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Neue Gesetze ab 01.01.2021: Grundrente, Kindergeld, Krankenversicherung - Das ändert sich im neuen Jahr

Der 1. Januar ist ein besonderes Datum. Nicht nur, weil es der erste Tag in jedem neuen Jahr ist. Sondern auch, weil an diesem Tag häufig neue Regelungen in Kraft treten. Der 01.01.2021 macht da keine Ausnahme - das sind die neuen Gesetze ab Januar.

Ab dem 01.01.2021 gelten zahlreiche neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Deutschland. (Foto) Suche
Ab dem 01.01.2021 gelten zahlreiche neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Deutschland. Bild: Patrick Pleul/dpa

Pünktlich zum Beginn des neuen Kalenderjahres treten zum 01.01.2021 etliche neue Gesetze sowie Gesetzesänderungen in Deutschland in Kraft. Welche Neuerungen es künftig in der Bundesrepublik gibt und was Verbraucher wissen müssen, erklärt der folgende Überblick.

Neue Gesetze ab Januar 2021: Was ändert sich zum neuen Jahr für Verbraucher in Deutschland?

Ein Großteil der Menschen in Deutschland muss ab dem 01.01.2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Rund 90 Prozent der Zahler sind von der Leistung künftig vollständig befreit. Der Soli in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer war nach der Wende als Sondersteuer vor allem für den Ost-Aufbau eingeführt worden. Über die Abschaffung wurde politisch immer wieder heftig gestritten.

Vor allem die FDP fordert, den Zuschlag komplett abzuschaffen. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegt eine Verfassungsbeschwerde der Partei gegen den Soli, beim Bundesfinanzhof in München wurde eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage eingereicht. Weil der Solidarpakt II zum 31. Dezember 2019 ausgelaufen sei, hätte der Soli nach Ansicht der FDP ab Anfang 2020 nicht mehr erhoben werden dürfen.

Ab Januar 2021: In Deutschland müssen Verbraucher wieder mehr Mehrwertsteuer zahlen

Nach der zeitlich befristeten Senkung der Mehrwertsteuer gilt seit dem Jahreswechsel in Deutschland wieder der reguläre Satz. Auf die meisten Güter müssen damit wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt werden, auf Waren des täglichen Bedarfs wieder 7 Prozent.

Als Reaktion auf die Corona-Krise hatten sich die Koalitionsparteien im Sommer darauf verständigt, die Mehrwertsteuer im Rahmen eines Konjunkturpakets für sechs Monate zu senken. Sie lag für die Monate Juli bis einschließlich Dezember bei 16 beziehungsweise 5 Prozent. So sollten in der Pandemie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Krise Kaufanreize gesetzt werden.

Zuletzt hatten Experten Zweifel daran geäußert, dass die Maßnahme die Konjunktur nennenswert beeinflusst hat. Verbraucherschützer sprachen sich dagegen aus, die Senkung zu verlängern.

Grundrente startet - Auszahlung verzögert sich

Nach langem politischen Gezerre ist am 1. Januar das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten. Den Aufschlag erhalten künftig rund 1,3 Millionen Rentner mit schmalen Bezügen. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen können. Ihre Lebensleistung soll anerkannt, der Gang zum Sozialamt erspart werden.

Den vollen Aufschlag erhält aber nur, wessen Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro bei Alleinstehenden oder 1.950 Euro bei Eheleuten oder Lebenspartnern liegt. Einkommen darüber werden zu 60 Prozent angerechnet - bei 1.300 Euro eines Alleinstehenden also die zusätzlichen 50 Euro zu 60 Prozent. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Kosten für die Grundrente belaufen sich anfangs auf 1,3 Milliarden Euro pro Jahr und steigen bis 2025 auf 1,6 Milliarden Euro.

Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern - und dann rückwirkend erfolgen.

Wichtige Änderungen für Familien: Das muss man zum Kindergeld 2021 wissen

Weitere Änderungen sind im Bereich von Kindergeld und Kinderfreibetrag zu finden. Für Familien gibt es also ab Januar 2021 gute Nachrichten, denn ab Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern dann 219 Euro statt bisher 204 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro (bisher: 210 Euro). Ab dem vierten Kind werden es 250 Euro (bisher: 235 Euro) sein.

Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert. Er steigt von 7.812 Euro auf 8.388 Euro in 2021 (je Kind für beide Elternteile).

Alleinerziehende bekommen laut Gesetzesänderung ab Januar 2021 mehr Geld

Ziehen Mütter oder Väter ihre Kinder alleine groß, profitieren sie auch im kommenden Jahr von einem höheren Steuerfreibetrag. Statt 1.908 Euro beträgt dieser 4.008 Euro im Jahr. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam. Den Freibetrag gibt es, wenn ein Elternteil mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das ein Kindergeldanspruch besteht - und wenn keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person besteht.

Alleinerziehenden mit mehreren Kindern steht ein zusätzlicher Freibetrag von 240 Euro pro Kind zu. Dieser Freibetrag wird nur auf Antrag berücksichtigt.

Das ändert sich ab Januar 2021 für Unterhaltskosten für Steuerzahler

Unterhaltskosten für eine unterhaltsberechtigte Person können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Für das Jahr 2021 sind laut Steuerzahlerbund maximal 9744 Euro zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung abziehbar.

Neue Gesetze zur Altersvorsorge ab 01.01.2021 in Kraft

Aufwendungen für das Alter können ab dem 1. Januar 2021 steuerlich besser abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken, erklärt der Bund der Steuerzahler. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt 2021 ein Höchstbetrag von 25.787 Euro (2020: 25.046 Euro).

Maximal können davon im kommenden Jahr 92 Prozent abgesetzt werden. Das heißt: Alleinstehende können 23.724 Euro und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner 47.448 Euro steuerlich geltend machen.

Das ändert sich ab Januar 2021 bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ab dem 1. Januar steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 56.250 Euro auf 58.050 Euro im Jahr, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Für diese 150 Euro mehr an monatlichem Verdienst werden nun noch Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse erhoben.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab Januar bei 64.350 Euro jährlich. Bis zu dieser Grenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Steuerentlastung beschlossen! Pendlerpauschale steigt laut Gesetzesänderung ab Januar 2021 in Deutschland

Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen werden im kommenden Jahr steuerlich entlastet. Zum 1. Januar steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Entfernungskilometer. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei den bekannten 30 Cent, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Neu ist ab 2021 zudem, dass Geringverdiener, die gar keine Lohn- oder Einkommensteuern zahlen, bei längeren Fahrwegen profitieren. Diese Arbeitnehmer können eine sogenannte Mobilitätsprämie beantragen.

Diese neuen Gesetze gelten ab dem 01.01.2021 für Pflegende und Behinderte

Wer einen hilfebedürftigen Angehörigen ohne Bezahlung zu Hause pflegt, kann bei der Steuer einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Setzte das Finanzamt hierfür bisher pauschal 924 Euro an, wird dieser Betrag im Steuerjahr 2021 auf 1800 Euro angehoben, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Während bislang der Pflegepauschbetrag nur bei Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 oder 5) anerkannt wurde, wird 2021 ein Pflegepauschbetrag von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro für die Pflegegrade 2 und 3 eingeführt.

Zum ersten Mal seit 1975 verändert sich zum 1. Januar 2020 der Behindertenpauschbetrag. Abhängig vom jeweiligen Grad der Behinderung wird der Pauschbetrag laut Verbraucherzentrale NRW zwischen 384 und 2.840 Euro liegen. Bisher waren es zwischen 310 und 1420.

Zudem wird der erhöhte Behindertenpauschbetrag auf 7.400 Euro (bisher: 3.700 Euro) angehoben. Diesen erhalten blinde Menschen sowie Menschen, die als hilflos gelten (mit einem Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis oder mit einer festgestellten Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5).

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/news.de/dpa

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