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Neuer Bußgeldkatalog 2021: Höhere Bußgelder für Raser! SO VIEL müssen Verkehrssünder jetzt blechen

Ab sofort gelten neue Verkehrsregeln in Deutschland. Die Änderungen betreffen insbesondere das Falschparken und das Blockieren der Rettungsgasse im Stau. Mit welchen Bußgeldern Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier.

Bund und Länder haben sich auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. (Foto) Suche
Bund und Länder haben sich auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Bild: dpa

Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern überraschend auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.

Neuer Bußgeldkatalog! Diese Strafen und Bußgelder kommen auf Verkehrssünder zu

Die Einigung wurde am Freitag bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter dem Vorsitz Bremens verkündet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem "Riesendurchbruch" und einem fairen Kompromiss. Wann die Regelungen in Kraft treten, ist auch aufgrund technischer Fragen noch nicht ganz klar. Am 17. September soll sich der Bundesrat mit dem Thema befassen.

Bußgelder für Raser verdoppelt, Blockieren der Rettungsgasse wird bestraft

Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote ist zwar vom Tisch: "Es geht an den Geldbeutel, aber nicht an den Führerschein. Die Verhältnismäßigkeit ist gewahrt", so Scheuers Kommentar. Dafür wurden die Bußgelder für Raser teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt. Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Falschparker und Raser aufgepasst! Änderungen von Verkehrsregeln und Bußgeld in Deutschland

Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden. Schlechte Nachrichten auch für Raser: Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.

Neue StVO in Deutschland: Das steht im neuen Bußgeldkatalog

Wann der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, ist noch nicht ganz klar. Aber sicher ist: Er enthält eine drastische Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Eine Auswahl:

- Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie bisher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.

- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.

- Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.

- Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.

- Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

- Lkw-Fahrer die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

- Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

- Wer rast, muss mehr zahlen. Dabei gilt das Motto: Je schneller, desto teurer. Die Regelung für Pkw und innerorts:

10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro

11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro

16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro

21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro

26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro

31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro

41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro

...

über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.

Streit um die neue Straßenverkehrsordnung dauerte Monate

Der Streit um die neueStraßenverkehrsordnung zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter - was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. In dem Tauziehen hatten sich Union und die Grünen gegenseitig Blockadehaltung vorgeworfen. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielt die Union für überzogen.

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zeigte sich nun erleichtert über den Kompromiss. "Das dient der Verkehrssicherheit der Fußgänger und der Radfahrer und auch dem regelkonformen Verhalten. Wenn langsamer gefahren wird und das Parken auf Radwegen, Radstreifen

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/news.de/dpa

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