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Ab dem 1. Juni ändert sich in Deutschland so einiges: Vor allem im Bereich Telefonie, Lohn und Fernsehen gibt es einige Neuerungen. Was sich alles ändert, erfahren Sie hier.
Pünktlich zum 1. Juni 2017 ändert sich wieder so einiges in den deutschen Gesetzen, wie "svz.de" aufzählt. Darunter die neue Telekommunikationsmarkt-Transparenzverordnung, die den Kunden ermöglichen soll, sich leichter informieren zu können. Welche Gesetze sich sonst noch ändern, erfahren Sie hier.
Reiselustige wird das neue Roaming-Gebühren-Gesetz freuen. Denn ab dem 15. Juni werden Surfen und Telefonie aus oder in das EU-Ausland erheblich günstiger. Grund: Die Roaming-Aufschläge werden abgeschafft. Die EU-Kommission erließ zu dem, dass auch bestehende Handyverträge mit Roamingdienst nun zu "Roaming zu Inlandspreisen"-Vertrag umgewandelt werden.
Jedoch gibt es eine kleine Einschränkung. Die sogenannte "Fair-Use-Grenze", die dann greift, wenn das Gratis-Roamingangebot ungewöhnlich viel genutzt wird. Die Regel: In einem Beobachtungszeitraum von vier Monaten darf man sich nicht länger als zwei Monate im EU-Ausland aufhalten. Denn dann kann der Netz-Anbieter den Nutzer verwarnen und dieser muss dann innerhalb von zwei Wochen zu einer "fairen Nutzung", d.h., einer Inlandsnutzung, zurückkehren. Ansonsten drohen Zusatzkosten. "svz.de" spekuliert, dass sich auch die Roaming-Tarife für Island, Norwegen und Liechtenstein ändern könnten. Für die Schweiz gilt zumindest der neue Inlands-Roaming-Tarif. Was mit Großbritannien nach dem Brexit geschieht, ist hingegen noch nicht abzusehen.
Dafür wird es immer lukrativer, der Schweiz einen Besuch abzustatten. Denn die Autobahn-Vignetten werden zum 1. Juni günstiger. Jedoch nicht viel. Der Preis fällt von 38,50 Euro auf glatte 38 Euro. Und der Preis ist auch nur günstiger, wenn man die Vignette im Ausland zahlt. In der Schweiz müssen weiterhin 40 Franken berappt werden.
Da ein Urlaub also weiterhin ganz schön teuer ist, gibt es nun auch eine Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter. Tatsächlich besteht bereits seit dem 1. März in der untersten Entgeltstufe der tarifliche Stundenlohn von 9,23 Euro (West) und 8,91 Euro (Ost). Nun ist der Vertrag allgemeinverbindlich.