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Neue Gesetze im Februar 2023: Diesel-Fahrverbot, Bierpreise und Co.! Diese Gesetzesänderungen müssen Sie kennen

Verbraucher und Verbraucherinnen müssen sich im Februar wieder auf neue Gesetze einstellen. Zur Maskenpflicht, Energiesparlampen und für Autofahrer treten ab dem 1. Februar viele Gesetzesänderungen in Kraft. Das gilt im neuen Monat.

Ab dem 1. Februar 2023 treten wieder zahlreiche neue Gesetze in Kraft. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Ab dem 1. Februar 2023 treten wieder zahlreiche neue Gesetze in Kraft. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ Zerbor

Jeden neuen Monat kommen auf Bürger und Bürgerinnen Gesetzesänderungen zu. Im Februar ist es genauso. Zahlreiche neue Gesetze gelten ab dem 1. Februar in Deutschland. Welche das sind, erfahren Sie in der folgenden Übersicht.

Neue Gesetze ab 1. Februar 2023: Maskenpflicht entfällt im Nah- und Fernverkehr

In einigen Bundesländern fiel die Maskenpflicht bereits. Ab Anfang Februar gilt bundesweit keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Am Freitag kündigten die letzten Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen und Hamburg, das Ende der Pflicht zum Tragen einer Corona-Schutzmaske im ÖPNV in ihren Ländern an. Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verkündet, dass zum 2. Februar die Pflicht zum Tragen einer Maske auch in Fernzügen und -bussen vorzeitig auslaufen werde.

Über die Maskenpflicht im Nahverkehr können die Bundesländer selbst bestimmen. In Bayern, Sachsen-Anhalt und auch in Schleswig-Holstein ist die Pflicht schon passé. Immer mehr Länder kündigten in den vergangenen Tagen ebenfalls das Ende der Pflicht an - am Freitag dann auch das bevölkerungsreichste Bundesland NRW, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Gültig wird das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in den meisten Bundesländern Anfang Februar - als letztes am 3. Februar in Thüringen.

Testpflicht am Arbeitsplatz und Home-Office-Pflicht sollen ab 2. Februar wegfallen

Neben der Maskenpflicht soll ab dem 2. Februar auch die Arbeitsschutzverordnung fallen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz bereits am 2. Februar und damit zwei Monate früher als vorgesehen beenden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums für eine Verordnung hervor.

Begründet wird der Schritt "mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus" und den "allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens". Daher seien "aktuell bundesweit keine allgemeinen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zur Minimierung tätigkeitsbedingter Infektionsrisiken mehr erforderlich». Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werde aufgehoben. Die Arbeitgeber und das Handwerk begrüßten das vorgezogene Aus und sprachen von einem wichtigen Schritt hin zu mehr Normalität.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis einschließlich 7. April dieses Jahres befristet worden. Demnach müssen Arbeitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März vergangenen Jahres ausgelaufen.

Gesetzesänderungen ab Februar 2023: Diese Energiesparlampen werden nicht mehr produziert

Laut einem neuen Gesetz dürfen ab Ende Februar 2023 bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Es handelt sich hierbei umKontaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) und Leuchtstofflampen in Ringform (T5 und T9). Händler dürfen aber Restbestände weiterhin verkaufen.

Das ändert sich für Autofahrer im Verbandkasten ab Februar 2023

Ab dem 1. Februar greift eine neue Richtlinie, die Autofahrer betrifft. Konkret geht es um den Verbandkasten. Er muss dann zwei Gesichtsmasken enthalten, dafür muss ein Verbandstuch weniger sowie kein Dreieckstuch mehr drin sein. Die neue Regelung betrifft aber nur Autobesitzer, die sich ein neues Fahrzeug gekauft haben. Für alle anderen gilt die Aufrüstungspflicht nicht.

Neue Gesetze für Autofahrer: Diesel-Fahrverbot in München

München erteilt einigen Diesel-Autos ab dem 1. Februar ein fahrverbot auf dem und innerhalb des Mittleren Rings. Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge der Klasse 4 oder niedriger. Das geht aus derachten Fortschreibung des Luftreinhalteplans hervor. Die Verordnung trat am 11. Januar in Kraft. Von der Regelung sind aber zum Beispiel Taxis, Schwerbehinderte mit einem entsprechenden Parkausweis, Anwohner und der Lieferverkehr. In Einzelfällen kann die Stadt München eine Ausnahme erteilen. Anträge können Autofahrer hier stellen.

Neue Gesetze ab Februar 2023: Bier-Preise erhöhen sich

Bier-Liebhaber müssen ab Februar 2023 etwas tiefer in die Tasche greifen. Wie "Getränke News" berichtet, soll der Preis für Flaschenbier um6,80 Euro pro Hektoliter stiegen. Die Preise für Fassbier erhöhen sich um 20 Euro. Andere Brauereien haben bereits an der Preisschraube gedreht. Die Radeberger Gruppe erhöhte die Preise bereits am 1. Dezember 2022. Im Juli sollen andere Produzenten nachziehen. Diese Biermarken erhöhen ihre Preise:

  • Warsteiner
  • Herforder
  • Frankenheim
  • Kaltenberg
  • König Ludwig
  • Paderborner
  • Isenbeck

Neue Regelungen für Augenoptiker ab Februar 2023

Bislang mussten Apotheker:innen Kostenvoranschläge per Fax einreichen. Diese Methode entspricht aber nicht mehr den aktuellen Datenschutzbestimmungen. Deshalb sind sie ab dem 1. Februar laut Gesetz (§ 127 Abs. 9 SGB V) verpflichtet, diese Kostenvoranschläge elektronisch einzureichen. Die neue Regelung wurde in allen Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen verankert. Ausgenommen ist hier derDer Verband der Ersatzkassen e. V.(VdEK).

Lesen Sie auch:Maskenpflicht, Bürgergeld und Co.! Alle Gesetzesänderungen

Microsoft-Änderungen im Februar 2023

Auf alle Nutzer von Microsoft kommt ebenfalls eine Veränderung zu. Der Anbieter verwendet in denMicrosoft-365-Apps und -Diensten einen Cloud-Speicher. Dieser wird ab dem 1. Februar um Onedrive-Daten und Outlook-Anwendungen erweitert. Das wiederum wirkt sich aber auf den Speicher aus. Der bietet dann weniger Platz als zuvor.

Das Wind-an-Land-Gesetz gilt ab 1. Februar

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen, wurde ein neue Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz soll die Baugenehmigung von Windkraftanlagen beschleunigt werden. Dadurch soll bis 2030 die Fläche für Windräder deutlich verdoppelt werden, um mehr Strom zu generieren. Bislang regelt jedes Bundesland die Abstände der Windanlagen. Bundesländer die daran festhalten, könnten durch das neue Gesetz daran gehindert werden. Schließlich müssen nach dem Gesetz mehr Flächen freigegeben werden. Das bedeutet unter anderem das bis 2032 in jedem Bundesland etwa zwei Prozent der Gesamtfläche für Windkraftanlagen genutzt werden dürfen, bis 2027 müssen bereits 1,7 Prozent davon zur Verfügung stehen. Deswegen wurde auch das Naturschutzgesetz geändert. Demnach dürfen auch Flächen in Schutzgebieten zur Verfügung stehen.

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/news.de/dpa

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