Von News.de-Redakteur Timo Nowack - Uhr

So entstand die BRD: Ein Krieg, ein Rat, ein Grundgesetz

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland ein geteiltes Land. Doch die Westalliierten wollten einen westdeutschen Staat mit eigener Verfassung schaffen. Die Deutschen hatten Zweifel - und ahnten nicht, was für ein Erfolgsmodell sie schufen.

Präsident des Parlamentarischen Rates, Dr. Konrad Adenauer, bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949. (Foto) Suche
Präsident des Parlamentarischen Rates, Dr. Konrad Adenauer, bei der Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949. Bild: dpa

«Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten», sprach Konrad Adenauer vor dem Parlamentarischen Rat in Bonn. Obwohl der spätere erste Bundeskanzler mit dem Grundgesetz die Bundesrepublik aus der Taufe hob, war noch niemandem bewusst, wie lange dies Deutschland prägen sollte.

Denn nach dem Zweiten Weltkrieg war das Land zunächst geteilt in vier Besatzungszonen. Und als sich US-Amerikaner, Engländer und Franzosen - im Gegensatz zu den Sowjets - immer weiter annäherten, und beschlossen, einen gemeinsamen westdeutschen Staat zu gründen, waren die Deutschen skeptisch. Die Westmächte beauftragten die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder, bis zum 1. September 1948 eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen und darin eine Verfassung für den westdeutschen Teilstaat zu erarbeiten.

Doch die deutschen Politiker fürchteten, mit einer Verfassung die Trennung vom Osten des Landes, der sowjetischen Besatzungszone, zu besiegeln. So überzeugten sie die Alliierten, lediglich einen Parlamentarischen Rat aus Mitgliedern der Länderparlamente zu bilden. Dieser sollte keine endgültige Verfassung hervorbringen, sondern ein Provisorium für die Zeit, bis man eine Verfassung für ganz Deutschland beschließen könnte.

Der Name dieser Übergangslösung: Grundgesetz. Seine Legitimation sollte nicht zu groß und zu dauerhaft sein und daher nicht vom Volk direkt kommen, sondern von den Länderparlamenten. Der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss schlug sogar vor, das Grundgesetz nach zehn Jahren wieder außer Kraft zu setzen.

Am 1. September 1948 trafen sich in Bonn 65 Parlamentarier der Landtage zum Parlamentarischen Rat, unter ihnen vier Frauen. Zum Präsidenten der Versammlung wählten sie den CDU-Mann Adenauer. Er und die anderen Politiker hatten das Scheitern der Weimarer Verfassung und dessen schmerzliche Folgen im Hitler-Deutschland am eigenen Leib erlebt. Das prägte ihre Arbeit. «An der Wiege des Bonner Grundgesetzes haben die Gespenster von Weimar gestanden», schrieb der Autor und Anwalt Eduard Dreher später.

So wurde der in der Weimarer Republik übermächtige Reichspräsident zu einem repräsentativen Bundespräsidenten heruntergestutzt. Die Regierung, die in der Zeit vor Hitlers Machtübernahme im Stakkato ausgewechselt worden war, wurde nun gestärkt. Der Kanzler als Regierungschef konnte von nun an nur noch abgesetzt werden, wenn sich im Parlament eine Mehrheit für einen neuen Kanzler fand. Starke direktdemokratische Elemente kamen nicht mehr in Frage, dafür standen die Grundrechte nun unabänderlich am Anfang des Grundgesetzes.

Der Wunsch, die Fehler aus Weimar zu vermeiden, und der Glaube, eh nur ein Provisorium auszuarbeiten, schufen Einigkeit. Und so dauerten die Verhandlungen nur etwas mehr als ein Jahr. Am 8. Mai 1949, genau vier Jahre nach der deutschen Kapitulation, beschloss der Rat das Grundgesetz. Wenige Tage später stimmten die Westalliierten zu und am 23. Mai wurde das Grundgesetz feierlich verkündet.

Für allzu großes Aufsehen in der Bevölkerung sorgte all das nicht. Die Menschen im Nachkriegsdeutschland hatten andere Sorgen. Und selbst die Verfassungsväter und -mütter glaubten ja, nur eine Übergangslösung geschaffen zu haben. «Der Anspruch mit dem das Grundgesetz ins Leben trat, war der allerbescheidendste; fast könnte man sagen: Es schämte sich seiner bloßen Existenz», schreibt der Publizist Sebastian Haffner.

Eine der letzten Entscheidungen des Parlamentarischen Rats unterstreicht diese Linie: In einer knappen Abstimmung wählten die Mitglieder als Hauptstadt nicht Frankfurt am Main, sondern das kleine, rheinische Bonn, das bewusst nur provisorischen Charakter hatte.

Trotz all dieser Bescheidenheit und entgegen aller Erwartungen erwies sich das Grundgesetz als langlebiges Erfolgsmodell, das selbst die deutsche Wiedervereinigung 1989/90 überstand.

So ist die Bundesrepublik Deutschland heute eine Art Rekordhalter, wie Haffner feststellt: Das «Dritte Reich» Hitlers wurde gerade einmal zwölf Jahre alt, die Weimarer Republik 14 Jahre. Die erste Verfassung der DDR wurde nach 19 Jahren von einer zweiten abgelöst und selbst die Bismark'sche Verfassung des Kaiserreichs brachte es gerade mal auf 48 Jahre. Die Bundesrepublik Deutschland und ihr Grundgesetz übertrumpfen sie alle: Sie feiern heute ihren 60. Geburtstag.

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