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Corona-Maßnahmen aktuell: Corona-Regeln geplant! Kritik an den Vorschlägen der Bundesregierung

In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen und der sich füllenden Intensivstationen, muss die Politik handeln. Der Bund-Länder-Gipfel ist Geschichte, stattdessen möchte der Bund einheitliche Pandemie-Regeln beschließen. Alle Entwicklungen und Beschlüsse zu Corona-Regeln erfahren Sie hier.

Der "Merkel-Lockdown" naht: Diese Corona-Maßnahmen könnten schon ab kommender Woche gelten (Foto) Suche
Der "Merkel-Lockdown" naht: Diese Corona-Maßnahmen könnten schon ab kommender Woche gelten Bild: picture alliance/dpa/Reuters/Pool | Hannibal Hanschke

Mit bundesweit einheitlichen Regeln soll die dritte Corona-Welle in Deutschland gebrochen werden. Dazu soll das Infektionsschutzgesetz im Eilverfahren nachgeschärft werden - so der Plan der Bundesregierung. Folgende Corona-Regeln und -Verbote könnten schon bald bundesweit beschlossen werden. Alle Entwicklungen zu Beschlüssen erfahren Sie hier weiter unten in unserem Ticker.

Corona-Regeln aktuell: nächtliche Ausgangssperren

Der Beschluss einer nächtlichen Ausgangssperre, etwa von 20/21 Uhr abends bis 5/6 Uhr morgens wird immer wahrscheinlicher. Obwohl abends nur um die 12 Prozent der Mobilität stattfindet, zeigen Ausgangsbeschränkungen laut einer britischen Studie der Universität Oxford eine hohe Wirksamkeit, wie Karl Lauterbach unter anderem auf Twitter schildert. "Bundesgesetz für Lockdown bei Inzidenz 100 wird höchste Zeit, 3. Welle wird sonst nicht enden. Ausgangsbeschränkungen wären ideal ab 20 Uhr, dann hätten sie starke Wirkung. In Kombination mit Testpflicht in Betrieben könnte der R Wert um 0,3 sinken", schreibt der Epidemiologe und Gesundheitsexperte der SPD in einem Tweet. "Ausgangssperren am Abend wirken nach bester Analyse aller Daten der Oxford Uni. Und Härtetests der Intensivstationen sollte man einfach lassen", so Lauterbach in einem weiteren Tweet.

Corona-Maßnahmen aktuell: Schließung aller Geschäfte bis auf ...

Wie unter anderem die "Bild"-Zeitung mutmaßt, könnten die neuen Corona-Beschlüsse wieder dafür sorgen, dass alle Geschäfte bis auf die des täglichen Bedarfs schließen müssen. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind Supermärkte, Drogerien, Lebensmittelgeschäfte sowie Apotheken. Außerdem werden Gartencenter und Friseure vermutlich geöffnet bleiben dürfen.

Corona-Regeln aktuell: Testpflicht für Unternehmen

Da die meisten Kontakte am Arbeitsplatz stattfinden, werden die Forderungen nach einer Beteiligung der Betriebe und Unternehmen an der Pandemiebewältigung immer lauter. Statt den Lockdown solle die Wirtschaft die Pandemie bekämpfen. Damit Betriebe nicht, wie in der ersten Welle, schließen müssen, ist eine Testpflicht im Gespräch. Zweimal pro Woche müssten die Mitarbeiter per Antigen-Test auf eine Corona-Infektion getestet werden. Bislang reagierte Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) jedoch verhalten auf die Forderung, die Betriebe dermaßen stark in die Pflicht zu nehmen. Bislang ist das Testen in Betrieben freiwillig.

Schließung von Schulen und Kitas ab einer Inzidenz von 200

Dass auch Kinder sich mit dem Coronavirus infizieren und das Virus an ihre Mitmenschen weitergeben können, ist mittlerweile wissenschaftlich bewiesen und unstrittig. In seinem Newsletter informierte das Robert Koch-Institut über die steigende Zahl von Corona-Ansteckungen in Schulen und Kitas. "Die Covid-19-Fallzahlen steigen in allen Altersgruppen wieder an, besonders stark jedoch bei Kindern und Jugendlichen", so das RKI in seinem Rundschreiben. "Auch zunehmend Übertragungen" gehen laut RKI von Kindern und Jugendlichen aus. Aus diesem Grund ist es wahrscheinlich, dass Schulen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 in den Distanzunterricht wechseln müssen. Kitas und Grundschulen könnten womöglich in die Notbetreuung heruntergefahren werden.

Beschlüsse zu Corona-Maßnahmen im Ticker

Alle aktuellen Entwicklungen und Corona-Beschlüsse erfahren Sie hier im Ticker.

+++ 11.04.2021: Gerangel um einheitliche Corona-Regeln - Nachbesserungen gefordert +++

Im Tauziehen um bundesweit einheitliche Regelungen gegen die dritte Corona-Welle gibt es deutliche Kritik an den Vorschlägen der Bundesregierung. Während Landespolitiker vor einer Entmachtung der Länder warnen, halten Oppositionsfraktionen besonders die geplanten Ausgangsbeschränkungen für problematisch. Auch die Regierungsfraktion SPD äußerte Nachbesserungswünsche. Eine Einigung auf einen gemeinsamen Entwurf zeichnete sich am Sonntag zunächst noch nicht ab. Viel Zeit bleibt Bundesregierung, Fraktionen und Ländern nicht: Schon am Dienstag will das Kabinett die gesetzlichen Vorgaben auf den Weg bringen.

Weil die Länder vereinbarte Maßnahmen gegen die dritte Infektionswelle uneinheitlich umsetzten und die Infektionslage zugleich mehr und mehr außer Kontrolle gerät, soll die "Notbremse" gesetzlich verankert werden. In Landkreisen mit mehr als 100 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern müssten die Einschränkungen dann verpflichtend wieder verschärft werden. Das beträfe aktuell mehr als die Hälfte der Landkreise in Deutschland.

Die Details wollte der Bund am Wochenende mit den Fraktionen und den Ländern möglichst schon festzurren. In der Formulierungshilfe, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, schlägt er unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens vor. Dabei soll es nur wenige Ausnahmen geben, etwa für medizinische Notfälle oder den Weg zur Arbeit, nicht aber für abendliche Spaziergänge alleine. Für Schülerinnen und Schüler ist eine Testpflicht im Gespräch. Erst ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis sollen die Schulen schließen.

+++ 11.04.2021: Kreise: Merkel für konsequenten "Brücken-Lockdown" +++

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich für einen konsequenten Lockdown im Kampf gegen die dritte Corona-Welle ausgesprochen. Die Brücke der Beschränkungen solle möglichst kurz sein, sagte Merkel nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur von Teilnehmern am Sonntag in der Klausur der Spitze der Unionsfraktion in Berlin. Deshalb solle jetzt konsequent vorgegangen werden. Ziel sei es, Öffnungsschritte mit Testen zu verbinden.

Über Ostern hatte der CDU-Vorsitzende und nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet einen "Brücken-Lockdown" vorgeschlagen, mit dem die Zeit überbrückt werden könnte, bis die Impfkampagne gegen Corona stärker als bisher greift.

Über die Unions-Kanzlerkandidatur wurde nach diesen Informationen bei den Beratungen zunächst nicht gesprochen. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hatte vor Beginn der Beratungen angekündigt, man wolle in der Aussprache mit der Kanzlerin auch über die Pläne zu einer bundesweit einheitlichen Regelung des Infektionsschutzgesetzes sowie über Außenpolitik sprechen.

Mit großer Spannung wurden die Auftritte der beiden möglichen Kanzlerkandidaten Laschet und CSU-Chef Markus Söder am Nachmittag erwartet. Beide wollten von 13.00 Uhr an zum Thema "Wie gestalten wir die Zukunft" sprechen.

+++ 11.04.2021: Heil plant Corona-Testpflicht für Betriebe in ganz Deutschland +++

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will schon an diesem Dienstag eine Corona-Testpflicht für Unternehmen in ganz Deutschland im Kabinett durchsetzen - obwohl die Union eine solche Pflicht bisher ablehnt. "Alle müssen jetzt ihren Beitrag im Kampf gegen Corona leisten, auch die Arbeitswelt. Um die zu schützen, die nicht von zu Hause arbeiten können, brauchen wir flächendeckend Tests in den Betrieben", sagte Heil der "Bild am Sonntag". "Ich will, dass wir das am Dienstag in der Bundesregierung beschließen."

Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Umfrage unter Beschäftigten hatte ergeben, dass aktuell 61 Prozent einen Arbeitgeber haben, der Corona-Tests anbietet. "40 Prozent der Beschäftigten bekommen keine Testangebote vom Arbeitgeber. Deshalb müssen wir die Wirtschaft verpflichten, den Beschäftigten einfach und unbürokratisch Testangebote zu machen. Denn Testen schützt die Beschäftigten und hält die Betriebe offen", sagte Heil.

Die Pläne des Bundesarbeitsministeriums sehen nach Informationen der «Bild am Sonntag» vor, dass alle Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice sind, das Recht auf einen Corona-Test pro Woche bekommen. Wer viel Kundenkontakt habe oder mit Lebensmitteln arbeite, solle Anspruch auf zwei Tests pro Woche haben. Eine Bescheinigungspflicht sei nicht vorgesehen. Damit reiche es, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Selbsttests zur Verfügung stelle.

Bislang hatte die Union eine Testpflicht für Betriebe abgelehnt. Nach Informationen der "Bild am Sonntag" will die SPD eine solche Einführung nun über eine Verschärfung der Arbeitsschutzverordnung im Paket mit der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes durchsetzen. Über die Arbeitsschutzverordnung soll demnach am Dienstag auch die Homeoffice-Regel, die am 30. April ausläuft, verlängert werden.

+++ 11.04.2021: Grüne dringen auf schnelle Umsetzung der Corona-Notbremse +++

Die Grünen im Bundestag dringen bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes vor allem auf eine schnelle Umsetzung und auf die Wahrung der Rechtssicherheit. "Die Pandemie ist in einer entscheidenden Phase, die Lage ist dramatisch. Es muss etwas passieren und zwar schnell", sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz, der an den Gesetzesberatungen am Wochenende beteiligt ist, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Sonntag). "Für uns sind einheitliche schlüssigere, konsequentere und differenziertere also verfassungskonformere Maßnahmen dringend geboten", betonte er. "Davon werden wir unsere Zustimmung abhängig machen."

+++ 10.04.2021: Bund legt Vorschlag für Corona-Gesetz vor - Ausgangsbeschränkung +++

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das geplante Gesetz mit bundeseinheitlichen Maßnahmen gegen die dritte Coronawelle vorgelegt. Vorgeschlagen werden demnach unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Das geht aus einer Formulierungshilfe mit Stand vom Samstag, 12.50 Uhr, hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und die an die Bundestagsfraktionen und Länder geschickt wurde. Das Gesundheitsministerium bat die Fraktionen nach dpa-Informationen um Anregungen zu dem Entwurf bis Sonntag, 12 Uhr.

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern sollen den Vorschlägen zufolge strenge Kontaktregeln gelten: Gestattet wären dann nur private Treffen eines Haushaltes mit einer weiteren Person und von maximal fünf Personen; Kinder zählen nicht mit. Für die Ausgangsbeschränkungen könnte es nur wenige Ausnahmen geben, etwa für medizinische Notfälle und den Weg zur Arbeit, nicht aber für abendliche Spaziergänge alleine. Die Öffnung von Läden soll mit Ausnahme von Supermärkten, Drogerien, Apotheken, aber auch Buchhandel, Blumenläden und Gartenmärkten untersagt werden, ebenso Sport in der Gruppe.

Für Schülerinnen und Schüler ist eine Testpflicht vorgesehen. Ab einer Inzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sollen Schulen schließen. Es darf aber eine Notbetreuung geben und Abschlussklassen können von der Schließung ausgenommen werden.

+++ 10.04.2021: Kanzlerin Angela Merkel muss mit Widerstand aus Ländern rechnen +++

Aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen und dem Saarland regt sich Widerstand gegen mögliche bundesweite Beschlüsse. Politiker des Bundestages begrüßen hingegen den Vorstoß für mehr Einheitlichkeit. "Wir sind als Bundestag unglücklich darüber, dass der Spielraum, den wir den Ländern im Infektionsschutzgesetz geben, zu oft uneinheitlich ausgeübt wird", sagte beispielsweise Fraktionsvorsitzender der CDU Ralph Brinkhaus. Der Bundestag könnte im Infektionsschutzgesetz nun genauer festlegen, was gemacht werden muss, wenn die Corona-Zahlen bestimmte Grenzen überschreiten. "Wir müssen nur aufpassen, dass wir das gemeinsam und nicht gegen die Bundesländer auf den Weg bringen", so Brinkhaus. Denn die Umsetzung der Maßnahmen liege in der Zuständigkeit der Länder.

+++ 10.04.2021: Zeitplan: Nächste Woche könnte über neue Corona-Regeln bestimmt werden +++

Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Änderung des Infektionsschutzgesetzes schnell geht: Sie sollen laut der stellvertretenden Regierungssprecherin Ulrike Demmer schon in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Die nächste Sitzung der Bundesregierung werde von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen. Der Bundestag muss den Änderungen zustimmen, er kommt planmäßig vom kommenden Mittwoch bis Freitag zusammen. Auch der Bundesrat muss die Nachschärfungen billigen. Die nächste Sitzung der Länderkammer ist am 7. Mai geplant, es könnte aber eine Sondersitzung geben.

+++ 10.04.2021: Diese Corona-Regeln waren ursprünglich vereinbart: Notbremse ab Inzidenz 100 +++

Für den Fall, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region den Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner übersteigt, hatten Bund und Länder Anfang März Regeln vereinbart: Alle Lockerungen der Corona-Maßnahmen müssten demnach wieder vollständig zurückgenommen werden. Allerdings zeigte sich in den vergangenen Wochen vielfach, dass diese sogenannte Notbremse nicht ausreichend angewendet wurde - wie etwa Kanzlerin Merkel kritisiert hatte.

+++ 10.04.2021: Lage ist ernst - schärfere Corona-Maßnahmen dringend notwendig +++

Angesichts steigender Patientenzahlen in der dritten Corona-Welle warnte der Vorsitzende des Weltärztebundes derweil vor einer Zuspitzung der Lage in den deutschen Krankenhäusern. "Wir werden in den Kliniken jetzt eingeholt von den Infektionen, die vor vier Wochen stattgefunden haben", sagte Frank Ulrich Montgomery der "Passauer Neuen Presse" (PNP, Samstag). Auch die Triage werde "mit Sicherheit" wieder im Raum stehen. Triage bedeutet, dass Mediziner aufgrund von knappen Ressourcen entscheiden müssen, wem sie zuerst helfen. "Wir waren sehr dankbar, dass sie in den ersten beiden Wellen nicht gebraucht wurde. Es ist vorstellbar, dass es zu Situationen kommt, in denen sie angewendet wird." Es sei deshalb richtig, dass sich die Kliniken sich auf einen Ansturm einstellen, sagte Montgomery. Die Entwicklungen in der dritten Pandemie-Welle betrachtet auch die Berliner Charité mit großer Sorge. "Wenn die Anzahl schwer kranker Covid-Patienten die zweite Welle übertrifft, kommen wir in eine kritische Situation", sagte Martin Kreis, Vorstand für die Krankenversorgung in Deutschlands größter Uniklinik.

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/news.de/dpa/

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