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Neue Gesetze am 01.02.20: WhatsApp, Bahncard, Datenschutz! DIESE Gesetze ändern sich zum 1. Februar

Pünktlich zum Beginn des Monats Februar 2020 steht eine Reihe von Gesetzesänderungen in den Startlöchern. Was sich in Deutschland zum 01.02.2020 in Sachen neue Gesetze ändert, erfahren Sie hier.

Im Februar 2020 erwarten Verbraucher einige neue Gesetze zu WhatsApp, Bahncard und Co. (Foto) Suche
Im Februar 2020 erwarten Verbraucher einige neue Gesetze zu WhatsApp, Bahncard und Co. Bild: Montage news.de / picture alliance / dpa

Kaum beginnt ein neuer Monat, tritt eine Reihe neuer Gesetze in Kraft - auch ab dem 1. Februar 2020 müssen sich Verbraucher in Deutschland mit einigen Gesetzesänderungen anfreunden. Was sich ab dem 01.02.2020 in Sachen Gesetze ändert, erfahren Sie hier im Überblick.

Neue Gesetze im Februar 2020: Deutsche Bahn senkt Preise für Bahncard

Kunden der Deutschen Bahn können sich auf günstigere Konditionen freuen: Verbraucher müssen für die Bahncards 50 und 25 künftig zehn Prozent weniger zahlen. Schon seit Januar 2020 gilt der günstigere Preis für normale Fahrten, sämtliche Sparpreis-Angebote sowie die Bahncard 100. Mit der nun getroffenen Einigung wird die Maßnahme auf Bahncard 50 und 25 mit Gültigkeit ab dem 1. Februar 2020 ausgeweitet.

Damit erhalten Kunden 50 beziehungsweise 25 Prozent Rabatt auf den Kauf einer Fahrkarte. Schon ab diesem Wochenende soll es nach einer kurzen Umstellungsphase möglich sein, die entsprechenden Bahncards zum reduzierten Preis zu kaufen.

Diejenigen, die erst kürzlich noch zum alten Mehrwertsteuersatz bestellt haben, sollen einen Gutschein in Höhe der Differenz erhalten. "Die Deutsche Bahn wird aktiv auf die betroffenen Kunden zugehen, diese brauchen selbst nichts zu veranlassen", teilte das Unternehmen mit.

Neue Visabestimmungen: Schengen-Einreise nun einfacher - und teurer

Neue Visaregelungen sollen Menschen aus vielen Nicht-EU-Ländern kurzzeitige Aufenthalte im Schengenraum erleichtern. Seit Sonntag, dem 02.02.2020, kann ein 90-Tage-Visum etwa schon sechs statt wie bisher erst drei Monate im Voraus beantragt werden, wie die EU-Kommission am Montag mitteilte. Außerdem sollen Anträge in vielen Fällen elektronisch möglich und Visa für mehrmalige Einreisen leichter zugänglich sein. Zugleich wurde die Visagebühr von 60 auf 80 Euro erhöht. Derzeit müssen Bürger aus insgesamt 105 Nicht-EU-Ländern ein Visum beantragen, wenn sie in den Schengenraum einreisen wollen. Diesem gehören neben 22-EU-Staaten - darunter Deutschland - auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an.

Nachteile könnten Menschen entstehen, deren Herkunftsländer aus Sicht der EU nicht bei der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber kooperieren: Die neue Regelungen erlauben es der EU, die Visavergabe hier künftig an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. So könnten Reisende aus nicht kooperativen Staaten bald länger auf ihr Visum warten oder mehr dafür bezahlen müssen. EU-Parlament und Rat hatten den Änderungen bereits im Sommer zugestimmt.

WhatsApp-Support ab Februar 2020 für bestimmte Betriebssysteme eingestellt

Nutzer des Messengerdienstes WhatsApp müssen sich ab Februar 2020 darauf gefasst machen, dass der Support für bestimmte Betriebssysteme eingestellt wird. Die WhatsApp-Anwendung läuft Informationen von Betreiber Facebook künftig nicht mehr auf Android-Betriebssystemen, die älter als Version 2.3.7 sind. Auch für iOS-Nutzer, die Version 8 oder älterer Versionen nutzen, schauen in Sachen WhatsApp künftig in die Röhre und bekommen keine Aktualisierungen mehr.

Neue Gesetze ab Februar 2020: Brexit kommt nach langen Verhandlungen

Das Parlament in London stimmte kurz vor Weihnachten für das Austrittsabkommen Großbritanniens mit der EU, das Premierminister Boris Johnson mit Brüssel nachverhandelt hatte. Seine Vorgängerin Theresa May war zuvor mit ihrem Deal drei Mal im Parlament gescheitert. Jetzt ist der Brexit endlich besiegelt: Großbritannien tritt am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union aus. Bis Ende 2020 bleibt Großbritannien noch in einer Übergangsphase, während der sich so gut wie nichts ändert. In dieser Zeit müssen sich London und Brüssel auf ein Abkommen über die künftigen Beziehungen einigen. Ob das gelingen kann, gilt jedoch angesichts des knappen Zeitplans als unsicher. Eine Verlängerungsoption um bis zu zwei Jahre, die noch bis Juli offensteht, schließt Johnson aber kategorisch aus.

Schluss mit Abofallen: Gesetzesänderung sorgt für mehr Verbraucherschutz

Verbraucher sollen nach dem Wunsch des Justizministeriums besser vor Abofallen und anderen unfairen Verträgen geschützt werden. Dazu hat das Ministerium einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz veröffentlicht. "Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt", sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen seien leider immer noch an der Tagesordnung.

Nach dem Vorschlag des Ministeriums sollen zum Beispiel die Höchstlaufzeiten von Handyverträgen oder Zeitschriftenabos von zwei Jahren auf maximal ein Jahr verkürzt werden. Auch automatischen Vertragsverlängerungen von einem Jahr soll der Riegel vorgeschoben werden. "Auf diese Weise ermöglichen wir Kundinnen und Kunden den schnelleren Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten und stärken so ihre Wahlfreiheit", sagte Lambrecht. Ein weiterer Punkt sieht vor, dass telefonisch abgeschlossene Verträge zu Strom- und Gaslieferungen noch schriftlich vom Verbraucher bestätigt werden müssen.

Eckpunkte zu dem geplanten Gesetz hatte das Justizministerium bereits im März 2019 vorgelegt. Bis Ende Februar 2020 haben Fachkreise und Verbände jetzt die Möglichkeit zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Danach muss das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden, dann ist das Parlament am Zug.

Neue Gesetze ab Februar 2020: Krankenkassen erhöhen Datenschutz

Eine Änderung in Sachen Datenschutz steht im Februar 2020 bei Krankenversicherungen auf dem Plan. Eine neue Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes sieht vor, dass die Sozialdaten der Versicherten künftig strenger geschützt sein müssen. Damit sind, wie die Kassenärztliche Vereinigung Berlin mitteilte, künftig Übertragungen von Versichertendaten per Fax nicht mehr zulässig. Die Übergangsfrist dazu endet am 05.02.2020, künftig werden Informationen wie Mitgliedschaftsnachweise und andere Sozialdaten nur noch auf dem Postweg, telefonisch oder persönlich herausgegeben.

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/news.de/dpa

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