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Neue Gesetze ab 1. April 2021 aktuell: DIESE Gesetzesänderungen treten am 01.04. in Kraft

Corona-Maßnahmen, Mindestlohn, Führerschein - im April ändert sich wieder einiges für Verbraucher, Arbeitnehmer und Bundesbürger. Welche neuen Gesetze treten in Kraft? Alle Gesetzesänderungen ab dem 01.04.2021 finden Sie hier.

Gesetzesänderungen zum 1.4.: Diese neuen Gesetze treten ab 1. April 2021 in Kraft. (Foto) Suche
Gesetzesänderungen zum 1.4.: Diese neuen Gesetze treten ab 1. April 2021 in Kraft. Bild: (Symbolbild) Bits and Splits/AdobeStock

Für Arbeitnehmer dürfte mit dem 1. April ein guter Monat beginnen. Nicht nur Beamte sollen mehr Geld bekommen, auch einigen Pflegekräften steht eine Gehaltserhöhung zu. Mitarbeiter der Fleischindustrie sollen bessere Arbeitsbedingungen bekommen. Doch auch zu Corona, zum Führerschein und zu Lebensmittelvorgaben treten ab 1. April 2021 neue Gesetze in Kraft.

Neues Gesetz zum 1. April 2021: Verbot der Zeitarbeit in Fleischindustrie

Nach zahlreichen Infektionen in der Belegschaft war die Fleischbranche im Frühjahr 2020 unter Druck geraten. Besonders die hohe Zahl der Werkarbeiter aus Osteuropa, von denen manche in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht waren, hatte Kritik ausgelöst. Die Schlachthöfe wurden zum Teil für Wochen geschlossen, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Die Bundesregierung untersagte daraufhin zum 1. Januar 2021 den Einsatz von Werkarbeitern im Kerngeschäft der Schlachthöfe. Ab dem 1. April gilt auch mit Einschränkungen ein Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitnehmern. Zudem müssen Arbeitszeiten in der Fleischindustrie ab 1. April elektronisch erfasst werden, um Ausbeutung vorzubeugen.

Als Folge auf die neuen Gesetze stockten die großen Schlachtbetriebe in Deutschland ihre Stammbelegschaft zum Jahresanfang deutlich auf. Bundesweit sind bei den nordrhein-westfälischen Unternehmen Tönnies (Rheda-Wiedenbrück) und Westfleisch (Münster) sowie bei Vion Deutschland im bayerischen Buchloe insgesamt rund 12.300 Werkarbeiter als Angestellte von Subunternehmen in die Unternehmensbelegschaften gewechselt, wie die Sprecher der Firmen der Deutschen Presse-Agentur mitteilten.

Neues Gesetz ab 01.04.2021: Gehaltserhöhungen für Beamte

Die Bundesregierung hebt die Gehälter der Beamten an, verzichtet aber selber auf eine Gehaltserhöhung. Das teilte ein Sprecher des Innenministeriums mit. Seinen Worten zufolge wird das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes aus dem vergangenen Herbst auf die Beamten übertragen: Damit steigen deren Bezüge zum 1. April um 1,2 Prozent und zum 1. April des kommenden Jahres um 1,8 Prozent. Bei Ministern und Staatssekretären werde die in diesem Jahr geplante Anhebung allerdings nicht vollzogen.

Ab 1. April 2021: Tarifvertrag für die Altenpflege soll mehr Lohn bringen

Die Altenpflegerinnen und -pfleger in Deutschland können auf bundesweit einheitliche und in vielen Fällen höhere Bezahlung hoffen. Im neuen Jahr schlage die "Stunde der Wahrheit", sagte der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Werneke. Dann würden die Voraussetzungen geschaffen, dass ein bereits ausgehandelter Tarifvertrag für die Altenpflege von der Bundesregierung wie angekündigt allgemeinverbindlich erklärt werde. Der Vertrag sehe "deutliche Steigerungen für die Einkommen von Pflegekräften" vor.

In drei Schritten sollen laut dem Tarifvertrag die Mindestentgelte angehoben werden. Examinierte Altenpflegekräfte würden ab Januar 2023 mindestens 18,50 Euro pro Stunde erhalten. Pflegehilfskräfte mit ein- bis zweijähriger Ausbildung kämen auf wenigstens 15 Euro. Verdi hatte den Abschluss im September mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche geschlossen, in der Anbieter der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind. Bisher bestehen in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte, die ab 1. April bis September auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde (im Osten 12,20 Euro) steigen sollen. Zum 1. Juli 2021 soll für Pflegefachkräfte zudem ein einheitlicher Mindestlohn von 15 Euro eingeführt werden.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuletzt im November bekräftigt, einen Tarifvertrag Pflege auf ganz Deutschland erstrecken zu wollen, wenn ein Antrag vorgelegt werde und Voraussetzungen erfüllt seien. Heil: "Eine Einigung ist in Reichweite." Die privaten Pflegeheimträger und Betreiber von Pflegediensten wehren sich vehement gegen einen solchen Tarifvertrag. Sie sprechen es dem relativ kleinen Verband, mit dem Verdi verhandelt hatte, ab, für die Branche sprechen zu können.

Zum 1. April 2021 zu Ende: Verlängerung der Baukindergeld-Regelung

Förderung für Familien: Familien konnten vom Baukindergeld profitieren, das bei der KfW angesiedelt ist. Doch das Programm endet zum 31. März 2021. Bis dahin müssen Kaufvertrag und Baugenehmigung vorliegen. Nur wer bis Ende März einen notariellen Kaufvertrag unterschreibt oder eine Baugenehmigung erhält, bekommt weitere sechs Monate Zeit, um einen Antrag auf Baukindergeld einzureichen. Die Frist war bereits aufgrund der Corona-Pandemie um drei Monate verlängert worden, läuft nun aber zum 31. März 2021 aus.

Nur noch zwei Prozent Transfette in Lebensmitteln erlaubt

Ab dem 2. April wird in Deutschland eine Obergrenze für Transfettsäuren in Lebensmitteln gesetzlich festgelegt. In Dänemark ist diese Obergrenze bereits seit 15 Jahren Teil des Gesetzbuchs, nun zieht Deutschland nach. Zwei Gramm Transfettsäuren auf 100 Gramm Nahrung sind jetzt nur noch erlaubt, das heißt, dass Lebensmittel nur noch zwei Prozent industriell gefertigte Transfette enthalten dürfen. Ausnamen bilden Olivenöl sowie Babynahrung.

Corona-Regeln für April 2021: Diese Maßnahmen gelten derzeit

Die Coronavirus-Infektionszahlen klettern. Bund und Länder warnen in ihren neuen Beschlüssen vor einer Überlastung des Gesundheitswesens im April. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen bitten die Bürger dringend, "alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden". Sofern keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Neuerungen sollen die Länder bis zum 29. März in ihre Verordnungen übernehmen, sie gelten bis vorerst zum 18. April.

KONTAKTE: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.

Das gilt laut aktuellem Beschluss auch für die Osterzeit vom 1. bis zum 5. April. Die weiterhin geltende Notbremse wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Diese sieht für Regionen oder Länder mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 vor: Es dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen, Kinder bis 14 Jahre wieder ausgenommen.

OSTERN: In der Zeit vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Geschäfte müssen ebenfalls geschlossen bleiben, nur der "Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne" darf öffnen. Religionsgemeinschaften werden gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.

SCHNELL- UND SELBSTTESTS: So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden.

ÖFFNUNGEN IN MODELLPROJEKTEN: In "zeitlich befristeten Modellprojekten" dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens "mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept" öffnen lassen.

ARBEITSPLATZ: Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, sollen sie regelmäßige Tests anbieten, "mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche". Anfang April sollen die Wirtschaftsberichte Bericht erstatten, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere Arbeitsschutzvorschriften prüfen.

WIRTSCHAFTSHILFEN: Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.

REISEN: Bund und Länder appellieren "eindringlich", auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen mit einer leichten Verbreitung von Covid-19-Varianten zu rechnen sei, "erwarten" Bund und Länder von allen Fluglinien "konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien".

Die Bundesregierung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorschreiben.

Auf Kassenbons müssen mehr Informationen abgedruckt sein

Kassenbons könnten künftig noch länger ausfallen, denn ab 1. April 2021 treten Änderungen zu den Angaben in Kraft, die darauf abgedruckt sein müssen. So sollen die Bons neben Zuordnungscodes auch Daten zum Beginn und Ende des Kassiervorgangs enthalten. Zudem sollen die Kassenzettel virtuell in eine Cloud hochgeladen werden. All das soll Steuerbetrug vorbeugen.

Neues Gesetz für Führerscheinprüfung mit Automatikgetriebe ab 1.4.2021

In der Fahrschule lernen Schüler:innen für gewöhnlich, mit Schaltgetriebe zu fahren. Wer seine Führerscheinprüfung mit Automatikgetriebe statt mit Gangschaltung ablegte, durfte bislang nur mit Autos mit Automatikgetriebe fahren. Ab dem 1. April 2021 soll ein neues Gesetz gelten, das es Fahrschüler:innen erlaubt, trotz Fahrprüfung mit Automatikgetriebe mit ihrem erworbenen Führerschein auch Autos mit Gangschaltung zu fahren. Voraussetzung dafür: zehn Fahrstunden mit Schaltgetriebe sowie eine Bescheinigung über Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe. Für Letzteres ist eine Testfahrt von mindestens fünfzehn Minuten erforderlich.

Corona-Impfungen beim Hausarzt im April 2021

Ab der Woche nach Ostern sollen nach den Plänen des Bundeskanzleramts immer mehr Corona-Schutzimpfungen in Hausarztpraxen möglich sein. Für die Woche ab dem 5. April sind demnach aber zunächst nur rund eine Million Impfdosen für die Arztpraxen vorgesehen, für die letzte Aprilwoche werden mehr als 3,1 Millionen angestrebt. "Aufgrund der zunächst noch sehr geringen Liefermengen pro Woche in der Größenordnung von 20 Impfdosen pro Praxis für ca. 50.000 Hausarztpraxen (1 Mio. Dosen insgesamt) wird zunächst etwa eine Impfsprechstunde pro Woche ermöglicht", hieß es in einem Papier des Kanzleramts. Daher erscheine es sinnvoll, dass zunächst die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte die besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten hierzu gezielt einladen.

Reformiertes Jugendschutzgesetz ab 1. April 2021

Ab 1. April gilt ein reformiertes Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und Belästigung im Internet bewahren soll. Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, falls sich junge Nutzer bedroht oder bedrängt fühlen. Künftig vorgeschrieben sind ferner einheitliche Alterskennzeichnungen für Online-Inhalte sowie Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke.

Neue Gesetzesänderung aktuell im April 2021 beim Thema Adoption

Familien, die ein Kind adoptieren wollen, haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Beratung. Im Vorfeld von Stiefkindadoptionen ist sogar eine Pflichtberatung vorgeschrieben. Mehr Rechte gibt es für die biologischen Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben: Sie erhalten einen Anspruch auf Informationen aus der Adoptionsfamilie - vorausgesetzt, dass alle Beteiligten damit einverstanden sind. Gleichzeitig sind Auslandsadoptionen auf eigene Faust in Zukunft grundsätzlich verboten.

Neue Gesetze im April 2021: Mindestlohn für Gebäudereiniger

Für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt von April an ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn. Bei der Innen- und Unterhaltsreinigung gibt es damit mindestens 11,11 Euro pro Stunde, in der Glas- und Außenreinigung liegt die Lohnuntergrenze bei 14,45 Euro.

Gesetzesänderung ab 01.04.2021: Rente für Landwirte

Bei der Alterssicherung für Landwirte profitieren künftig mehr Versicherte von staatlichen Zuschüssen. Die Einkommensgrenze, bis zu der ein Beitragszuschuss gewährt wird, steigt zum 1. April auf 60 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Das sind derzeit 22 428 Euro in Ostdeutschland sowie 23 688 Euro im Westen.

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/news.de/dpa

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