünf Wochen Zeit.

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/news.de/dpa

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