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Bußgeld-Chaos in Deutschland: DAS passiert jetzt mit IHRER Knöllchen-Kohle

Neun Wochen genügten, um mit dem neuen StVO-Bußgeldkatalog massive Verwirrung zu stiften. Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe sollen zu viel gezahlt worden sein - doch dass Verkehrssünder ihr Geld zurückerhalten, scheint unwahrscheinlich.

Dass Temposünder zu hohe Bußgelder zurückerstattet bekommen, scheint aktuell höchst unwahrscheinlich. (Foto) Suche
Dass Temposünder zu hohe Bußgelder zurückerstattet bekommen, scheint aktuell höchst unwahrscheinlich. Bild: Angelika Warmuth / picture alliance / dpa

Ende April trat der neue Bußgeldkatalog für Verkehrssünder offiziell in Kraft - und sorgte umgehend für ordentlich Zoff. Nach nur neun Wochen wurden die härteren Strafen für Raser wieder zurückgenommen. Aktuell zoffen sich Bund und Länder weiter um einen Formfehler in der Straßenverkehrsordnung. Doch während aktuell wieder die altbekannten Bußgelder gelten und ungewiss ist, ob sich die neu vorgeschlagenen Strafen etablieren werden, steht eine andere Frage im Raum.

Millionen Euro zu viel gezahlt! Das passiert mit den StVO-Bußgeldern

In den neun Wochen, in denen der neue Bußgeldkatalog offiziell galt, tappten offenbar Zehntausende in die Bußgeld-Falle. Wie in der "Welt am Sonntag" zu lesen war, sollen sich die durch die neuen Regeln kassierten Bußgelder auf einen zweistelligen Millionenbetrag summiert haben. Was mit den mitunter zu viel gezahlten Bußgeldern geschieht, will die "Welt am Sonntag" aus dem Bundesverkehrsministerium erfahren haben: Selbst sich wenn die schärferen Bußgeldregeln für Verkehrssünder nicht durchsetzen sollten, dürften die zwischen dem 28. April und dem 2. Juli 2020 verhängten Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit behalten.

Werden Bußgelder an Autofahrer zurückgezahlt?

Dass Autofahrer, die aufgrund der schärferen StVO-Regeln mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld belegt wurden, ihr Geld zurückerhalten, scheint damit aktuell unwahrscheinlich. Vielmehr sollen die höheren Bußgelder einbehalten werden. Lediglich das Bundesland Brandenburg soll einen Sonderweg beschritten haben und bereits rechtskräftige Bescheide prüfen. Der "Welt am Sonntag" zufolge seien zu hoch ausgefallene Bußgelder für Tempoüberschreitungen zurückgezahlt worden. Für alle anderen gilt: Sobald ein Knöllchen rechtskräftig ist, gehen die Chancen gegen null, sein Geld wiederzusehen.

Heckmeck um Bußgeldkatalog geht weiter

Ohne eine Einigung von Bund und Ländern zu Bußgeldregelungen im Straßenverkehr dürfte das Wirrwarr zwischen den einzelnen Bundesländern weitergehen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) legte den Ländern zwar einen Kompromissvorschlag vor, wie der "Spiegel" meldet. Ein Sprecher der saarländischen Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) sagte dazu der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, es gebe weitere Gespräche und keine Auskunft zu "Zwischenständen". Rehlinger ist derzeit Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz. Das Bundesverkehrsministerium gab zunächst keine Stellungnahme ab.

Grund für die Verhandlungen ist ein Formfehler zum Bußgeldkatalog in der neuen Straßenverkehrsordnung, die Ende April in Kraft trat. Nach dem Formfehler wurden schärfere Regeln für zu schnelles Fahren außer Vollzug gesetzt. Der neue Katalog sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 Kilometer pro Stunde im Ort und 41 Stundenkilometer außerhalb.

Welche Strafen gelten aktuell bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr?

Der Kompromissvorschlag Scheuers sieht nach "Spiegel"-Informationen vor, die Geschwindigkeitsgrenzen weiter beizubehalten - die Sanktionen aber zu entschärfen. Den Führerschein für einen Monat abgeben solle demnach nur, wer mit mindestens 21 Kilometern pro Stunde zu schnell vor Schulen und Kindergärten geblitzt wird - und nicht grundsätzlich im Ort.

Außerorts solle nach Scheuers Vorschlag nicht wie ursprünglich vorgesehen jeder ein einmonatiges Fahrverbot bekommen, der mit über 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird - sondern nur diejenigen, die an Baustellen auf Autobahnen derart rasen. Zugleich sollen laut Bericht die Geldstrafen von den ursprünglich geplanten 70 (ab 21 km/h) beziehungsweise 80 Euro (ab 26 km/h) deutlich hochgesetzt werden.

Stunk wegen Raser-Strafen im neuen Bußgeldkatalog

Der Verhandlungsführer der grünen Verkehrsminister, der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann, sagte: "Die grünen Verkehrsminister sind nach wie vor verärgert darüber, dass der Bundesverkehrsminister einen kapitalen Fehler gemacht hat und die Chuzpe besitzt, diesen Fehler zum Anlass zu nehmen, seine Position der Toleranz gegenüber Schnellfahrern und Rasern durchzusetzen."

Die Grünen wollen, das lediglich der Formfehler korrigiert wird. Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich im Kern Verbesserungen vor allem für Radfahrer vor.

Der ADAC begrüßte den Kompromissvorschlag Scheuers. Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte der dpa: "Die Verwicklungen um die StVO haben das Vertrauen der Bevölkerung in Politik und Behörden bereits empfindlich gestört. Ein großes Projekt, das für die Verkehrssicherheit wichtig ist, ist aus vielerlei Gründen ins Stocken geraten." In den Gesprächen mit den Bundesländern werde es wichtig sein, dass "ideologische Interessen" hinten angestellt werden und Verkehrssicherheitsaspekte wieder in den Fokus geraten.

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/news.de/dpa