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Neue Coronavirus-Regeln in Niedersachsen: Osterbesuche in EINEM Bundesland erlaubt! Twitter-User fassungslos

Am Osterwochenende wollen viele Menschen ihre Verwandten besuchen. Doch sind Verwandten-Besuch derzeit überhaupt erlaubt? In den Bundesländern gelten unterschiedliche Regeln. Eine Tatsache, die nun für Ärger sorgt. Auf Twitter machen zahlreiche Bundesbürger ihrem Ärger Luft.

Die Vorfreude auf Ostern ist wegen des Coronavirus getrübt. (Foto) Suche
Die Vorfreude auf Ostern ist wegen des Coronavirus getrübt. Bild: dpa

Das Osterfest 2020 wird wohl lange in Erinnerung bleiben. Die üblichen Familien-Treffen in der Realität werden wegen des Coronavirus ausfallen. Es sei denn Sie wohnen in Niedersachsen. Ja, richtig gehört! Als erstes und einziges Bundesland hat Niedersachsen die Corona-Maßnahmen pünktlich zum Osterfest gelockert.

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Coronavirus-News: Niedersachsen erlaubt Osterbesuche von Familien und Freunden

Wie aktuell unter anderem bei der "Bild" zu lesen ist, hat Niedersachsen die Besuchsregeln pünktlich zu Ostern aufgeweicht. Nach heftiger Kritik beschloss das Sozialministerium, dass es mehr Freiheiten für Treffen in Privatwohnungen geben werde. "Besuche in abgespeckter Form zu den Feiertagen sind sicherlich zulässig", zitiert "Bild" Claudia Schröder aus dem Corona-Krisenstab. Demnach dürfen ab sofort nicht nur Verwandte, sondern auch enge Freunde empfangen werden.

Neue Corona-Regeln in Niedersachsen! DAS ist ab sofort wieder erlaubt

Die neuen Corona-Regeln gelten nach Angaben von Schröder auch für Heim- und Krankenhausbesuche - allerdings nur in bestimmten Fällen. Demnach sei es unter anderem erlaubt, sich von sterbenden Menschen zu verabschieden. Auch Trauerfeiern und Hochzeiten dürfen wieder stattfinden. Die Zahl der Gäste wurde dafür auf maximal zehn festgelegt. Auch einzelne Kirchen sollen für stille Gebete, aber nicht für Gottesdienste öffnen dürfen, berichtet die "Bild". Zudem sei es ab Mittwoch auch wieder erlaubt, Autowaschanlagen zu öffnen. Verboten bleibt hingegen der Verkauf von Blumen auf Wochenmärkten.

So sehr sich die Niedersachsen über die gelockerten Corona-Regeln freuen dürften, umso mehr verärgert es all diejenigen Bürger, die in anderen Bundesländern mit deutlich strikteren Corona-Maßnahmen konfrontiert werden. Auch auf Twitter lieferten sich zahlreiche verärgerte Bundesbürger bereits heftige Diskussionen rund um die neuen Corona-Regeln Niedersachsens. Viele fragen sich nun: Warum gelten die neuen Regeln nicht bundesweit?

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Twitter-User außer sich über neue Corona-Regeln in Niedersachsen

"Die Landesregierung in #Niedersachsen offenbart in der #Corona-Zeit, dass man auf die Anordnungen der Bundesregierung nichts gibt. Wenn das nicht in einer Katastrophe endet..", warnt etwa ein Twitter-User. Auch dieser Bundesbürger zeigt sich angesichts der neuesten Entwicklungen sichtlich verärgert: "#Niedersachsen mit seinem Vorspreschen in Sachen Kontaktverbot schürt damit nur Unruhe....sehr sozial....jeder fragt sich doch jetzt: Warum dürfen DIE, und WIR nicht...#COVID19de." Ein anderer User fügt besorgt hinzu: "#Besuche in #Niedersachsen über #Ostern erlaubt... was soll der Scheiss? #StayHome."

Mit über 6400 bestätigten Coronavirus-Fällen und 124 Toten zählt Niedersachsen im bundesweiten Vergleich nicht einmal zu den am wenigstens vom Coronavirus betroffenen Bundesländern. Kein Wunder, dass sich so mancher Bundesbürger nun vor den Kopf gestoßen fühlt.

Oster-Ausflüge in Corona-Zeiten? DAS gilt aktuell für die restlichen Bundesländer

Während Niedersachsen die Corona-Maßnahmen pünktlich zum Osterfest lockert, zeigen sich die übrigen Bundesländer unbeeindruckt von den neuen Lockerungen. Die Verunsicherung ist daher groß - darf man überhaupt noch irgendwo hin? Ein Überblick über die aktuellen Corona-Beschränkungen finden Sie hier:

BADEN-WÜRTTEMBERG: Wer eine Zweitwohnung in dem Bundesland besitzt, darf das Osterfest in dieser verbringen. Von einem Tagesflug - etwa in den Schwarzwald - wird zwar abgeraten, verboten ist er aber nicht.

BAYERN: Niemand sollte ohne triftigen Grund - wie etwa Sport und Bewegung an der frischen Luft ohne Gruppenbildung - aus dem Haus gehen. Das gilt auch für Fahrten zum Zweitwohnsitz, zum Campingplatz und Ausflüge in die Berge. Das Innenministerium rät dringend davon ab. Explizit erlaubt ist der Aufenthalt in der Kleingartenanlage - allerdings nur mit Familienmitgliedern aus dem eigenen Hausstand.

BERLIN: In der Hauptstadt müssen eigentlich alle in ihrer Wohnung bleiben. Wer raus will, braucht einen triftigen Grund. Das gilt auch für eine Fahrt zum Zweitwohnsitz. Nicht erlaubt ist der Besuch von Angehörigen in anderen Bundesländern, dagegen schon das direkte Verlassen der Stadt und eine Rückkehr ohne Umwege.

BRANDENBURG: In dem Bundesland darf man sich frei bewegen. Auf Ausflüge sollen die Brandenburger verzichten, verboten sind sie nicht. Im eigenen Besitz befindliche Ferienhäuser oder -wohnungen dürfen genutzt werden. Eine Ausnahme ist der Landkreis Ostprignitz-Ruppin, der ein Einreiseverbot verhängt hat.

BREMEN: Touristische Übernachtungen sind nicht genehmigt. Wie woanders auch gilt eine Ausgangsbeschränkung. Eine Regelung zum Zweitwohnsitz findet sich auf der offiziellen Corona-Informationsseite im Internet nicht.

HAMBURG: Für die Hansestadt besteht derzeit keine Ausgangssperre und auch kein Ein- oder Ausreiseverbot. Allerdings ist es auch in Hamburg nicht erlaubt, Touristen übernachten zu lassen.

HESSEN: Drastische Maßnahmen gelten rund um den Edersee in Nordhessen. Eigentümer von Zweitwohnungen mussten abreisen, da der Landkreis Waldeck-Frankenberg die Nutzung verboten hat. Reisen zu touristischen Zwecken sind hessenweit untersagt. Die Landesregierung empfahl, Parkplätze an beliebten Ausflugszielen zu sperren.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Ordnungsämter kontrollieren Fahrzeuge, die außerhalb des Landes gemeldet sind. Wer einen Zweitwohnsitz hat, wird zur Ausreise aufgefordert. Über das Osterwochenende ist es sogar Einheimischen untersagt, Ausflüge im Land etwa auf die Ostseeinseln, an die Küste und an die Mecklenburgische Seenplatte zu machen.

NIEDERSACHSEN: Einige Landkreise etwa an der Nordseeküste sind für Touristen und Zweitwohnungsbesitzer gesperrt. Das strikte Verbot, Menschen zu besuchen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, wurde zuletzt gelockert - Osterbesuche in abgespeckter Form sind möglich.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Eine Reise zur privaten Ferienwohnung oder zur Zweitwohnung ist weiterhin erlaubt. Allerdings sind alle Bürger angehalten, gerade über die Osterferien auf touristische Reisen zu verzichten. Dazu zählen auch Tagesausflüge im Land oder in die benachbarten Niederlande und Belgien.

RHEINLAND-PFALZ: Eine genaue Regelung zur Nutzung von Zweitwohnsitzen gibt es hier nicht. Wie überall in Deutschland gilt: Ferienwohnungen dürfen nicht an Touristen vermietet werden. Auch Hotels sind zu.

SAARLAND: Reisende dürfen ohne triftigen Grund nicht mehr in das Saarland ein- und ausreisen. Auch das Verlassen der eigenen Wohnräume braucht einen solchen Grund wie Arbeit oder Einkauf. Besuche bei Freunden oder Bekannten sind nicht gestattet.

SACHSEN: Besuche von Verwandten müssen zu Ostern ausfallen - es sei denn, diese sind am gleichen Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet. Zweitwohnungen dürfen von Sachsen dagegen aufgesucht werden.

SACHSEN-ANHALT: Touristische Reisen sind untersagt, genauso wie die Fahrt zum Zweitwohnsitz. Statt eines Oster-Ausfluges etwa im Harz wird den Menschen ein Spaziergang vor der Haustür empfohlen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Für Touristen, Tagesausflügler und Zweitwohnungsbesitzer gibt es derzeit ein Einreiseverbot. Wer bereits in seiner Ferienwohnung ist, darf im Land bleiben. Das gilt allerdings nicht für Besitzer von Ferienwohnungen auf den Inseln und Halligen. Schleswig-Holsteiner dürfen in ihrem Land noch reisen.

THÜRINGEN: Im öffentlichen Raum darf man sich nur noch alleine, zu zweit oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts aufhalten. Dezidierte Regelungen zur Nutzung von Zweitwohnsitzen finden sich in der Thüringer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus nicht.

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/bua/news.de/dpa

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