Erstellt von Jana Koopmann - Uhr

Neue Hartz-IV-Definitionen: SIE bekommen keine Grundsicherung mehr

Die Debatte um Hartz IV nimmt kein Ende. Jetzt hat die Bundesagentur für Arbeit neue Anweisungen herausgegeben, die nicht allen Personen mehr die Grundsicherung gewähren. SIE bekommen jetzt kein ALG 2 mehr.

Kinder- und Vielehen sollen zukünftig von Hartz IV ausgeschlossen werden. (Foto) Suche
Kinder- und Vielehen sollen zukünftig von Hartz IV ausgeschlossen werden. Bild: dpa

Die Bundesagentur hat die Personengruppen neu definiert, die ein Anrecht auf Hartz IV haben sollen. Noch ist unklar, wie viele Bedürftige von der Neuerung betroffen sind und kein Hartz IV mehr bekommen werden.

Kinderehen bei Hartz IV nicht anerkannt

Konkret geht es in den neuen Weisungen um Kinder- und Vielehen. Kinder unter 16 Jahren, die verheiratet sind oder auch zwangsverheiratet werden, sind per Gesetz unwirksam verheiratet. Demnach liege auch keine Partnerschaft vor. Auch im Alter zwischen 17 und 18 Jahren ist die Ehe noch nicht erlaubt, allerdings ist in solch einem Fall die Eheschließung bis zu einer richterlichen Entscheidung wirksam. Damit werden Eheleute in dem Alter von der Bundesagentur für Arbeit auch als Partner anerkannt.

Hartz IV bei Mehrehen: Zweit-, Dritt- und Viertfrau sind keine Bedarfsgemeinschaft

Anders verhält es sich mit der Vielehe. Das Modell mit bis zu vier Ehefrauen wird vorwiegend nach islamischem Recht praktiziert, nach der deutschen Gesetzgebung ist es nicht erlaubt. Nach dem SGB II besteht über die erste Ehefrau hinaus nun keine Bedarfsgemeinschaft mehr, nur eine Person wird als Ehepartner anerkannt. Die betroffenen Personen, vorwiegend Frauen, haben allerdings die Möglichkeit, als eigenständiger Haushalt Hartz IV zu beantragen. Über die Institution der Familie bekommen sie keine staatliche Unterstützung mehr.

SIE bekommen 2019 mehr Geld vom Staat

Auch bei den Sonderzahlungen für Hartz IV wird an der Stellschraube gedreht. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnet damit, dass Hartz-IV-Empfänger auch Anfang nächsten Jahres wieder etwas mehr Geld bekommen. "Die Regelsätze müssen das Existenzminimum abdecken und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe ermöglichen. Genauer angucken will ich mir die Frage von besonderen Bedarfen, wenn etwa eine kaputte Waschmaschine ersetzt werden muss", kündigte der Minister an. "Zudem werden wir das Schulstarterpaket für bedürftige Kinder verbessern." Außerdem sollen die Sanktionen vereinheitlicht werden.

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koj/fka/news.de

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